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März 28, 2025

MiFID: Warum Nachhaltigkeitspräferenzen wichtig sind

  Gesammelt von myLIFE team myINVEST Februar 24, 2025 131

Verbraucher können in Sachen Nachhaltigkeit viel bewegen. Sie haben ihre Bereitschaft gezeigt, Marken zu boykottieren, die in ökologischer und sozialer Hinsicht schlecht abschneiden, und auf Veränderungen in Bereichen zu drängen, die sie für wichtig halten. Die europäischen Gesetzgeber hoffen, dass diese Bereitschaft auch bei Finanzanlagen vorhanden ist.

Seit August 2022 sind Unternehmen, die der MiFID (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) unterliegen und Leistungen in den Bereichen uneingeschränktes Portfoliomanagement oder Anlageberatung erbringen, dazu verpflichtet, ihre Kunden gemäß den überarbeiteten MiFID-Vorschriften nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen.

Dabei geht es nicht nur darum, mithilfe einer simplen Ja/Nein-Frage herauszufinden, ob die Kunden an Finanzprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen interessiert sind oder nicht. Vielmehr müssen diesbezüglich mehrere detaillierte Fragen gestellt werden. Wollen sie, dass ihre Investitionen „taxonomiekonform“ sind, d.h. im Einklang mit dem EU-Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Aktivitäten stehen? Interessieren sie sich für nachhaltige Investitionen im Sinne der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)? Oder bevorzugen sie Investitionen, bei denen negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden – sei es in Bezug auf ökologische (z.B. Treibhausgasemissionen), soziale und/oder die Unternehmensführung betreffende Aspekte (z.B. das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle)?

Monica Carlessi, Senior Compliance Adviser bei der Banque Internationale à Luxembourg, erklärt: „Die Kreditinstitute sind ebenfalls verpflichtet, die Kunden zu fragen, in welchem Mindestumfang sie in die einzelnen Kategorien von Anlagen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen investieren möchten und/oder ob sie Präferenzen in Bezug auf bestimmte Nachhaltigkeitsthemen haben. Sie sollten auch prüfen, welche Nachhaltigkeitsaspekte den Kunden am wichtigsten sind: Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung? Abschließend müssen die Präferenzen jedes Kunden erfasst und in die Eignungsbewertung einbezogen werden, um sicherzustellen, dass sie bei der Beratung des Kunden gebührend berücksichtigt werden. Diese detaillierten Informationen müssen von allen Kunden eingeholt werden.

Die Kreditinstitute sind verpflichtet, die Kunden zu fragen, in welchem Mindestumfang sie in die einzelnen Kategorien von Anlagen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen investieren möchten. Die Präferenzen der Kunden müssen bei der entsprechenden Eignungsbewertung berücksichtigt werden.

Schwieriger Fachjargon

Tatsächlich ist dies leichter gesagt als getan. Die Kunden verfügen zwar häufig bereits über finanzbezogene Kenntnisse, aber die Vorschriften im Bereich Nachhaltigkeit sind so komplex und voller Fachjargon, dass es leicht zu Verständnisproblemen kommen kann. Yves Marquis, Senior Product Manager bei der BIL, hierzu: „Die meisten Kunden können sich unter den Begriffen etwas vorstellen, aber es kann sehr schwierig sein, sie genau zu erklären. Wir nehmen uns viel Zeit, um sicherzustellen, dass die Kunden sie verstehen.“

Außerdem bestehen unter den Anlegern nach wie vor Zweifel, ob sie mit einem nachhaltigen Portfolio eine zufriedenstellende finanzielle Rendite erzielen können, da bestimmte Anlagen ausgeschlossen werden, die mit ESG-Faktoren in Verbindung stehen und/oder diesbezüglich Beeinträchtigungen verursachen. Er fügt hinzu: „Unseren Kunden ist das oft nicht klar und wir müssen es ihnen erklären.“ Bei nachhaltigkeitsbezogenen Entscheidungen sind grundsätzlich Kompromisse in Sachen Risiko und Ertrag vonnöten.

Das zweite Problem ist, dass es derzeit nur wenige Anlageprodukte gibt, die den Wünschen der Kunden genau entsprechen. Yves Marquis erklärt: „Wenngleich die Aufsichtsbehörden die Banken zur Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden verpflichten, sind diese nicht immer in der Lage, den Bedürfnissen ihrer Kunden auch zu entsprechen. Momentan ist es keinem Anbieter in der Investmentbranche möglich, eine völlig taxonomiekonforme Anlage zu bieten. Dennoch gibt es einige Lösungen, und es werden laufend neue entwickelt.

Es geht derzeit nicht darum, die Lösungen für alle Aspekte der Nachhaltigkeit zu finden, sondern lediglich darum, die Präferenzen der Kunden zu erfassen. Anschließend werden wir versuchen, das passende Produkt anzubieten – doch das ist eine andere Stufe.“

Die Branche ist nun gefordert, die von ihren Kunden gewünschten Lösungen zu entwickeln. Dieser Prozess ist bereits im Gange, wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin müssen Berater die aktuell bestmögliche Lösung finden.“

Das Hauptziel der Gesetzgebung ist die Förderung von Investitionen in Instrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Die Kunden sind jedoch nicht verpflichtet, solche Investitionen im Rahmen der Verwaltung ihres Vermögens zu verlangen.

Mit dem Anlegerprofil wird nicht festgelegt, für welche Option sich die Anleger in Sachen Nachhaltigkeit entscheiden sollen. Das Hauptziel der Gesetzgebung ist die Förderung von Investitionen in Instrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Die Kunden sind jedoch nicht verpflichtet, solche Investitionen im Rahmen der Verwaltung ihres Vermögens zu verlangen.

Die SFDR und Anlagen in nachhaltigen Fonds

In einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld werden nachhaltige Anlagelösungen kontinuierlich weiterentwickelt. Die Klassifizierung von Fonds wurde vereinfacht – sie werden nun je nach ihrem Nachhaltigkeitsansatz entweder gemäß Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9 der SFDR klassifiziert.

Artikel-6-Fonds verpflichten sich nicht zu nachhaltigen Investitionen, Artikel-8-Fonds bewerben die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren als Teil ihres Anlageprozesses und Artikel-9-Fonds haben nachhaltige Investitionen zum Ziel. Diese Klassifizierungen sind zwar noch nicht völlig ausgereift, helfen den Beratern jedoch zu beurteilen, welche Produkte für die Kunden jeweils am besten geeignet sind.

Auch die Einführung neuer Vorschriften für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen, die die SFDR untermauern werden, ist von Bedeutung. Im Januar 2023 trat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Kraft. Ihr Zweck besteht darin, Unternehmen mit Blick auf ihre finanzielle und ESG-bezogene Berichterstattung ab 2024 stärker in die Pflicht zu nehmen.

Laut der Europäischen Kommission werden die neuen Regeln sicherstellen, dass Anleger und andere Stakeholder Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um die Auswirkungen von Unternehmen auf Mensch und Umwelt zu beurteilen und um finanzielle Risiken und Chancen zu bewerten, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen ergeben. Es gibt bereits erste Unternehmen, die die neuen Vorschriften auf die Berichte für das Geschäftsjahr 2024 anwenden müssen, die 2025 erstellt werden.

Schrittweise Umsetzung

Die Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind noch lange nicht ausgereift und gelten zunächst nur für die größten börsennotierten Unternehmen. Die Umsetzung für kleinere Unternehmen und solche mit Sitz außerhalb Europas, die in erheblichem Umfang in der EU geschäftstätig sind, wird ebenso wie die Weiterentwicklung der Offenlegungsanforderungen noch den Rest des Jahrzehnts beanspruchen.

Yves Marquis erklärt: „Die Unternehmen haben gerade erst mit der Erhebung der Daten begonnen und müssen diese erst ab Januar 2025 offenlegen. Es ist ein riesiges Unterfangen.“ Es bedeutet auch, dass ein Datenvergleich auf Jahresbasis noch nicht möglich ist. Anleger können daher nur schwer beurteilen, ob und inwiefern Unternehmen mit Blick auf die Dekarbonisierung und andere Nachhaltigkeitsziele Fortschritte gemacht haben.

Die CSRD stellt jedoch einen wichtigen Ausgangspunkt dar. Die verschiedenen Regulierungsinitiativen der EU sollen letztendlich ineinandergreifen: Unternehmen legen relevante ESG-Daten auf transparente und einheitliche Weise offen, Vermögensverwalter und andere Produktanbieter nutzen die Informationen, um sich bei der Zusammenstellung ihrer Portfolios daran zu orientieren, und Vertriebshändler bewerten die Präferenzen der Anleger in Bezug auf Investitionen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

Nachhaltigkeitspräferenzen haben viele Facetten und es gibt keine Pauschallösung. Vorerst ist eine gewisse Vereinheitlichung jedoch unvermeidlich, damit die Finanzbranche den neuen Vorschriften entsprechen kann. Für Anleger, die die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei ihren Anlagen wünschen, ist das immer noch besser als nichts. Der Weg ist noch lang, aber es sind bereits Fortschritte zu sichtbar.

Die Vorschriften im Bereich Nachhaltigkeit sind so komplex und voller Fachjargon, dass es leicht zu Verständnisproblemen kommen kann.