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September 11, 2025

Mieter: Welche Hilfen gibt es für Ihre Wohnung?

  Gesammelt von myLIFE team myHOME September 11, 2025 14

Sie haben sich entschieden, sich im Großherzogtum niederzulassen und sind auf der Suche nach einer Mietwohnung, die zu Ihnen passt. Wissen Sie, dass Mieter, ebenso wie Eigentümer, auch eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten können, um ihr Projekt zu verwirklichen? myLIFE schlägt vor, diese mit Ihnen zu überprüfen.*

Eine Wohnung zur Miete in Luxemburg zu finden, ist keine einfache Aufgabe. Obwohl es viele spezialisierte Agenturen und Immobilienanzeigen-Websites gibt, ist die Nachfrage hoch und die Mieten oft teuer. Ob man Eigentümer oder Mieter ist, die Kosten für das Wohnen stellen eine der größten Ausgaben der Einwohner des Landes dar. Das geht so weit, dass der Zugang zu Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen ein echtes Problem darstellen kann.

Angesichts dieser Situation hat die luxemburgische Regierung finanzielle Hilfen eingeführt. Während einige für zukünftige Eigentümer reserviert sind, richten sich andere an Mieter. Dies gilt insbesondere für den Mietzuschuss und die Hilfe bei der Finanzierung der Mietkaution. Worum handelt es sich dabei? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um davon profitieren zu können? myLIFE bringt Ihnen einige Klarstellungen.

Hilfe zur Finanzierung der Mietkaution

Im Großherzogtum wird Ihnen der Vermieter beim Mieten einer Wohnung in der Regel verlangen, eine Mietkaution zu zahlen. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag (maximal in Höhe von zwei Monatsmieten), der dazu dient, Zahlungsausfälle (Miete, Nebenkosten) und/oder mögliche Schäden an der Immobilie abzudecken. Diese Kaution kann nur dann eingefordert werden, wenn vor der Schlüsselübergabe eine Wohnungsübergabe mit dem Vermieter stattgefunden hat.

Angesichts der hohen Mietpreise im Land kann die Mietkaution sehr schnell eine beträchtliche Summe darstellen. Wenn Sie diese Mittel nicht haben, kann das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung unter bestimmten Bedingungen für Sie bürgen. Das bedeutet, dass es sich verpflichtet, die Kaution an den Vermieter zu zahlen, falls dieser sie einfordern sollte.

Im Gegenzug müssen Sie ein bedingtes Einlagenkonto bei einem Vertragskreditinstitut eröffnen und sich verpflichten, den Betrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren per Dauerauftrag zu sparen. Das Geld wird dann zugunsten des Ministeriums für Wohnungswesen und Raumentwicklung während der gesamten Mietdauer und maximal 6 Monate nach deren Ablauf gesperrt.

Am Ende der Mietperiode, wenn der Vermieter die Garantie in Anspruch nimmt (im Falle von Schäden und/oder nicht bezahlten Mieten oder Nebenkosten), wird der Staat ihm direkt die Gelder überweisen. Anschließend wird das auf dem Treuhandkonto angesparte Geld vom Finanzinstitut an den Staat übertragen.

Die monatliche Miete (ohne Nebenkosten) Ihrer Wohnung darf nicht mehr als 50% Ihres Einkommens betragen, um von der Finanzierung der Mietgarantie profitieren zu können.

Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung?

Erstens muss sich die Wohnung im Großherzogtum befinden und Ihnen als ständige Hauptwohnung dienen. Sie muss auf dem privaten Markt vermietet worden sein und nicht durch eine öffentliche Einrichtung wie den Wohnungsfonds, die Nationale Gesellschaft für Sozialwohnungen (SNHBM), eine Gemeinde usw. Der Vermieter darf nicht Ihr Vater, Ihre Mutter oder eines Ihrer Kinder sein. Schließlich darf die monatliche Miete (ohne Nebenkosten) Ihrer Wohnung nicht mehr als 50% Ihres Einkommens betragen, um von der Finanzierung der Mietgarantie profitieren zu können.

Auf Ihrer Seite müssen Sie volljährig sein und ein Aufenthaltsrecht von mehr als 3 Monaten im Großherzogtum haben. Wenn Sie Eigentümer, Miteigentümer, Nießbraucher, Erbpächter oder Inhaber eines Überbaurechts von mehr als einem Drittel einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sind, haben Sie keinen Zugang zu dieser Hilfe.

Schließlich müssen Ihre Einnahmen regelmäßig sein (seit mindestens drei Monaten). Dasselbe gilt für das Einkommen Ihrer Hausgemeinschaft, das heißt der Mitglieder, die Ihren Haushalt bilden und mit Ihnen leben, unter den gesetzlich festgelegten Grenzen liegen.

Gut zu wissen: Bevor Sie den Mietvertrag abschließen, können Sie beim Ministerium eine Bescheinigung anfordern, die den Höchstbetrag der Miete und der Mietgarantie angibt, auf den Sie Anspruch haben. Dies wird Ihnen helfen, Ihre Wohnungssuche gezielt zu gestalten.

Um Ihnen eine Vorstellung von dem Betrag zu geben, der vom Staat übernommen werden könnte, können Sie den Mietkaution-Simulator verwenden.

Beispiel

Lucas und seine Frau möchten eine kleine Wohnung im Stadtteil Bonnevoie mieten. Beide arbeiten: er in Vollzeit als Techniker bei einem Heizungsbauer und sie in Teilzeit als Kinderbetreuerin in einer Familie. Zusammen verdienen sie 4.700€ netto im Monat. Sie haben bereits einige Wohnungen gefunden, die ihren Bedürfnissen entsprechen könnten. Da sie die Vergabekriterien erfüllen, werden sie den Simulator nutzen, um eine Vorstellung von der Höhe der Mietgarantie zu bekommen, die vom Staat übernommen werden könnte.

Dieser besagt, dass die Finanzierungshilfe für die Mietgarantie, die sie in Anspruch nehmen könnten, maximal 4.700€** beträgt. Dies bedeutet, dass die monatliche Miete (ohne Nebenkosten) ihrer zukünftigen Wohnung nicht mehr als 2.350€ betragen darf (also 2 Monatsmieten ohne Nebenkosten). Sie setzen ihre Suche fort und berücksichtigen dieses Kriterium. Sie nutzen außerdem die Gelegenheit, um zu prüfen, ob sie nicht auch von einem Mietzuschuss profitieren können.

Der Mietzuschuss

Der Mietzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die monatlich vom Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung gezahlt wird und einen Teil Ihrer Mietkosten abdeckt. Diese Summe wird anhand der Zusammensetzung Ihres Haushalts und dessen Einkommen bestimmt. Sie kann zwischen 10€ und 520€ pro Monat variieren.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um davon zu profitieren?

Um Anspruch auf einen Mietzuschuss zu haben, muss sich die Wohnung in Luxemburg befinden und Ihnen als Haupt- und Dauerwohnsitz dienen. Sie muss auf dem privaten Markt vermietet worden sein und darf nicht von einem Ihrer direkten Vorfahren oder Nachkommen vermietet werden.

Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie volljährig sein und über ein Aufenthaltsrecht in Luxemburg von mindestens drei Monaten verfügen. Sie oder ein Mitglied Ihrer häuslichen Gemeinschaft dürfen auch nicht mehr als ein Drittel einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland besitzen. Ihre Einkünfte müssen regelmäßig und unter den vom gesetzlich festgelegten Grenzwerten liegen.

Als Beispiel könnte eine allein lebende Person, die weniger als 44.700€ netto (ungefähr) im Jahr verdient, eine Unterstützung von bis zu 200€ pro Monat zur Zahlung ihrer Miete erhalten. Eine häusliche Gemeinschaft mit einem unterhaltsberechtigten Kind, die weniger als 84.900€ netto (ungefähr) pro Jahr verdient, könnte hingegen eine Unterstützung von bis zu 360€ pro Monat erhalten (Höchstbeträge am 01.06.2024).

Um Anspruch auf den Zuschuss zu haben, muss Ihre monatliche Miete (ohne Nebenkosten) mehr als 25% des Nettoeinkommens Ihrer Haushaltsgemeinschaft betragen.

Gut zu wissen: Um Anspruch auf den Mietzuschuss zu haben, muss Ihre monatliche Miete (ohne Nebenkosten) mehr als 25% des Nettoeinkommens Ihrer Haushaltsgemeinschaft betragen. Zum Beispiel, wenn Sie 3.500€ netto pro Monat verdienen, muss die Miete über 875€ liegen.

Ähnlich wie bei der Finanzierung der Mietkaution können Sie den Simulator für Mietzuschüsse nutzen, um sich einen Überblick über die Unterstützung zu verschaffen, die Sie erhalten könnten.

Achtung: Sie sind verpflichtet, jede Änderung Ihrer Situation (familär und finanziell) der Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen zu melden, andernfalls müssen Sie die gezahlten Zuschüsse zurückzahlen.

Beispiel

Lucas und seine Ehefrau haben eine Wohnung mit einer Miete von 2.200€ gefunden. Sie werden den Mietzuschuss-Simulator konsultieren, um herauszufinden, ob sie Unterstützung erhalten könnten. Da sie die Vergabekriterien erfüllen und die monatliche Miete mehr als 25% ihres Nettoeinkommens ausmacht, könnte der Zuschuss 152,91€** pro Monat betragen, was dennoch mehr als 1.800€ im Jahr ausmacht. Sie beschließen daher, ihr Glück zu versuchen und einen Antrag zu stellen.

Wie beantragt man Mietbeihilfe?

Wenn Sie einen Antrag auf Mietbeihilfe (Mietkaution oder Mietzuschuss) stellen möchten, überprüfen Sie zunächst, ob Sie die Vergabebedingungen erfüllen. Füllen Sie dann das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es, welches auf der Website der Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen oder auf guichet.lu verfügbar ist. Fügen Sie die im Formular angegebenen Belege bei und senden Sie das gesamte Dossier per Post (oder geben Sie es ab) an den Einheitlichen Wohnungsbeihilfe-Schalter (11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg).

Gut zu wissen: Die finanzielle Hilfe für eine Mietkaution und der Mietzuschuss sind kombinierbar.

Weitere Informationen zu Mietbeihilfen finden Sie auf der Website der Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen.

Die finanzielle Hilfe für eine Mietkaution und der Mietzuschuss sind kombinierbar.

* Inhalt aus dem Französischen übersetzt mit dem AI-Tool BIL GPT

** Die vom Simulator angegebenen Beträge sind unverbindlich.