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April 24, 2024

Gut vorbereitet auf die Übertragung Ihres Unternehmens

  Gesammelt von myLIFE team myCOMPANY März 31, 2017 5891

Sie haben jahrelang Tag für Tag gearbeitet, um den Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern. Daher möchten Sie seinen Fortbestand garantieren. Damit Ihre Firma alle Chancen erhält, auch in Zukunft fortzubestehen und zu wachsen, wenn Sie in Ihren wohlverdienten Ruhestand gehen, muss die Übertragung Ihres Unternehmens richtig geplant werden.

Für die meisten Unternehmer ist es selbstverständlich, dass ihr Unternehmen an dem Tag, an dem sie ausscheiden wollen, nicht seinen Betrieb einstellt. Das stimmt auch, sofern sie die entsprechenden Mittel einsetzen und sich ausreichend Zeit nehmen, um den Nachfolger richtig auszuwählen und eine gelungene Übertragung zu gewährleisten. Vor allem, wenn man weiß, dass ein solcher Prozess Jahre dauert. Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Schritte, die Sie erwarten.

Psychologische Vorbereitung

Bei der Übertragung spielt die Vorbereitung eine wesentliche Rolle. Warten Sie nicht zu lange, um über diese Frage nachzudenken.

Doch bevor Sie irgendetwas unternehmen, müssen Sie erst einmal sicher sein, dass Sie Ihr Unternehmen wirklich veräußern wollen. Wenn Sie sich in dieser Frage nicht sicher sind, besteht die Gefahr, dass während des Veräußerungsprozesses Emotionen die Oberhand gewinnen, vor allem angesichts der Erwartungen und Entscheidungen des Erwerbers.

Dann sollten Sie darauf achten, für die richtige Unterstützung zu sorgen. Experten und Ihre Bank für die Bewertung Ihres Unternehmens und finanzielle Fragen, andere Unternehmer, um von ihren Ratschlägen und Erfahrungsberichten zu profitieren. Ihre Aufgabe ist es, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Das bedeutet, dass Sie in den Prozess ausschließlich eingreifen, um Entscheidungen zu treffen.

Als Letztes stellen Sie einen Zeitplan auf, den Sie auch einhalten, ohne dass Sie die einzelnen Schritte überstürzen. Gleichzeitig achten Sie aber auch auf Diskretion bei diesem Prozess.

Bewertung Ihres Unternehmens

In dieser Phase tut Klarheit Not und Sie müssen sich fragen, ob Ihr Unternehmen im gegenwärtigen Zustand verkäuflich ist. Machen Sie eine Bestandsaufnahme und betrachten Sie Ihr Unternehmen dabei aus neutraler Perspektive (realer Firmenwert, Zustand der Anlagen, Auftragsbestand, Fluktuation bei Ihren Mitarbeitern usw.). Versetzen Sie sich in die Lage eines potenziellen Erwerbers und bereiten Sie Antworten auf alle eventuellen Fragen vor … denn er wird Ihnen diese Fragen sicherlich stellen, wenn er es ernst meint.

Versetzen Sie sich in die Lage eines potenziellen Erwerbers und bereiten Sie Antworten auf alle eventuellen Fragen vor … denn er wird Ihnen diese Fragen sicherlich stellen, wenn er es ernst meint.

Um den Wert Ihres Unternehmens zu ermitteln, dürfen Sie nicht nur Ihren Umsatz betrachten, sondern Sie müssen auch das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigen. Konsultieren Sie dazu Ihren Wirtschaftsprüfer oder Ihre Bank. Anhand einer zuverlässigen und objektiven Situationsanalyse nimmt Letztere eine unabhängige Bewertung Ihres Unternehmens unter Einschaltung aller von Ihnen benötigten Fachkompetenzen vor, insbesondere über das ihr zur Verfügung stehende Beraternetzwerk. Sie bietet darüber hinaus den Vorteil, dass sie die Unterlagen für die Finanzierung des Erwerbs zusammenstellen – was den Verkäufer beruhigen kann – und den Verkaufserlös aus Ihrem Unternehmen anlegen kann.

Eine gelungene Übertragung (…) bedeutet auch fast immer, dass das immaterielle Kapital Ihres Unternehmens, also die Werte, die Ihr Unternehmen antreiben, übertragen werden kann.

In dieser Phase sollten Sie auch schon an die oftmals komplexen steuerlichen Aspekte denken. Denn anders als bei der Veräußerung von Aktien oder Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft, bei der der Veräußerer den etwaigen Wertzuwachs versteuern muss, müssen Sie bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft die für natürliche Personen geltende Einkommensteuer entrichten. Die Steuer wird anhand des steuerpflichtigen Gewinns ermittelt (Betriebsgewinn und Gewinn aus der Veräußerung/Aufgabe des Unternehmens). Achten Sie auch auf Wertzuwächse bei den veräußerten Gebäuden.

Schließlich stellen Sie sich Fragen zur Kultur Ihres Unternehmens – seiner DNS. Niemand kann das besser als Sie! Eine gelungene Übertragung, vor allem bei KMU, bedeutet auch fast immer, dass das immaterielle Kapital Ihres Unternehmens, also die Werte, die Ihr Unternehmen antreiben, übertragen werden kann. Ein Erwerber muss diesen Ansatzpunkt immer berücksichtigen, wenn er auf der sicheren Seite sein will.

Suche nach einem Nachfolger

Wer ist der ideale Nachfolger? Ein Mitglied der Familie, ein bestehender Mitarbeiter, ein versierter Fachmann aus Ihrer Branche, ein vielversprechender Jungunternehmer? Jeder Fall hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man sein Unternehmen auf eines seiner Kinder übertragen kann, wird dies beispielsweise oft als Glücksfall angesehen. Doch das wirft auch die Frage nach der Aufteilung des Vermögens im Verhältnis zu den anderen Erben auf. Ein Fachmann, der sich bewährt hat, bietet zwar gewisse Erfolgsgarantien, ist aber mit dem Risiko verbunden, die von Ihnen seit langen Jahren gepflegte Unternehmenskultur wesentlich zu verändern. Kurzum: Die Auswahl des richtigen Nachfolgers ist immer von der Situation Ihres Unternehmens und von Ihren Wünschen abhängig.

Wenn Sie keinen potenziellen Kandidaten haben, können Sie sich an eine Unternehmensbörse wenden, wie sie insbesondere die Handwerkskammer vorschlagen kann. Erstklassige luxemburgische Finanzinstitutionen können Ihnen ebenfalls bei der Suche nach potenziellen Erwerbern, die Ihren Kriterien entsprechen, behilflich sein. Sie bieten zudem den Vorteil, dass sie Ihre Gespräche mit dem zukünftigen Erwerber in den eigenen Räumlichkeiten organisieren können, also auf neutralem Boden und ganz vertraulich. Ein echter Pluspunkt auf einem kleinen Markt, auf dem nichts verbogen bleibt und Ihre Mitbewerber versucht sein könnten, Ihre besten Kräfte zu akquirieren, falls Sie von Ihren Plänen erfahren.

Verhandlung

Die Verhandlung ist auf beiden Seiten häufig ein heikler und schwieriger Moment. Auch hier kann die Unterstützung von Experten, die das Terrain vorbereiten, eine große Hilfe sein und Ihnen einen anstrengenden Marathon ersparen. Wie auch immer Ihre Erwartungen aussehen, sollten Sie zwei grundsätzliche Dinge im Hinterkopf behalten: Erstens diktiert der Markt seine Bedingungen: Ihr Unternehmen ist am Ende nur das wert, was der Erwerber bereit zu zahlen ist. Von daher empfiehlt es sich, mehrere Kandidaten zu haben. Zweitens sollten Sie nicht vergessen, dass die Entscheidung trotz allem bei Ihnen liegt. In diesem Bewusstsein können Sie in aller Ruhe verhandeln.

Die Verhandlung muss auf objektiven (Bilanzen, Umsatz, Bruttobetriebsergebnis, Anlagevermögen, laufende Projekte, Auftragsbestand usw.) und subjektiven (Unternehmenskultur, Stärke und Glaubwürdigkeit der Marke, Soft Skills des vorhandenen Teams usw.) Faktoren beruhen.

Für die Übernahme eines Unternehmens gibt es zwei Möglichkeiten: den Share Deal (Erwerb der Geschäftsanteile/Titel) oder den Asset Deal (Erwerb bestimmter Aktiva). Welche Option zum Tragen kommt, hat nicht nur Auswirkungen auf die Formalitäten für die Übertragung, sondern auch beträchtliche steuerliche Konsequenzen. Während beim Asset Deal ein bestimmter Teil der Aktiva des Unternehmens (Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) gekauft wird, bedeutet der Share Deal, dass das gesamte Unternehmen, also alle Aktiva und alle Passiva, erworben und das Unternehmen in seiner derzeitigen Form fortgeführt wird. Nehmen Sie sich die Zeit, um sich über diese Optionen jeweils hinreichend zu informieren, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.

In jedem Fall geht es bei der Verhandlung nicht allein um den Verkaufspreis. In dieser Phase gilt es zum Beispiel auch, eine Einigung über die Nachfolge in der Unternehmensleitung zu erzielen oder die Frage zu klären, ob die bestehenden Teams erhalten bleiben sollen oder nicht. Eine Option ist eine Phase der gemeinsamen Unternehmensführung und ein allmählicher Rückzug des Verkäufers. Möglicherweise verfügt der Erwerber über Führungskräfte, denen er direkt Anweisungen erteilen will.

Für die Übernahme eines Unternehmens gibt es zwei Möglichkeiten: den Share Deal (Erwerb der Geschäftsanteile/Titel) oder den Asset Deal (Erwerb bestimmter Aktiva).

Sobald die Vereinbarung getroffen ist, muss das Ganze schriftlich festgehalten werden. Denn die Rechtssprache hat ihre Tücken, die man besser beherrscht und richtig versteht, bevor man irgendetwas unterschreibt. Auch hier ist es nicht unklug, sich von Experten unterstützen zu lassen. Ganz im Gegenteil!

Wenn der Vertrag dann unterschrieben ist, brauchen Sie bloß noch den Champagner zu öffnen. Herzlichen Glückwunsch!