Welche Auswirkungen hat die Steuerreform in Luxemburg auf Ihre Familie?
Die Steuerreform in Kraft seit 1. Januar 2017 bringt zahlreiche Veränderungen mit sich – zugunsten der Haushalte, um den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern, oder auch um die Bekämpfung von Betrug zu verstärken. Sie bringt außerdem zahlreiche Vorteile für Familien und stellt sich auf immer vielfältigere Familienmodelle ein.
Beispiele:
- Erhöhung des Freibetrags für Hauspersonal (Kinderbetreuung, Arbeiten im Haushalt, Unterstützung einer zum Haushalt gehörenden Person) von EUR3.600 auf EUR5.400.
- Erhöhung des Freibetrags für außerordentliche Belastungen durch den Unterhalt für Kinder, die nicht mit im selben Haushalt leben, von EUR3.480 auf EUR4.020.
- Steuerbefreiung von Pensionen /Waisenrenten.
- Verdopplung der Steuergutschrift für Alleinerziehende (EUR1.500 pro Jahr) bei Einkünften < EUR35.000 pro Jahr. Ab EUR35.000 vermindert sich die Steuergutschrift schrittweise bis auf EUR750 für Einkünfte > EUR105.000*.
- Erhöhung der abzugsfähigen Obergrenze für Prämien zu einem Altersvorsorgevertrag (EUR3.200 für jeden Steuerpflichtigen ab dem Steuerjahr 2017).
- Verdopplung der Obergrenze für abzugsfähige Beiträge im Rahmen eines Bausparvertrags (EUR1.344 anstatt EUR672) bei Personen unter 40 Jahren.
Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Kundenbetreuer oder unter www.reforme-fiscale.public.lu
* Ab dem Steuerjahr 2023 beläuft sich die Steuergutschrift für Alleinerziehende auf 2.505€ pro Jahr für Einkommen unter 60.000€ pro Jahr. Ab einem Einkommen von 60.000€ wird sie schrittweise bis zu einem Schwellenwert von 750€ für Einkommen über 105.000€ gesenkt.