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Dezember 20, 2024

Eltern werden: Wie wirkt sich dies steuerlich aus?

Welche Steuervorteile bringt die Elternschaft? Bei allen Vorzügen, die Ihnen spontan in den Sinn kommen, vergessen Sie sicher einen: die Steuervorteile! Sie sind zwar gewiss kein entscheidender Faktor bei Ihrer Wahl, Eltern zu werden, doch letztendlich stellen sie angesichts der zusätzlichen Ausgaben, die bei Ihnen anfallen werden, durchaus eine bedeutende Erleichterung dar.

Wenn Sie in Luxemburg steuerpflichtig sind und ein oder mehrere unterhaltspflichtige Kinder haben, genießen Sie gleich mehrere Steuervorteile. Unter bestimmten Bedingungen gelten diese Vorteile auch für nichtansässige Steuerpflichtige, die in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen steuerlich gleichgestellt sind. Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Vorteile, die der Gesetzgeber vorsieht.

Pauschaler Freibetrag für Betreuungskosten

In vielen Haushalten sind beide Ehegatten berufstätig und somit auf zahlungspflichtige Kinderbetreuungs-, Haushalts-, Unterstützungs- oder Pflegedienste angewiesen. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt dieser pauschale Freibetrag für Kinderbetreuungskosten maximal 5.400EUR pro Steuerjahr. Er darf die tatsächlich entstandenen Kosten bzw. 450EUR pro Monat nicht übersteigen.

  • Bei den zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten handelt es sich um die Ausgaben für Personen, die ein Kind tagsüber und nachts oder nur tagsüber betreuen, wenn diese Betreuung von einer zugelassenen Stelle geleistet wird, sowie für zugelassene Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Kinderhorte. Als Kinderbetreuungskosten gelten auch Kosten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anfallen, wenn die Personen und Stellen, die die Betreuung oder Aufsicht ausüben, von der zuständigen Behörde ihres Landes anerkannt wurden. Der Freibetrag wird für die Kinder gewährt, die eine Steuerermäßigung begründen (Steuerklasse) und am 1. Januar des Steuerjahres weniger als 14 Jahre alt sind.
  • Als Kosten für Hauspersonal gelten Ausgaben für Haushaltshilfen, Haushälter/innen und sonstiges Hauswirtschaftspersonal, wenn diese entweder unmittelbar durch den Steuerpflichtigen oder indirekt, indem er auf ein Unternehmen oder eine Vereinigung zurückgreift, eingestellt werden. Die Personen müssen bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet sein und müssen hauptsächlich innerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen Hausarbeit verrichten.
  • Bei den Kosten für Hilfsmittel und Pflegeleistungen aufgrund des Pflegebedarfs handelt es sich um die Kosten der Beschäftigung von Personen, die entweder unmittelbar durch den Steuerpflichtigen oder indirekt, über ein Unternehmen oder eine Vereinigung, eingestellt werden, um Hilfs- und Pflegeleistungen wegen der Pflegebedürftigkeit des Steuerpflichtigen, seines gemeinsam mit ihm steuerpflichtigen Ehegatten oder eines Kindes zu gewährleisten, und die eine Steuerermäßigung begründen. Die eingestellten Personen müssen vom Steuerpflichtigen bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet werden.

[…] wenn Sie verheiratet sind, zwei minderjährige Kinder haben und zu Beginn des Steuerjahres jünger als 41 Jahre sind, können Sie ab 2017 für Bausparbeiträge 5.376EUR absetzen.

Höherer Steuerabzug

Wenn in Ihrem Haushalt Kinder leben, kommen Sie bei bestimmten Investitionen (z.B. Bausparverträge oder Lebensversicherungen) oder Ausgaben (z.B. Unfallversicherungsprämien oder -beiträge) in den Genuss höherer Steuerabzüge. In diesem Fall wird der Freibetrag in voller Höhe zusätzlich auch für den Ehegatten (bei gemeinsamer Veranlagung) sowie für jedes Kind, für das die Voraussetzungen einer Steuerermäßigung erfüllt sind, gewährt.

Ein Beispiel: Wenn Sie verheiratet sind, zwei minderjährige Kinder haben und zu Beginn des Steuerjahres jünger als 41 Jahre sind, können Sie ab 2017 für Bausparbeiträge bis zu 5.376EUR (4 x 1.344EUR) absetzen.

Welche weiteren Vorteile bestehen?

Die für Sie bestehenden Steuervorteile hängen stark von Ihrem Familienstand, Ihrer Steuersituation, Ihrem Einkommen sowie dem Alter Ihrer Kinder ab. Aus diesem Grunde ist es ausgesprochen schwierig, Ihnen einen umfassenden Überblick über die Vorteile zu bieten, die Sie in Anspruch nehmen können. So bestehen außerdem folgende Vorteile:

  • Steuergutschrift für alleinerziehende Eltern;
  • Steuerfreibetrag für die Unterhalts- und Erziehungskosten für nicht im Haushalt lebende Kinder;
  • Kinderbonus für unterhaltspflichtige Kinder (unter bestimmten Bedingungen), sofern diese nicht mehr die Bedingungen für eine Steuerermäßigung erfüllen;

Oder kurz gesagt: Wenden Sie sich am besten an einen Experten. Dies ist sicherlich der für Sie einfachste Weg um sicherzustellen, dass Sie tatsächlich alle Vorteile ausschöpfen, auf die Sie Anspruch haben.