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November 21, 2024

Auf die Details kommt es an

  Gesammelt von myLIFE team myWEALTH März 1, 2023 1918

Wer seinen Nachlass regeln möchte, ist gut beraten, sich im Detail über gesetzliche und fiskalische Regeln zu informieren. Böse Überraschungen und Konflikte sind meist das Resultat einer schlechten Vorbereitung. Wie BIL-Expertin Bénédicte Elikann unterstreicht, ist es zum Beispiel durchaus sinnvoll, auch die ausländischen Bestimmungen zu kennen. Für den Fall, dass sich die Erben oder die Güter der Nachlassmasse im Ausland befinden.

Frau Elikann, wenn man in der Familie über das Thema Nachlassregelung reden möchte, was sollte man im Vorfeld wissen? Wie bereitet man eine solche Diskussion vor?

Im Vorfeld solcher Diskussionen, die sehr sorgfältig vorbereitet werden sollten, muss man sich selbst die richtigen Fragen stellen und die entsprechenden Antworten formulieren. Demnach ist es wichtig zu wissen, um was es bei der Nachlassregelung gehen soll und was man erreichen möchte. Eine erste wichtige Etappe besteht darin, ein Inventar des eigenen Besitzstandes zu erstellen. Danach müssen die juristischen und steuerlichen Aspekte eingehend analysiert werden.

Man sollte also genau wissen, welche Regeln gelten?

Ja. Die fundamentalen Bestimmungen sind vielen Menschen bekannt. Doch wie so oft liegt auch hier der Teufel im Detail. Bevor man mit Familienangehörigen über das Thema Nachlass redet, ist es von Vorteil, sich genau über die legalen Rechtsvorgaben zu informieren. Dabei ist es durchaus sinnvoll, sich von einem Experten beraten zu lassen. Übrigens ist auch die Anwesenheit eines externen Experten beim Familiengespräch über den Nachlass eine gute Option. Die Fachfrau oder der Fachmann kann dabei objektivieren und dazu beitragen, den Diskussionen den richtigen Dreh zu geben.

Der richtige Überblick muss sein …

Man muss wissen, was das Gesetz vorsieht. Besonders wichtig ist es, auch geltende Regeln im Ausland zu beachten. Ohne Expertenrat und/oder die nötige Sachkenntnis ist gegebenenfalls mit schlechten Überraschungen zu rechnen.

Mit welchen zentralen Fragen werden Sie, als Expertin, in diesem Zusammenhang konfrontiert?

Nun wären da beispielsweise Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung von Firmen. Hier gibt es in Luxemburg – anders als beispielsweise in Frankreich – kein spezifisches Regelwerk in der Steuergesetzgebung. Deshalb ist es so wichtig, sich als Unternehmer noch zu Lebzeiten mit der Nachlassverwaltung im Sinne einer Absicherung des Betriebes zu beschäftigen. Das wiederum bedeutet, wie schon erklärt, sich mit der Rechtslage vertraut zu machen und zu definieren, wie man sich die Übertragung der eigenen Firma vorstellt.

Oft werden auch Fragen bezüglich der sogenannten gemischten Familien aufgeworfen. Die geltenden gesetzlichen Vorgaben wurden vor mehreren Jahrzehnten in einer klassischeren Sichtweise der Ehe verfasst und tragen der Realität der „familles recomposées“ nicht direkt Rechnung. Um den Nachlass von Familien, in denen es mehrere Kinder aus verschiedenen Ehen gibt, zu regeln, wird oft externe Hilfe beansprucht.

Sie haben auch die im Ausland geltenden Regeln angesprochen. Warum genau?

Weil für Besitztümer im Ausland in Erbschaftsfragen die dort geltenden Gesetze zur Anwendung kommen. Das gilt für zivilrechtliche und fiskalische Aspekte. Wenn man beispielweise eine Immobilie im Ausland erwirbt, muss man sich diesem Themenkomplex bewusst sein und möglichst früh daran denken, wie Nachlassfragen am besten zu klären sind. Zu spät die richtige Weichen zu stellen, kann teuer werden.

Nun zum Testament: Worauf muss hier besonders aufgepasst werden?

Dass es strikte Regeln gibt. Um ein Testament zu verfassen, muss man geistig gesund und in der Lage sein, den eigenen Willen frei und rechtsgültig zu erklären. Das Testament ist ein formgebundener Rechtsakt, der zu seiner Rechtsgültigkeit ein Schriftstück erfordert, das datiert und unterzeichnet sein muss. Es gibt drei Arten von Testamenten: das notariell beglaubigte Testament, das handschriftliche Testament sowie das geheime Testament.

Auch wenn das handschriftliche Testament einfacher zu verfassen und kostengünstiger ist, hat die Mitwirkung eines Notars beim Aufsetzen eines beglaubigten Testaments den Vorteil, dass eventuelle formelle oder materielle Fehler vermieden werden können, durch die der letzter Wille einer Person ungültig wäre.

Das Testament kann aber geändert werden?

Unabhängig der gewählten Form der Nachlassregelung steht es einem jederzeit frei, sein Testament zu ändern oder zu widerrufen, sofern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Wichtig zu wissen: Ein notariell beglaubigtes Testament kann nur durch ein neues notariell beglaubigtes Testament widerrufen werden. Gibt es keine neue Fassung, gilt das vorliegende beglaubigte Testament und muss auch zur Anwendung kommen. Dies natürlich unter Berücksichtigung der geltenden Erbschaftsregeln.

Es kommt auf das Güterstandsregime an.

Gibt es spezifische luxemburgische Regeln im Erbschaftsrecht, die beachtet werden müssen?

Im Rahmen eines Nachlasses wird laut Gesetz in Luxemburg zuerst der eheliche Güterstand abgewickelt, sprich liquidiert. Ziel ist es, zu definieren wem was und zu welchen Teilen gehört. Ist das geklärt, können die Güter aufgeteilt werden. Die weitere Erbmasse hängt also in Luxemburg von dem jeweiligen Güterstandsregime ab, für das sich Ehepartner zeitlebens entschieden hatten. War dies die sogenannte universelle Gütergemeinschaft mit Zuerkennung des gemeinsamen Vermögens an den Überlebenden (Überlebensklausel), erbt dieser Ehepartner das Gesamtvermögen. Neben der „communauté universelle“ gibt es in Luxemburg zwei weitere Regimes: den gesetzliche Güterstand, sprich die Errungenschaftsgemeinschaft sowie die Gütertrennung.

Bénédicte Elikann

Bénédicte Elikann, gelernte Juristin, ist Head of Wealth Planning bei der BIL und eine ausgewiesene Expertin für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung in der Finanz- und Vermögensverwaltung. Letzteres ist in Erbschaftsfragen ein nicht unwesentliches Element, das in die Planung einbezogen werden muss. Verstehen, welche Regeln unter welchen Voraussetzungen wie und wo zur Anwendung kommen, das ist in dieser sensiblen Materie das A und O.