Mietkaution: die richtige Wahl treffen!
Wussten Sie, dass es verschiedene Arten der Mietkaution gibt und dass Sie unter bestimmten Bedingungen eine staatliche Beihilfe zu deren Finanzierung in Anspruch nehmen können?*
Wenn Sie eine Wohnung mieten, verlangt der Vermieter nahezu systematisch eine Mietkaution, mit der die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen (Zahlung der Miete, der Mietnebenkosten oder Schäden an der Mietsache) abgesichert werden. Diese Kaution kann maximal bis zu zwei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) entsprechen und nur unter der obligatorischen Voraussetzung gefordert werden, dass vor der Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll in Schriftform und in Gegenwart der Parteien angefertigt wird.
Angesichts des oft hohen Betrages einer solchen Kaution kann diese von Ihnen auf vier verschiedene Arten hinterlegt werden.
In bar oder durch Banküberweisung hinterlegte Kautionen
Diese erste Lösung besteht darin, den Betrag der Mietkaution in bar oder per Banküberweisung an den Vermieter zu zahlen. Diese beiden Zahlungsmethoden werden von Vermietern sehr geschätzt, machen jedoch manchmal die Rückerstattung des gesamten oder teilweisen Kautionsbetrags im Falle von Meinungsverschiedenheiten beim Auszug schwierig.
Es ist zu beachten, dass eine Barzahlung der Kaution vom Vermieter auf keinen Fall gegen Ihren Willen verlangt werden kann. Falls Ihnen diese Form der Kaution zusagt, denken Sie unbedingt daran, eine Quittung zu verlangen. Ganz gleich, welche dieser beiden Arten gewählt wird, wird die hinterlegte Kaution nicht zugunsten des Mieters verzinst, außer wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wird.
Die Bankgarantie ist wahrscheinlich die in Luxemburg am häufigsten genutzte Form der Mietkaution (…).
Bankgarantien
Die Bankgarantie ist wahrscheinlich die am häufigsten verwendete Form in Luxemburg, da sie für jede Partei Vorteile bietet. Sie besteht darin, den Betrag der Garantie während der gesamten Mietdauer (verlängerbarer Zeitraum) auf einem Ihnen gehörenden Bankkonto zu blockieren. Der Vermieter hat somit die Sicherheit, dass das Geld auf Ihrem Konto blockiert ist, und Sie erhalten, trotz möglicher Bankgebühren, Zinsen auf den festgelegten Betrag.
In Luxemburg wird Ihnen in der Regel eine sogenannte Garantie „auf erstes Anfordern“ angeboten. Diese sieht vor, dass der Vermieter den auf Ihrem Konto blockierten Garantiebetrag ganz oder teilweise direkt von Ihrer Bank anfordern kann, ohne dass es Ihrer vorherigen Zustimmung bedarf und ohne dass er seine Forderung begründen muss.
Mietkautionsversicherung
Bei dieser Art der Kaution, die zwingend der Zustimmung des Vermieters bedarf, wird eine Garantie bei einer Versicherungsgesellschaft beantragt. Der Mieter schließt einen Versicherungsvertrag ab, und die Versicherung entschädigt beim Ausbleiben der Mietzahlungen oder bei Schäden an der Mietsache den Vermieter direkt bis zur Höhe des versicherten Betrags.
Diese Lösung hat für Sie den Vorteil, dass Sie keine erheblichen liquiden Mittel als Kaution binden müssen. Da aber andererseits die gezahlten jährlichen Prämien verloren sind, ist diese Kautionsart kostspielig und nur bei kurzfristigen Mieten sinnvoll. Hinzu kommt, dass die Versicherung die gezahlten Entschädigungen von Ihnen zurückfordern kann, falls sie den Vermieter für von Ihnen nicht geleistete Zahlungen entschädigt. Dies gilt es zu bedenken.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Mietkaution zu finanzieren, können Sie eine Finanzierungsbeihilfe beim Service des aides au logement (…) beantragen.
Staatliche Mietgarantie
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Mietkaution zu finanzieren, können Sie eine Finanzierungsbeihilfe beim Service des aides au logement (Stelle für Wohnungsbeihilfen) des Ministeriums für Wohnungsbau beantragen. Sie verpflichten sich dann, den Betrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren anzusparen. Im Gegenzug übernimmt der Staat die Bürgschaft für den geschuldeten Betrag. Beachten Sie, dass Sie den entsprechenden Betrag an das Ministerium zurückzahlen müssen, falls der Vermieter die Zahlung der Kaution verlangt.
Diese Beihilfe ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
-
- Sie müssen am Tag der Antragstellung volljährig sein;
- Sie dürfen weder Eigentümer weder Eigentümer, Miteigentümer, noch Nießbraucher, Erbpächter oder Inhaber eines Baurechts von mehr als einem Drittel einer anderen Wohnung im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland sein;
- Sie müssen einen Mietvertrag für Wohnzwecke über eine Wohnung auf dem privaten Immobilienmarkt im Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen haben, die Ihr dauerhafter Hauptwohnsitz ist;
- Sie dürfen den Betrag der Mietkaution noch nicht an den Vermieter gezahlt haben;
- Sie müssen mit einem Finanzinstitut einen Vertrag über eine bedingte Mietbürgschaft geschlossen haben, auf die von Ihnen als Mieter regelmäßig (durch einen Dauerauftrag) eingezahlt wird, bis das blockierte Guthaben der bedingten Bürgschaft dem Betrag der gewährten Beihilfe entspricht;
- Sie haben seit mindestens drei Monaten ein regelmäßiges Einkommen
- Sie verpflichten sich, den Gesamtbetrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren zusammenzusparen.
- Sie müssen über ein Einkommen verfügen, das unter der gesetzlich festgelegten Grenze liegt;
- Die zu zahlende monatliche Miete darf unter keinen Umständen 50% des monatlichen Nettoeinkommens Ihres Haushalts überschreiten.
Der Antrag ist beim Wohnungsbauhilfedienst des Ministeriums (service des aides au logement) über ein spezielles Formular einzureichen. Sie können auf der Website guichet.lu eine Simulation durchführen, um den Betrag der finanziellen Unterstützung zu schätzen, auf die Sie Anspruch haben könnten.
Wie erhält man die Mietkaution zurück?
Am Ende des Mietvertrags muss gemeinsam mit dem Vermieter ein Auszugsprotokoll erstellt werden. Dieses Dokument bestimmt, ob Sie den Betrag der Mietkaution zurückerhalten oder ob sie (ganz oder teilweise) zur Deckung eventueller Kosten einbehalten wird. Weitere Informationen zur Rückerstattung der Mietkaution finden Sie in unserem myLIFE-Artikel zu diesem Thema: Die Rückzahlung der Mietkaution.
* Inhalt aus dem Französischen übersetzt mit dem AI-Tool BIL GPT
Immobilienkredit
Persönlicher Kredit
Sparguthaben