Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Ob Sie Grenzgänger oder Einwohner, Angestellter, Selbständiger oder Rentner sind – das Einkommen, das Sie in Luxemburg erzielen, macht Sie zum Steuerpflichtigen. Aber wann müssen Sie Ihre Steuererklärung einreichen? Hier eine Erinnerung an die Regeln zu diesem Thema.*
Grundsätzliches
Wissen Sie zunächst, dass Sie in bestimmten Fällen keine Verpflichtung haben, eine jährliche Steuererklärung (Veranlagungserklärung, Modell 100) einzureichen, egal ob Sie ansässig oder nicht ansässig sind. Nein, das bedeutet nicht, dass Sie nichts an den Staat zahlen, sondern dass die Quellensteuer auf Ihr Einkommen ausreichend ist und Sie der Meinung sind, keine außergewöhnlichen Belastungen oder andere abzugsfähige Ausgaben anzugeben, um Ihre Steuerlast zu verringern. Ist das bei Ihnen der Fall?
Kurz gesagt, seit dem Steuerjahr 2018 sind nur Steuerpflichtige der Steuerklasse 1 und 1A (Ansässige und Nicht-Ansässige), die nur eine Einkommensart beziehen, die der Quellensteuer unterliegt, und ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 100.000€ haben, von der Abgabe einer Steuererklärung befreit. Da Artikel 157bis geändert wurde, müssen nicht-ansässige Steuerpflichtige der Steuerklasse 2 in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben, um die Steuerklasse 2 beizubehalten, andernfalls werden sie in Steuerklasse 1 eingestuft. Für weitere Details besuchen Sie die Website der Steuerverwaltung (ACD).
Für alle anderen Steuerpflichtigen stellt sich weniger die Frage, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, sondern vielmehr, wann? Das Grundprinzip ist, dass immer das Einkommen des Vorjahres erklärt wird. In diesem Jahr geben Sie also das Einkommen des letzten Jahres an, während Ihr Einkommen des laufenden Jahres erst nächstes Jahr erklärt wird.
In der Praxis
Jedes Jahr, in der Regel zu Beginn des 2. Quartals des laufenden Jahres, erhalten Sie entweder:
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- eine Einladung, die Erklärungsformulare auf der Website der ACD herunterzuladen und auszufüllen;
- ein Papierformular (Modell 100) per Post;
- eine einfache und vorausgefüllte Erklärung (nur für anspruchsberechtigte Personen).
Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen haben sich seit dem Steuerjahr 2022 geändert. Ansässige und nicht-ansässige Steuerpflichtige haben nun spätestens bis zum 31. Dezember Zeit, ihre Erklärung auszufüllen und einzureichen. Sie müssen daher Ihre Steuererklärung 2025 für die Einkünfte aus 2024 bis spätestens 31. Dezember 2025 einreichen.
Um Ihre ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung einzureichen, haben Sie drei Möglichkeiten:
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- per Post an das zuständige Steueramt senden;
- elektronisch im PDF-Format über MyGuichet.lu;
- über den elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu (wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen).
Achtung: Wenn Sie Ihr Formular per Post versenden, warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Es zählt das Empfangsdatum des Formulars bei der ACD.
Weitere Informationen zum elektronischen Assistenten und zu vereinfachten Erklärungen finden Sie auf der Website der ACD.
Versuchen Sie nicht, ohne Grund Zeit zu sparen. Wie die ACD auf ihrer Website erwähnt: „Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung ist einzuhalten, andernfalls drohen ein Zuschlag für verspätete oder nicht erfolgte Einreichung, eine Geldstrafe oder sogar beide Sanktionen.“ Bei verspäteter Einreichung beachten Sie bitte, dass neben einer möglichen Strafe auch die Bearbeitungszeit Ihrer Erklärung länger sein wird. Nicht optimal, wenn Sie auf eine Rückerstattung eines Teils der gezahlten Steuern hoffen.
Gut zu wissen: Der Steuerpflichtige, der nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung auszufüllen oder nicht zur Veranlagungsbesteuerung zugelassen ist, kann die an der Quelle einbehaltene Steuer durch Ausfüllen einer jährlichen Abrechnung (Modell 163) regulieren.
Zusammengefasst:
Beginn des 2. Quartals des laufenden Jahres |
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31. Dezember |
Frist für die Einreichung und den Erhalt der Einkommensteuererklärungen für natürliche Personen und der Jahresabrechnungen |
Achtung, wenn Sie Unternehmensleiter sind, haben Sie weitere steuerliche Verpflichtungen und daher zusätzliche Fristen, die Sie beachten müssen.
* Inhalt aus dem Französischen übersetzt mit dem AI-Tool BIL GPT