Die SARL-S (vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Sonderform der klassischen SARL. Sie stellt aufgrund der vereinfachten Formalitäten und geringeren Kosten bei der Gründung eine interessante Alternative vor allem für Jungunternehmer dar. Allerdings eignet sie sich nicht für jedes Profil. Außerdem müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. myLIFE erörtert fünf Fragen zur vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Sie wollen ein Unternehmen gründen, sind aber noch nicht mit den unterschiedlichen Möglichkeiten vertraut, die sich Ihnen bieten. Neben den bekannten Rechtsformen wie der Aktiengesellschaft (SA) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) haben Sie auch schon von der „1-Euro-Gesellschaft“ oder der SARL-S gehört. Worum geht es?
Die Rechtsform der SARL-S (vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist relativ neu. Sie steht Unternehmern in Luxemburg seit dem 16. Januar 2017 offen. Sie ist vor allem für Jungunternehmer und Selbstständige interessant, deren Aktivitäten keine größeren Investitionen erfordern.
Deshalb eignet sie sich vor allem für die Erbringung von intellektuellen Dienstleistungen, Tätigkeiten in den Bereichen Coaching, Consulting, Ausbildung, Beratung usw.
Eine SARL-S kann jedoch nur von natürlichen Personen gegründet werden und ist auf Tätigkeiten beschränkt, die einer Niederlassungsgenehmigung (Französisch) des Ministeriums für Wirtschaft bedürfen (kaufmännische, handwerkliche und industrielle Tätigkeiten sowie bestimmte freie Berufe intellektueller Natur1). Für bestimmte Geschäftsaktivitäten im Bereich Finanzen oder Gesundheit kommt diese Gesellschaftsform daher nicht infrage.
Es ist durchaus möglich, eine SARL-S mit einem Gesellschaftskapital von nur einem Euro zu gründen – daher der Name „1-Euro-Gesellschaft“.
Die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit dem Ziel eingeführt, den Prozess der Unternehmensgründung zu vereinfachen. Sie bietet denjenigen, die sich in ein unternehmerisches Abenteuer wagen, zahlreiche – vor allem finanzielle – Vorteile.
Die SARL-S eignet sich nicht für Unternehmen, die eine hohe Anfangsinvestition erfordern.
Obgleich die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen einfacher zu gründen ist, gibt es einige Beschränkungen, die im Vorfeld berücksichtigt werden sollten.
Die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die klassische Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind sich sehr ähnlich und haben viele Eigenschaften gemein. Siehe die Funktionsweise der SARL in Luxemburg.
Die vereinfachte Form weist jedoch in mehreren Aspekten Unterschiede auf, die in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst sind.
SARL-S | SARL | |
---|---|---|
GESELLSCHAFTSKAPITAL | Zwischen EUR 1,- und EUR 12.000 | Ab EUR 12.000 |
GRÜNDUNG | Privatschriftliche oder notarielle Urkunde (nach Wahl) | Notarielle Urkunde |
GESELLSCHAFTSZWECK | Beschränkt auf Tätigkeiten, die einer Niederlassungsgenehmigung bedürfen: handwerkliche, kaufmännische und industrielle Tätigkeiten sowie bestimmte freie Berufe 1 | Jeder beliebige Gesellschaftszweck, ausgenommen sind Versicherungs-, Spar- oder Anlagegesellschaften |
PARTNERS | Nur natürliche Personen können Gesellschafter einer SARL-S sein (keine juristischen Personen) 3 | Natürliche oder juristische Personen. |
Man kann nur in einer einzigen SARL-S Gesellschafter sein (es sei denn, die Gesellschaftsanteile werden im Todesfall an die Person abgetreten) 2 | / |
Es ist wichtig, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit, des Finanzbedarfs und des gewünschten Grads an Unabhängigkeit die richtige Rechtsform zu wählen.
Die Gründung einer vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zwar vergleichsweise leicht, dennoch sind wie bei anderen Arten von Handelsgesellschaften einige Schritte erforderlich:
Gut zu wissen: Sie benötigen ein LuxTrust-Produkt, um auf den staatlichen Websites Ihre Identität nachzuweisen und notwendige Formalitäten zu erledigen.
Sie kennen jetzt die wesentlichen Merkmale der SARL-S und ihre Unterschiede im Vergleich zur klassischen SARL. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich an das House Of Entrepreneurship der luxemburgischen Handelskammer (Chambre de Commerce) wenden oder das Verwaltungsportal des luxemburgischen Staates besuchen: Guichet.lu.
Abschließend sei daran erinnert, dass die Gründung eines Unternehmens eine Entscheidung ist, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, und die eine gründliche Vorbereitung erfordert. Es ist wichtig, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit, des Finanzbedarfs und des gewünschten Grads an Unabhängigkeit die richtige Rechtsform zu wählen. Ihre Wahl beeinflusst Ihre Verpflichtungen und die tägliche Verwaltung Ihres Unternehmens.
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1 Der Zweck der SARL-S muss in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 2. September 2011 in seiner jeweils geltenden Fassung fallen.
2 Achtung: Eine Person kann grundsätzlich nur Gesellschafter einer einzigen SARL-S sein. Wenn eine Person durch Übertragung aufgrund eines Nachlasses Gesellschafter von anderen SARL-S wird, wird sie Solidarbürge für die Verbindlichkeiten dieser anderen SARL-S, die entstanden sind, nachdem die Person Gesellschafter geworden ist.
3 Eine juristische Person ist eine Gruppe von Personen, die sich zu einem gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben, und verfügt über eine Rechtspersönlichkeit (weshalb sie Träger von Rechten und Pflichten sein kann). Sie kann unter Umständen aus einer einzigen Person bestehen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Handelsgesellschaft, einen Verein usw. handeln.
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