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Dezember 4, 2024

Sie möchten Ihr Unternehmen übertragen? Diese Schritte sollten Sie beachten!

Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer? Ganz gleich, ob es darum geht, Vermögen freizusetzen, sich aus der Geschäftsleitung zurückzuziehen, in den Ruhestand zu gehen oder ein neues Leben zu beginnen: Die Übertragung gehört oft zum Lebenszyklus eines Unternehmens und ist bei Handelsgesellschaften ebenso wie bei einer Holding möglich. Um eine erfolgreiche Unternehmensübertragung zu gewährleisten, sollten Verkäufer und Käufer eine Reihe von Schritten beachten.

Schritt 1: Unternehmensbewertung

Es stehen im Wesentlichen drei Methoden zur Bewertung eines Unternehmens zur Verfügung, die auch miteinander kombiniert werden können.

  1. Der Substanzwert. Er entspricht der Summe der Vermögenswerte des Unternehmens abzüglich der Schulden. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Bilanz des Unternehmens. Um den tatsächlichen Wert des Unternehmens zu ermitteln, ist eine Reihe von Anpassungen erforderlich. Einige Elemente haben einen Wert, der in der Bilanz schwer zu quantifizieren ist. Dies gilt etwa für den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill), der beispielsweise in den Marktkenntnissen der Geschäftsführung bestehen kann. Das Substanzwertverfahren wird typischerweise bei der Veräußerung von Industrieunternehmen angewandt, um die Vermögenswerte des Unternehmens (Vorräte, Fahrzeuge und Immobilien) zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Veräußerung von Immobiliengesellschaften, um dem Wert der Immobilien des Unternehmens Rechnung zu tragen.
  2. Der Ertragswert. Hier werden nicht die Vermögensgegenstände des Unternehmens, sondern die Erträge betrachtet, die es in Zukunft erwirtschaften kann. Beim Ertragswertverfahren werden die Ergebnisse des Unternehmens in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft berücksichtigt. Man erhält ein Ergebnis, das in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien (wie der Inflation oder dem Risiko, dass Unternehmensziele verfehlt werden) abgezinst wird. Das Verfahren wird in der Regel bei Dienstleistungsunternehmen angewandt, die typischerweise nur über ein geringes Betriebsvermögen verfügen und deren Wert von ihrer Fähigkeit abhängt, Gewinne zu erzielen.
  3. Der Marktwert. Das zu veräußernde Unternehmen wird mit anderen Firmen verglichen, die sich in Bezug auf den jeweiligen Markt, die Umsätze oder Größe mit ihm vergleichen lassen. Hierbei wird auf Transaktionsdaten aus der Vergangenheit zurückgegriffen.

Es gilt, die in Abhängigkeit von der Branche des zu veräußernden Unternehmens geeignetste Bewertungsmethode zu wählen oder mehrere Methoden zu gewichten und zu kombinieren.

Die Käufer-Due-Diligence ermöglicht die Analyse der tatsächlichen Situation und die Prognose zukünftiger Kosten, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufzuteilen sind.

Schritt 2: Due-Diligence-Prüfung

Es gibt zwei Arten von Due-Diligence-Prüfungen: Die Due Diligence des Verkäufers und die des Käufers. Die Verkäufer-Due-Diligence erfolgt im Vorfeld der Transaktion und dient zur Klärung bestimmter Punkte, die bei den Verhandlungen zu unnötigen Diskussionen führen könnten. Die Käufer-Due-Diligence ermöglicht die Analyse der tatsächlichen Situation des Zielunternehmens und die Prognose zukünftiger Kosten, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufzuteilen sind. Der Käufer analysiert bestimmte Merkmale des Unternehmens im Rahmen der Due Diligence. Dabei berücksichtigt er Folgendes:

    • Die gesellschaftsrechtlichen Unterlagen wie (i) die Satzung des Unternehmens und etwaige Nachträge, (ii) die Protokolle der Leitungsorgane, (iii) die Geschäftsberichte und die Berichte der Wirtschaftsprüfer oder (iv) ob das Unternehmen Tochtergesellschaften hat.
    • Die Eigentumsverhältnisse. Er nimmt Einsicht in das Aktienregister bzw. die Gesellschafterliste, wo die Namen der Aktionäre/Gesellschafter sowie die Anzahl und Art der von ihnen gezeichneten Titel vermerkt sind.
    • Das Vorhandensein von Lizenzen und behördlichen Genehmigungen. Für die Tätigkeit in bestimmten Branchen (beispielsweise Versicherungen, Transport, Luftverkehr) ist eine Lizenz oder behördliche Genehmigung erforderlich. Außerdem benötigt jede Handelsgesellschaft eine Niederlassungserlaubnis.
    • Die wichtigsten Verträge, die das Unternehmen abgeschlossen hat, wie Verträge mit Kunden, Lieferanten und Herstellern, Versicherungsverträge, Darlehen, Mietverträge, gegebene oder erhaltene Garantien, Wettbewerbsverbote oder Verträge über den Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen / Vermögenswerten des Unternehmens.
    • Die Vermögenswerte des Unternehmens wie Immobilien (Eigentumstitel, Mietverträge, eventuelle Hypotheken oder Dienstbarkeiten), geistige Eigentumsrechte (Patente, Marken, Lizenzen, Muster und Modelle sowie andere Franchiserechte), Anlagen (z.B. Fuhrpark) und Vorräte des Unternehmens.
    • Steuerliche Aspekte (z.B. MwSt.).
    • Aspekte im Zusammenhang mit Personal, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Anzahl der Mitarbeiter, Arbeitsverträge, etwaige aktuelle Arbeitskonflikte/Streitfälle).
    • Frühere, aktuelle oder potenzielle Rechtsstreitigkeiten, in die das Unternehmen, seine Führungskräfte oder Mitarbeiter verwickelt sind.
    • Die Einhaltung der Datenschutzgesetze (DSGVO), KYC-Bestimmungen und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, sofern zutreffend.
    • Öffentliche Zuschüsse, die das Unternehmen erhält, und die Bedingungen für deren Gewährung.

Entsprechend den festgestellten Risiken kann der Interessent von einem Kauf absehen, einen geringeren Preis aushandeln oder zusätzliche Sicherheiten verlangen. Um bei den Verhandlungen keine Angriffsfläche zu bieten, ist es für den Verkäufer von Vorteil, vor dem Verkaufsangebot eine Due Diligence durchzuführen. Auf diese Weise lassen sich mögliche Schwächen des Unternehmens im Vorfeld ermitteln und beheben. Die Due-Diligence-Prüfung ist somit bei jeder Unternehmensübertragung sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer unerlässlich.

Die Aktionärsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den Übernehmern, der die Rechte und Pflichten der Aktionäre regelt.

Schritt 3: Die Aktionärsvereinbarung

Bei der Aktionärsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag zwischen den Übernehmern bzw. zwischen dem Verkäufer und dem Übernehmer (wenn beide Parteien Aktionäre der Gesellschaft bleiben), der die Rechte und Pflichten der Aktionäre regelt. Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung spricht man übrigens von einer Gesellschaftervereinbarung. Eine solche Vereinbarung kann folgende Elemente enthalten:

  • Die Klausel zur Ernennung der Mitglieder der Geschäftsführung legt die Anzahl der Mitglieder der Geschäftsführung und die Art und Weise ihrer Ernennung fest.
  • Die Klauseln über die Modalitäten der Entscheidungsfindung wie die Klauseln über die Ernennung der Mitglieder der Leitungsorgane (wie viele Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer kann jeder Aktionär ernennen?) oder auch die Modalitäten der Entscheidungsfindung (Mehrheit, Vetorecht der Minderheitsaktionäre bei bestimmten Entscheidungen).
  • Die Unveräußerlichkeitsklausel untersagt die Veräußerung der Aktien während eines festgelegten Zeitraums.
  • Die Zustimmungsklausel verpflichtet einen Aktionär, der seine Aktien veräußern möchte, die vorherige Zustimmung der anderen Aktionäre einzuholen.
  • Die Vorkaufsklausel verleiht den Aktionären ein Vorkaufsrecht an den Aktien eines Aktionärs, der aus der Gesellschaft ausscheiden möchte.
  • Die Vertraulichkeitsklausel verpflichtet die Parteien zur Verschwiegenheit über Existenz und Inhalt der Vereinbarung während eines festgelegten Zeitraums.
  • Die Wettbewerbsverbotsklausel verbietet es einem Aktionär, eine konkurrierende Struktur aufzubauen oder sich an einer solchen zu beteiligen.
  • Die Verwässerungsschutzklausel ermöglicht es einem Minderheitsaktionär, seinen Anteil am Gesellschaftskapital im Falle einer Kapitalerhöhung aufrecht zu erhalten.
  • Die Drag-Along-Klausel verpflichtet einen Minderheitsaktionär, seine Anteile unter bestimmten Bedingungen zu veräußern.
  • Die Tag-Along-Klausel gibt einem Minderheitsaktionär das Recht, seine Anteile unter bestimmten Bedingungen zu veräußern.
  • Klauseln zur Sicherung der Liquidität der Titel verbieten es, die Titel ohne vorherige Zustimmung aller Aktionäre Dritten als Sicherheit zu stellen.
  • Die Klausel über den Beitritt zur Vereinbarung regelt die Bedingungen für den Eintritt eines neuen Aktionärs in die Gesellschaft.
  • Die Klausel über die Dauer der Vereinbarung legt die Dauer der Vereinbarung fest.
  • Die Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel bestimmt das auf die Vereinbarung anwendbare Recht und das zuständige Gericht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung.
  • Die Vereinbarung kann auch Klauseln zur Finanzierung, zum Schutz von Investoren oder Gründern und zu regelmäßigen Informationspflichten enthalten, und je nach Fall können noch weitere Punkte aufgenommen werden.

Schritt 4: Der Kaufvertrag

Dieser Vertrag regelt die Übertragung des Unternehmens vom Verkäufer an den Käufer. In dem Vertrag erklärt und garantiert der Verkäufer dem Käufer im Rahmen einer Gewährleistungs- und Garantieklausel die Richtigkeit bestimmter Angaben, z.B. dass er Eigentümer der übertragenen Wertpapiere ist, dass das Unternehmen rechtsgültig besteht und die geltenden Steuer-, Rechnungslegungs- und Sozialvorschriften einhält.

Wenn die vom Verkäufer gegebenen Garantien nicht eingehalten werden, kann sich der Käufer auf die Aktiv- und Passivgarantie berufen

Wenn die vom Verkäufer gegebenen Garantien nicht eingehalten werden, kann sich der Käufer auf die Aktiv- und Passivgarantie berufen. Diese schützt ihn vor zukünftigen Belastungen, die zum Zeitpunkt der Transaktion nicht absehbar waren. Beispielsweise verpflichtet sich der Verkäufer, im Falle einer Erhöhung der Passiva für unbekannte Schulden aufzukommen, die nach der Veräußerung des Unternehmens entstehen, deren Ursachen jedoch in der Vergangenheit liegen.

Die Klauseln zur Unterstützung in der Post-Closing-Phase sehen vor, dass die vorherige Geschäftsleitung noch eine gewisse Zeit nach dem Verkauf ihrer Anteile im Unternehmen bleibt, um etwa die Fortführung des Unternehmens zu erleichtern, ihr Know-how weiterzugeben und zur Aufrechterhaltung des Kundenstamms beizutragen.

Durch eine Wettbewerbsverbotsklausel kann es dem Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden, ein Unternehmen mit der gleichen Geschäftstätigkeit wie das gerade veräußerte Unternehmen neu zu gründen.

Im Falle von verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlichen Verstößen, illegalen Absprachen, illegaler Beschäftigung, Korruption, Betrug, Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen oder Fahrlässigkeit der ausscheidenden Geschäftsführung muss das Unternehmen etwaige Strafen tragen, die sich negativ auf die zukünftigen Ergebnisse auswirken und möglicherweise sogar das Überleben des Unternehmens in Frage stellen können. Der Käufer kann gegebenenfalls auf der Grundlage des Kaufvertrags und der vom Verkäufer gegebenen Garantien Rechtsmittel gegen den Verkäufer einlegen.

Die Übertragung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, den man gut vorbereiten sollte, um die anschließenden Verhandlungen gelassen führen zu können. In der Regel empfiehlt es sich, sowohl bei Fragen der strategischen Positionierung als auch bei buchhalterischen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der vorliegende Inhalt wurde von Maître Renaud LE SQUEREN, Partner – bei Gericht zugelassener Anwalt, und Maître Matthieu VISSE, Senior Associate – bei Gericht zugelassener Anwalt, von der Kanzlei DSM Avocats à la Cour verfasst*.

* Artikel aus dem Französischen übersetzt von einem Dienstleister der BIL