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Dezember 23, 2025

Was ist die CSRD, und was sind ihre Folgen?

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Die Europäische Union ist Vorreiter bei der Regulierung der Transparenz in Bezug auf CO2-Emissionen, Abholzung und biologische Vielfalt, Arbeitsnormen und andere Bereiche, die mit dem Thema Nachhaltigkeit verbunden sind. So existieren im Europarecht bereits Vorschriften, die Unternehmen dazu verpflichten, die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit offenzulegen. Darüber hinaus beginnt die EU nun, Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die falsche Angaben zur Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten machen. Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist der jüngste Rechtsakt, der die Transparenz für Vermögensverwalter, Anleger, Geschäftspartner und andere Stakeholder erhöhen soll.*

Die europäische Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu messen und einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen.

Theoretisch sind die ersten Anforderungen an die Veröffentlichung von Informationen bereits für Unternehmen anwendbar, die in die erste Umsetzungswelle fallen. Da es sich jedoch um eine Richtlinie handelt, muss sie, um in einem Mitgliedstaat der EU anwendbar zu sein, zunächst in nationales Recht umgesetzt werden, was Ende 2025 in Luxemburg noch nicht der Fall war. In den Staaten, die die Richtlinie umgesetzt haben, mussten die größten Unternehmen die Daten ihres Geschäftsjahres 2024 sammeln, um ihren ersten verpflichtenden Bericht im Jahr 2025 zu veröffentlichen.

Für die anderen Unternehmen, die der CSRD unterliegen, sieht das derzeit im Annahmeprozess befindliche Maßnahmenpaket „Omnibus“ mehrere Anpassungen vor, die darauf abzielen, die Richtlinie zu vereinfachen und bestimmte Fristen zu überarbeiten.

Zunächst hat die im Omnibus-Paket enthaltene Richtlinie „Stop the clock“ die Fristen für die Umsetzung um zwei Jahre verschoben, und zwar für große europäische Unternehmen und börsennotierte KMU, die noch nicht in den Prozess eingetreten sind. So würden Unternehmen, die ursprünglich im Jahr 2026 (Geschäftsjahr 2025) veröffentlichen sollten, ihre Frist auf 2028 (Geschäftsjahr 2027) verlängert sehen, und diejenigen, die ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht im Jahr 2027 (Geschäftsjahr 2026) veröffentlichen sollten, könnten dies im Jahr 2029 (Geschäftsjahr 2028) tun.

Darüber hinaus werden die Diskussionen rund um Omnibus bestätigen oder nicht, ob die Zahl der Unternehmen, die der CSRD unterliegen, auf Strukturen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro beschränkt wird. Derzeit ersetzen diese Schwellenwerte noch nicht die ursprünglichen Kriterien von 250 Mitarbeitern und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme.

Schließlich können KMU, die nicht der CSRD unterliegen, aber eine Nachhaltigkeitsstrategie aufwerten oder einführen möchten, ihre Informationen freiwillig veröffentlichen, basierend auf den Empfehlungen der freiwilligen Norm für KMU (VSME), die von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) veröffentlicht wurde.

Zu beachten ist: Der Text des Omnibus-Gesetzes ist noch nicht endgültig verabschiedet (er wurde am 13. November 2025 vom Europäischen Parlament angenommen, aber die Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten sind noch im Gange). Die Anforderungen und Kriterien können sich daher noch ändern.

Dank der Veröffentlichung dieser Informationen verfügen die Investoren über eine ganze Reihe neuer Daten zur Interpretation und können so besser verstehen, wie Nachhaltigkeitsfaktoren die langfristigen Perspektiven eines Unternehmens beeinflussen können.

Einblicke in die langfristige Nachhaltigkeit von Geschäftstätigkeiten

Die CSRD ist nichts von Grund auf Neues, aber sie stellt einen großen Fortschritt gegenüber der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung dar, dem bisherigen Rechtsrahmen der EU für die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer börsennotierter Unternehmen. Durch die Richtlinie wird sich die Zahl der Unternehmen, die zur Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen verpflichtet sind, im Laufe der Zeit erhöhen. Auch der Umfang dieser Offenlegungen wird sich deutlich erweitern.

Die Offenlegungspflichten sollen sicherstellen, dass die Unternehmen nicht nur über ihre finanziellen Ergebnisse berichten, sondern auch über die langfristige Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeiten. Das schließt auch die Nachhaltigkeitsauswirkungen von Unternehmen ein, die Teil ihrer Lieferkette sind.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Auswirkungen mit Blick auf die Umwelt, die Menschenrechte und andere soziale Standards sowie über die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken, denen sie ausgesetzt sind. Die Offenlegungspflichten sollen sicherstellen, dass die Unternehmen nicht nur über ihre finanziellen Ergebnisse berichten, sondern auch über die langfristige Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeiten. Das schließt auch die Nachhaltigkeitsauswirkungen von Unternehmen ein, die Teil ihrer Lieferkette sind.

Für Anleger und Stakeholder soll dadurch besser nachvollziehbar werden, ob das Wachstum eines Unternehmens im Einklang mit der Umwelt, den Menschenrechten und der Gesellschaft als Ganzes steht – oder ob es vielmehr zu ihren Lasten geht. Vermögensverwalter sollen ihrerseits in die Lage versetzt werden, Berichte über die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer eigenen Anlageprodukte zu erstellen, wie es gemäß der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vorgesehen ist. Der rechtliche Rahmen verpflichtet die Unternehmen zwar nicht, ihr Verhalten zu ändern, doch es wird davon ausgegangen, dass die Pflicht zur Offenlegung einen Anreiz für den Umstieg auf ein nachhaltigeres Geschäftsmodell schafft.

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die in der CSRD festgelegten Anforderungen sind umfangreich und komplex. Der Regulierer hat einen Rahmen für die Veröffentlichung der Informationen geschaffen, nämlich die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), um den Unternehmen zu helfen, ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance zu beschreiben. Diese bieten eine standardisierte Sicht auf die ESGRisiken, Auswirkungen und Chancen eines Unternehmens anhand von Indikatoren, die so vielfältig sind wie die Kohlenstoffemissionen und die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede.

Die ESRSNormen sind derzeit um Querschnittsnormen und thematische Normen strukturiert. Die Querschnittsnormen gliedern sich in zwei große Teile: Die ESRS 1 beschreiben die Konzepte und allgemeinen Prinzipien, die von den Unternehmen bei der Erstellung ihres Berichts einzuhalten sind (allgemeine Redaktionskonventionen, Verfahren der angemessenen Sorgfalt sowie die Definition des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit); die ESRS 2 hingegen definieren die Berichtspflichten in Schlüsselbereichen (Governance, Strategie, Ziele, Indikatoren, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen).

Die thematischen Normen präzisieren ihrerseits die Daten, die zu ökologischen, sozialen und GovernanceFragestellungen bereitzustellen sind.

Diese ESRSNormen haben das Ziel, den Unternehmen zu helfen, ihre Daten zu standardisieren, um deren Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Diese Informationen müssen von einem Abschlussprüfer oder einer unabhängigen dritten Stelle überprüft werden. Die Standards und Leitlinien zum Vorgehen bei diesen Prüfungen sollen im Laufe des dritten Quartals 2026 verabschiedet und veröffentlicht werden.

Der Begriff der doppelten Wesentlichkeit

Die doppelte Wesentlichkeit ist ein Schlüsselkonzept innerhalb der CSRD. Alle Unternehmen müssen ihre Bewertung im Rahmen ihrer Informationspflichten vornehmen. Sie bezieht sich sowohl auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf Umwelt, natürliche Ressourcen und Gesellschaft (ImpactWesentlichkeit) als auch auf die Beziehung zwischen Nachhaltigkeitsthemen (Klimawandel, Umweltrisiken usw.) und deren Auswirkungen auf die finanzielle Leistung des Unternehmens (finanzielle Wesentlichkeit).

Die finanzielle Wesentlichkeit untersucht, wie Nachhaltigkeitsfaktoren die finanzielle Leistung eines Unternehmens beeinflussen können, z.B. die Auswirkungen steigender Preise für fossile Brennstoffe auf die Kostenbasis einer Fluggesellschaft oder die möglichen Auswirkungen langfristiger Wasserknappheit auf ein Chemieunternehmen.

Die ImpactWesentlichkeit berücksichtigt den Fußabdruck eines Unternehmens und seine Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft auf kurze, mittlere und lange Sicht. Dies bedeutet, Bereiche wie die Lieferkette eines Unternehmens und deren positive oder negative Auswirkungen auf die natürliche Umwelt zu untersuchen. Die betreffenden Vorgaben sollen sicherstellen, dass Unternehmen ihre CO2-Emissionen nicht an Dritte in ihrer Lieferkette „auslagern“ oder indirekt schlechte Arbeitspraktiken fördern.

Von der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit hängt ab, ob das Unternehmen zusätzliche Daten offenlegen muss, die gemäß den EU-Standards als wesentlich eingestuft werden – etwa in Bezug auf rechtliche, finanzielle und betriebliche Aspekte, die interne Revision oder externe Zulieferer. Unternehmen sind auch angehalten, den Input anderer Stakeholder zu berücksichtigen, zu denen unter anderem Kunden, Mitarbeitende, Aktionäre und Organisationen der Zivilgesellschaft zählen. All dies erfordert einen koordinierten Ansatz, ausgehend von der höchsten Ebene einer jeden Organisation.

Nichteuropäische Unternehmen, die bedeutende Tätigkeiten in Europa ausüben oder über Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Europa verfügen und die die von der CSRD festgelegten Schwellenwerte erfüllen, werden ebenfalls von den neuen Regeln betroffen sein.

Anforderungen für nichteuropäische Unternehmen

Nichteuropäische Unternehmen, die bedeutende Tätigkeiten in Europa ausüben oder über Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Europa verfügen und die die von der CSRD festgelegten Schwellenwerte erfüllen, werden ebenfalls von den neuen Regeln betroffen sein. Ihr erster Nachhaltigkeitsbericht wird für 2029 erwartet, für die Aktivitäten des Jahres 2028. Dieser Zeitplan sowie die Schwellenwerte können sich jedoch je nach den gesetzlichen Entwicklungen ändern.

Sie müssen sich an die gleichen Standards halten wie die europäischen Unternehmen, die der CSRDRichtlinie unterliegen.

Transparenz der Zulieferer

Laut der Europäischen Kommission werden die CSRD-Vorgaben sicherstellen, dass Anleger und andere Stakeholder Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um die Auswirkungen von Unternehmen auf Mensch und Umwelt zu beurteilen und um finanzielle Risiken und Chancen zu bewerten, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen ergeben. Die Kosten der Berichterstattung für die Unternehmen werden der Kommission zufolge durch die Harmonisierung der zu liefernden Informationen mittel- bis langfristig sinken.

Die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Daten durch immer mehr Unternehmen dürfte dazu beitragen, dass Anleger ein umfassenderes Verständnis der entsprechenden Nachhaltigkeitsauswirkungen und -risiken erlangen. In der Zukunft könnte sich dies in den Aktienkursen widerspiegeln, wenn Anleger sich von Unternehmen mit erheblichen Zukunftsrisiken abwenden und stattdessen Unternehmen den Vorzug geben, die diese Risiken rechtzeitig unter Kontrolle bringen.

Die Vorschriften gelten derzeit zwar nur für große Unternehmen, doch diese werden wahrscheinlich wiederum ein höheres Maß an Transparenz von ihren Zulieferern verlangen.

Die Vorschriften gelten derzeit zwar nur für große Unternehmen, doch diese werden wahrscheinlich wiederum ein höheres Maß an Transparenz von ihren Zulieferern verlangen. Möglicherweise werden immer mehr Unternehmen lieber mit Zulieferern zusammenarbeiten, die ebenfalls nachhaltig aufgestellt sind. Transparenz könnte daher zu einem entscheidenden Faktor für den Geschäftserfolg werden. Da die Unternehmen faktisch dazu verpflichtet sind, die CO2-Emissionen und die Nachhaltigkeitsbilanz anderer Unternehmen zu berücksichtigen, ist es gut möglich, dass sie ihre Geschäftspraktiken entsprechend anpassen. Anlegen sollten das immer vor Augen haben, wenn sie ihre Entscheidungen treffen.

Dennoch wurde der Schutz der Subunternehmer und Lieferanten verstärkt. Die Europäische Kommission hat nämlich den großen Unternehmen, die der CSRD unterliegen, empfohlen, die Anzahl der Informationen zu begrenzen, die sie von KMU verlangen. So sind in der letzten zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels verfügbaren Version die Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, nicht verpflichtet, mehr Informationen bereitzustellen als jene, die in der freiwilligen Norm für KMU (VSME) vorgesehen sind. Sie sind daher bis heute gegen übermäßige Anforderungen ihrer Partner ‚geschützt‘.

Ziel der CSRD ist es, ein nachhaltigeres und widerstandsfähigeres Wirtschaftssystem zu fördern. Zu diesem Zweck setzt sie Anreize für sozial und ökologisch verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken und für die Zusammenarbeit mit verantwortungsvollen Geschäftspartnern. Auch wenn die Einhaltung kurzfristig eine erhebliche Belastung darstellen kann, soll sie den Investoren ermöglichen, fundiertere Entscheidungen zu treffen.

* Inhalt aus dem Französischen übersetzt mit dem AI-Tool BIL GPT