Meine Finanzen, meine Projekte, mein Leben
Dezember 3, 2024

SPF oder Soparfi: Welche Struktur ist die richtige Wahl?

  Gesammelt von myLIFE team myINVEST Oktober 24, 2024 432

Luxemburg bietet eine Reihe von Rechtsformen für Unternehmen, wie beispielsweise Aktien- oder Personengesellschaften, Kollektivgesellschaften und Genossenschaften. Für diese Unternehmensformen existieren darüber hinaus verschiedene Holding-Strukturen, für die sowohl bei der Besteuerung als auch bei der Verwaltung spezifische Regelungen gelten. Zwei der wichtigsten sind die Société de Participations Financières oder Soparfi und die Société de gestion de Patrimoine Familial, kurz SPF.

Diese beiden Strukturen eignen sich für unterschiedliche Arten von Anlegern. Wenngleich jede Struktur bestimmte Vorteile bietet, hängt die richtige Wahl von den Bedürfnissen der Anleger, ihrem Wohnsitz und ihren finanziellen und familiären Verhältnissen ab.

Soparfis: voll steuerpflichtige Unternehmen

Die Soparfi ist die häufigere der beiden Gesellschaftsformen. Dabei handelt es sich um ein voll steuerpflichtiges Unternehmen, das nicht der Aufsicht der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF unterliegt. Eine Soparfi kann daher theoretisch recht schnell gegründet werden, zum Teil sogar in nur ein oder zwei Wochen. Dazu muss lediglich eine Satzung aufgestellt und im Beisein eines Notars unterzeichnet werden.

Soparfis können Vermögenswerte halten und normale gewerbliche oder industrielle Tätigkeiten ausüben, wofür allerdings eine gesonderte Genehmigung erforderlich sein kann. Auch für einen Börsengang muss erst eine Genehmigung eingeholt werden. Da Soparfis voll steuerpflichtig sind, profitieren sie von den verschiedenen luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen sowie der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU.

Audrey Lesperoy, Wealth Planner Team Leader bei der Banque Internationale à Luxembourg, hierzu: „Die Soparfi ist vollständig von der Steuer auf Dividenden, Veräußerungsgewinne und Liquidationserlöse befreit, wenn sie mehr als ein Jahr lang über 10% des Gesellschaftskapitals einer voll steuerpflichtigen Gesellschaft in Europa hält oder sich verpflichtet hat, dieses für mehr als ein Jahr zu halten. Die Steuerbefreiung gilt auch für Dividenden, wenn sie Aktien im Wert von mindestens 1,2 Mio. Euro erworben hat, sowie für Veräußerungsgewinne, wenn sie Aktien im Wert von mindestens 6 Mio. Euro erworben hat. Das ist interessant, denn es bedeutet, dass das Unternehmen Vermögenswerte von in seinem Besitz befindlichen Unternehmen übernehmen und weitergeben kann, ohne dass es doppelt besteuert wird. Wenn ein Anleger Kapitalzahlungen aus dem Unternehmen erhalten möchte, kann dies eine gute Option sein.“

Soparfis sind häufig die Rechtsform der Wahl für Holdinggesellschaften, die an mehreren Tochtergesellschaften beteiligt sind oder diese vollständig besitzen. Auch für grenzüberschreitende Investitionen kommen sie infrage.

Soparfis sind häufig die Rechtsform der Wahl für Holdinggesellschaften, die an mehreren Tochtergesellschaften beteiligt sind oder diese vollständig besitzen. Auch für grenzüberschreitende Investitionen kommen sie infrage. Das Unternehmen unterliegt den üblichen Berichtspflichten, einschließlich der Abgabe von Körperschaftsteuererklärungen.

Private Vermögensverwaltungsgesellschaften (SPF)

SPFs sind die Nachfolger der im Jahr 1929 per Gesetz eingeführten Holdinggesellschaften. Sie haben in der Regel die Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) oder einer Aktiengesellschaft (société anonyme).

Ihr Zweck besteht nicht in einer gewerblichen Tätigkeit, sondern im Halten von finanziellen Vermögenswerten im Rahmen der Verwaltung von Privatvermögen. Dabei unterliegen sie erheblichen Beschränkungen in Bezug auf die Vermögenswerte, die sie halten dürfen. Immobilien oder geistiges Eigentum sind beispielsweise nicht zulässig. Sie dürfen auch keine verzinslichen Darlehen gewähren. SPFs können jedoch ergänzend und unentgeltlich für die ihnen angeschlossenen Unternehmen einen Vorschuss leisten oder eine Bürgschaft übernehmen. Sie halten in der Regel Aktien, Anleihen, Derivate, Bankdepots und Edelmetalle.

Von einer SPF gehaltene Vermögenswerte sind von der Körperschaftsteuer, kommunalen Gewerbesteuer und Vermögensteuer befreit.

Laut Audrey Lesperoy funktionieren SPFs im Prinzip wie eine Geldkassette und bieten Steuervorteile, solange sie die spezifischen Vermögenswerte halten. Von einer SPF gehaltene Vermögenswerte sind von der Körperschaftsteuer, kommunalen Gewerbesteuer und Vermögensteuer befreit. Sie unterliegen auch nicht der Quellensteuer auf Dividenden oder Kapitalerträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten. Die Gesellschaft zahlt eine jährliche Registrierungsgebühr (taxe d‘abonnement) von 0,25% auf den Wert des eingezahlten Gesellschaftskapitals, das Agio und Verbindlichkeiten jeglicher Art, die das Achtfache des eingezahlten Gesellschaftskapitals übersteigen.

Wenn eine SPF jedoch eine Dividende ausschüttet, sind in Luxemburg ansässige Anleger voll steuerpflichtig. Entsprechend ist sie für Anleger, die regelmäßige Erträge erhalten möchten, ungeeignet. Audrey Lesperoy weiter: „Die Besteuerung von Ausschüttungen der Gesellschaft an ihre Anleger hängt vom Wohnsitzland des Anlegers ab. Sie eignet sich daher nur für Einwohner von Ländern, in denen es keine Gesetze gibt, die diese Art von Unternehmen benachteiligen.“ Solche Gesetze gibt es beispielweise in Belgien und Frankreich. Die SPF bietet verschiedene steuerliche Vorteile, profitiert allerdings nicht von Steuerbefreiungen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen.

Lediglich Privatpersonen, Trusts und Stiftungen oder Nominees kommen als Anleger infrage. In der Praxis werden SPFs vor allem von Familien zur Vermögenssicherung genutzt.

Eingeschränkte Nutzung

Laut Audrey Lesperoy sind SPFs für bestimmte Anleger gut geeignet, unterliegen im Vergleich zu Soparfis jedoch stärkeren Beschränkungen: „In der Regel greifen in Luxemburg ansässige Personen auf sie zurück, um Vermögenswerte zu halten, die später vererbt werden. Sie werden aber auch von Einwohnern anderer Länder genutzt, in denen es keine Vorschriften für kontrollierte ausländische Unternehmen und keine Besteuerung auf Look-through-Basis gibt, durch die Anleger solcher Strukturen benachteiligt werden.“

Ein Anleger, der die Nutzung einer SPF zur Vermögenssicherung für eine spätere Erbschaft in Betracht zieht, muss auch sein Wohnsitzland bzw. das der jeweiligen Erben berücksichtigen.

Ein Anleger, der die Nutzung einer SPF zur Vermögenssicherung für eine spätere Erbschaft in Betracht zieht, muss auch sein Wohnsitzland bzw. das der jeweiligen Erben berücksichtigen.

Anleger, die zwischen beiden Optionen abwägen, sollten laut Audrey Lesperoy eine Reihe von Faktoren bedenken: „Wo befindet sich ihr Wohnsitz? Welche Bedürfnisse haben sie? Welche Ziele haben sie? Wo werden ihre Erben ansässig sein? Welche Arten von Investitionen sollen damit getätigt werden? Bei einer SPF sind Anleger zweifelsohne stärker eingeschränkt, und eine Soparfi ist für gewerbliche Tätigkeiten zugelassen. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob der Erhalt von Kapitalzahlungen gewünscht ist.“

Jede Struktur hat ihre Vor- und Nachteile und ihre Eignung muss in Abhängigkeit von den spezifischen Umständen und Zielen des jeweiligen Anlegers geprüft werden. Für SPFs und Soparfis gelten jedoch sowohl bei der Besteuerung als auch bei der Verwaltung spezifische Regelungen, über die sich interessierte Anleger umfassend informieren sollten. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich von einem Experten beraten zu lassen, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.