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Dezember 22, 2024

Was ist eine Restschuldversicherung?

  Gesammelt von myLIFE team myHOME Mai 20, 2020 4274

Mit der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung Ihrer Projekte verpflichten Sie sich zu dessen vollständiger Rückzahlung. Leider können gewisse Umstände im Leben Ihre Rückzahlungsfähigkeit jedoch beeinträchtigen. In diesem Fall geht die Schuldenlast auf Ihre Angehörigen über. Eine Restschuldversicherung stellt im Todes- oder Invaliditätsfall eine geeignete Lösung dar, um die Rückzahlung Ihres Kredits sicherzustellen. Hier erfahren Sie weitere Einzelheiten.

Eine Restschuldversicherung ist eine Art zeitweilige Versicherung mit fallender Versicherungssumme, die den Restschuldbetrag vollständig oder teilweise gegen das Todes- oder Invaliditätsrisiko abdeckt. In der Praxis wird die Versicherungssumme beim Abschluss der Versicherung festgelegt und nimmt in Abhängigkeit der Vertragslaufzeit, d.h. der Häufigkeit der von Ihnen geleisteten Tilgungsraten, ab. Im Todes- oder Invaliditätsfall des Versicherten wird die Zahlung der dem Begünstigten geschuldeten Restschuld vom Versicherungsunternehmen übernommen. Der Begünstigte ist in der Regel die kreditgebende Bank, jedoch kommen hierfür beispielsweise auch Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder in Frage.

Wie bei allen anderen Versicherungsprodukten besteht der Zweck der Restschuldversicherung in der Abdeckung bestimmter Risiken, sodass Sie und Ihre Familie abgesichert sind. Sie erweist sich zum Beispiel als äußerst nützlich, um Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes abzusichern. So wird etwa ein Verkauf der Immobilie zwecks Schuldenbegleichung vermieden. Auch in steuerlicher Hinsicht ist eine Restschuldversicherung interessant. Auf dieses Thema werden wir später zurückkommen.

Obgleich der Abschluss einer Restschuldversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, bieten die Finanzinstitute solche Versicherungen an bzw. setzen sie sogar voraus, bevor sie einen Immobilienkredit oder ein persönliches Darlehen gewähren. Bei persönlichen Darlehen spricht man vielmehr von einer Todesfallversicherung mit Restschuldabsicherung. Sollte die Bank auf eine Restschuldversicherung bestehen, steht Ihnen jedoch frei, diese bei einem Anbieter Ihrer Wahl abzuschließen.

Sie können sich für eine Absicherung im Todesfall aber auch im Falle vollständiger oder teilweiser Invalidität entscheiden und sich sogar vor einem Einkommensrückgang – zum Beispiel infolge einer Entlassung – schützen.

Welche Versicherungsvarianten gibt es?

Es gibt beinahe so viele Restschuldversicherungsvarianten wie Situationen existieren, die zu einer teilweisen oder vollständigen Rückzahlungsunfähigkeit der Schuldner führen können. Informieren Sie sich daher genauestens über die Versicherungsbedingungen. Sie können sich nämlich nicht nur für eine Absicherung im Todesfall oder im Falle vollständiger oder teilweiser Invalidität entscheiden, sondern sich sogar vor einem Einkommensrückgang – beispielsweise infolge einer Entlassung – schützen.

Abgesehen von den abgedeckten Risiken unterscheiden sich die einzelnen Restschuldversicherungsvarianten insbesondere auch durch folgende Faktoren:

    • die Anzahl der Versicherten Eine Restschuldversicherung kann von einer oder mehreren Personen wie zum Beispiel Ehepartnern abgeschlossen werden.
    • die Versicherungssumme und den Anteil am Darlehen, den sie darstellt Sie sind nicht zur Absicherung des gesamten Darlehensbetrags verpflichtet und können abhängig von Ihren Einkünften und Ihrem Alter sogar unterschiedliche Deckungsgrade für sich und Ihren Ehepartner wählen. Bei einer 100%igen Deckung beider Ehegatten wird die Restschuld im Falle des Todes einer der beiden Ehepartner vollständig vom Versicherungsunternehmen übernommen.
    • die Laufzeit und den Rückzahlungsplan Sie können sich für eine Rückzahlung in Form einer einmaligen Prämie oder Rückzahlungen auf jährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Basis über die Laufzeit hinweg entscheiden.

Was kostet eine Restschuldversicherung?

Es gibt so viele verschiedene Restschuldversicherungsvarianten, dass eine Kostenübersicht unmöglich ist. Dies umso mehr, als die Prämie ebenso von den Versicherten, ihrer körperlichen Verfassung und ihrem Lebensstil abhängig ist. Die Berechnung der Prämie erfolgt individuell und schließt folgende Faktoren ein:

    • Darlehensbetrag, Laufzeit und Zinssatz,
    • Anzahl der versicherten Personen sowie den jeweiligen Deckungsgrad,
    • Alter, körperliche Verfassung, ausgeübter Beruf, Hobbys (z.B. Risikosportarten), Gewohnheiten (z.B. Rauchen) … kurzum, sämtliche Faktoren, die die Ermittlung des Todesfall- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrisikos der versicherten Personen ermöglichen. Dies ist auch der Grund, warum in der Regel eine medizinische Untersuchung verlangt wird.

Der jährlich abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 672 EUR für jede zum Haushalt gehörende Person. Sollten Sie Ihre Restschuldversicherung in Form einer einmaligen Prämie bezahlen, erhöht sich der abzugsfähige Höchstbetrag entsprechend Ihrem Alter und der Zusammensetzung Ihres Haushalts.

Welche Steuervorteile gibt es?

Mithilfe einer Restschuldversicherung können Versicherte ihre Angehörigen nicht nur finanziell besser absichern, sondern auch von einem Steuerabzug profitieren, sofern sie in Luxemburg ansässig und steuerpflichtig sind. Dieser hängt von Ihrer jeweiligen Situation ab. So beläuft sich etwa der jährlich abzugsfähige Höchstbetrag auf 672 Euro für jede zum Haushalt gehörende Person (Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder). Hinweis: Die abzugsfähigen Höchstbeträge für die Restschuldversicherung sind nicht mit den mit den Sollzinsen für persönliche Darlehen verbundenen Höchstbeträgen kumulierbar.

Sollten Sie Ihre Restschuldversicherung in Form einer einmaligen Prämie bezahlen, erhöht sich der abzugsfähige Höchstbetrag entsprechend Ihrem Alter und der Zusammensetzung des Haushalts. Die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes) weist auf Folgendes hin:

    • Bis zum Alter von 30 Jahren erhöht sich der Höchstbetrag um „6.000 Euro plus 1.200 Euro für jedes Kind, für das der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung für Kinder erhält.”
    • Ab dem Alter von 30 Jahren erhöht sich der Höchstbetrag „um 8% für jedes bei Versicherungsabschluss vollendete Lebensjahr. Dabei darf diese Erhöhung 160% des oben genannten Höchstbetrags nicht überschreiten.” Konkret erhöht sich der abzugsfähige Betrag damit zwischen dem 31. und dem 49. Lebensjahr pro Jahr um 480 Euro (und pro Kind um 96 Euro). Der abzugsfähige Höchstbetrag nach Erreichen des 50. Lebensjahrs beläuft sich damit auf 15.600 Euro (ohne Kinder; 3.120 Euro Erhöhung für jedes Kind).

Vorsicht vor fehlerhaften Berechnungen!

Zum Abschluss dieses Artikels über die Restschuldversicherung möchten wir ein wichtiges Element hervorheben. Wie bereits erwähnt steht es Ihnen frei, Ihre Restschuldversicherung bei einem Unternehmen Ihrer Wahl abzuschließen. Sie müssen sich also nicht an das oder die von Ihrer Bank vorgeschlagene(n) Unternehmen wenden und können zu Vergleichszwecken weitere Versicherungsangebote einzuholen, um ggf. ein günstigeres Angebot ausfindig zu machen. Warum auch nicht! Sie sollten jedoch nicht an der falschen Stelle sparen und mit dem Ziel der Prämiensenkung die Versicherungssumme reduzieren. Wenn Sie die Versicherungssumme senken möchten, tun Sie dies unter Berücksichtigung Ihrer Risikobereitschaft und teilen Sie die Deckung je nach Finanzsituation beider Ehepartner entsprechend auf diese auf.

Seien Sie außerdem vorsichtig, bevor Sie sich mit einer 100%igen Deckung begnügen, bei der der Deckungsgrad für beide Personen jeweils 50% beträgt. Denn im Todesfall eines der beiden Ehepartner halbieren sich die Gesamtkosten des Haushalts bei Weitem nicht. Eine höhere Deckung ist grundsätzlich empfehlenswert. Die Aufteilung sollte dabei in Abhängigkeit von den Einkünften der Ehegatten erfolgen. Dies gilt besonders dann, wenn Sie ein Darlehen für eine selbst genutzte Immobilie aufnehmen. Handelt es sich hingegen um ein Mietobjekt, kann der Deckungsgrad reduziert werden, da die Rückzahlung des Darlehens in erster Linie durch die Mieteinnahmen abgesichert ist. In der Regel wird die Rückzahlungsfähigkeit durch den Tod eines der Ehepartner in diesem Fall nicht grundlegend beeinträchtigt.

Es liegt nun an Ihnen, die richtige Wahl zu treffen!