Finanzierung des Aufenthalts im Seniorenheim
Wie bei Erbschaften und Nachlässen sollte die Auswahl eines geeigneten Wohnsitzes für das Alter idealerweise im Voraus geplant werden. Das Ziel besteht darin, dass Sie und Ihre Angehörigen unbesorgt sein und Sie sich auch im Ruhestand wohlfühlen können. Sicherlich ist es stets schwierig, seinen künftigen finanziellen und logistischen Bedarf einzuschätzen. Doch das hindert nicht daran, sich mit den verschiedenen vorhandenen Strukturen, ihren Kosten und den Finanzierungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. myLIFE gibt Ihnen einen Überblick zum Thema.
Begriffsklärung
Seniorenunterkünfte bieten je nach Einrichtung eine Tages- und/oder Nachtbetreuung für einen begrenzten Zeitraum oder auch ohne zeitliche Begrenzung an. Im Übrigen sind die Betreuung und die Pflege an die Bedürfnisse und den Grad der Selbstständigkeit der betreffenden Person angepasst. Es gibt drei Arten von Einrichtungen:
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- Die Wohnstrukturen für Senioren umfassen die ehemaligen CIPA (Integrierte Zentren für Senioren) und Pflegeheime. Sie bieten Unterkünfte mit einer Betreuung rund um die Uhr und erbringen Leistungen in den Bereichen Hotellerie, Verpflegung, Instandhaltung, Unterhaltung und soziales Leben, aber auch Hilfs- und Pflegeleistungen. Ende Januar 2026 waren auf der Website infosenior.lu 55 Wohnstrukturen registriert.
- Das betreute Wohnen umfasst Unterkünfte speziell für selbstständig lebende ältere Menschen oder solche, die Unterstützung in geringem Maße benötigen. Die betreffenden Wohnungen bieten individuelle Dienstleistungen, die das Leben erleichtern sollen (Essen, Unterhaltung usw.), aber auch ständige Betreuung und/oder Pflege vor Ort an mindestens fünf Tagen pro Woche und acht Stunden pro Tag. Diese Wohnform ist jedoch nicht für Personen ausgelegt, die von der Pflegeversicherung übernommene Hilfs- und Pflegeleistungen im Umfang von mehr als 12 Stunden pro Woche benötigen. Das betreute Wohnen kann übergangsweise vor der Aufnahme in einer Wohnstruktur für Senioren genutzt werden. Derzeit (Stand: 30. Januar 2026) sind im Großherzogtum 15 betreute Wohneinrichtungen registriert.
- Tagesstätten richten sich an Menschen, die weiterhin zuhause leben und eine Aufrechterhaltung ihres Soziallebens bei gleichzeitiger Nutzung von Betreuungs- und Pflegeleistungen wünschen (oder benötigen). Sie können dort Mahlzeiten einnehmen und an therapeutischen und Freizeitaktivitäten (Gesellschaftsspiele, Kochen, Handarbeiten, Spaziergänge, kulturelle Ausflüge usw.) teilnehmen. Zur Entlastung der Angehörigen ist auch eine tageweise Betreuung möglich. In der Regel übernehmen diese Zentren den Transport zwischen der Einrichtung und dem Wohnort der Senioren. Ende Januar 2026 waren in Luxemburg 42 Tagesstätten registriert.
Alle diese Einrichtungen müssen bestimmte Verpflichtungen hinsichtlich der Qualität ihrer Dienstleistungen erfüllen, um vom Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen eine Zulassung zu erhalten. Die Liste der zugelassenen Einrichtungen für Senioren finden Sie auf der Website infosenior.lu.
Hinweis: Der gleiche Preis in zwei Einrichtungen kann ganz unterschiedliche Leistungen beinhalten. Vergleichen Sie und prüfen Sie alles selbst, bevor Sie unterschreiben!
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Der genaue Preis für die Unterbringung in einem Seniorenheim ist schwer zu bestimmen. In aller Regel gibt es zwischen den Einrichtungen keine bedeutenden Preisunterschiede. Der durchschnittliche monatliche Betrag für Unterbringung, Verpflegung und tägliche Betreuung pro Person kann geschätzt werden. Die Preisunterschiede hängen eher von den Bedingungen der Unterbringung ab, d.h. von der Größe der Zimmer und deren Ausstattung. Hinweis: Der gleiche Preis in zwei Einrichtungen kann ganz unterschiedliche Leistungen beinhalten. Vergleichen Sie und prüfen Sie alles selbst, bevor Sie unterschreiben!
Wie hoch sind diese Preise? Auch wenn sie je nach Art und Bedingungen der Unterbringung stark variieren können, belief sich der nationale Durchschnittspreis für ein anerkanntes Einzelzimmer am 1. Januar 2026 auf 3.568,57€. Informationen über die in den einzelnen Einrichtungen des Großherzogtums geltenden Tarife finden Sie im öffentlichen Register der Dienstleistungen für ältere Menschen.
Wie kann ein solcher Betrag finanziert werden? Neben Ihrer gesetzlichen Rente, deren Höhe sich nach der Anzahl Ihrer Berufsjahre richtet, können Sie sich auf Ihre Ersparnisse oder sonstiges verfügbares Kapital (Zusatzpensionsregime, Altersvorsorgevertrag usw.) stützen, um Ihren Aufenthalt im Seniorenheim zu finanzieren. Daher ist es wichtig, schon am Anfang des Berufslebens an die Rente zu denken.
Der Verkauf der eigenen Wohnung ist eine andere Möglichkeit zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes im Seniorenheim. Für diese Lösung, die einen spürbaren Vermögensverzehr darstellt, müssen Sie natürlich selbst Eigentümer sein. Eine solche Entscheidung fällt nie leicht. Sie kann jedoch gerechtfertigt sein, falls Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach dem Umzug in ein Seniorenheim für Sie nicht mehr von „Nutzen“ ist. Der Verkauf ermöglicht Ihnen die Finanzierung einer geeigneten Unterkunft, die Sie sich ansonsten nicht leisten könnten.
Es ist möglich, sich an den Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) zu wenden. Dieser kann unter bestimmten Bedingungen einen Beitrag zu den Kosten der von Altersheimen und anerkannten betreuten Wohnstrukturen erbrachten Leistungen und Dienste leisten.
Eine kleine Hilfe
Personen, die diese monatlichen Kosten für Unterbringung/Verpflegung nicht in vollem Umfang tragen können, haben die Möglichkeit, sich an den Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) zu wenden. Dieser kann unter bestimmten Bedingungen einen Beitrag zu den Kosten der von Altersheimen und anerkannten betreuten Wohnstrukturen erbrachten Leistungen und Dienste leisten.
Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt eine Zuschuss für Senioren (COMPA) den bisherigen Zusatz ‚geriatrische Aufnahme‘ („accueil gérontologique“). Er kann Personen gewährt werden, die in einer Einrichtung mit Tages- und Nachtbetreuung aufgenommen werden und deren Mittel nicht ausreichen, um die Unterbringungskosten zu tragen. Beachten Sie bitte, dass diese Beihilfe nur gewährt wird, wenn die betreffende Einrichtung in Luxemburg zugelassen ist. Erkundigen Sie sich im Vorfeld beim öffentlichen Register.
Der COMPA berücksichtigt die tatsächliche Marktentwicklung, und der monatliche Ergänzungsbetrag wird jährlich an die reale Preisentwicklung angepasst. Er ist jedoch auf den Durchschnitt der im Öffentlichen Register angegebenen Unterkunftspreise begrenzt, d.h. auf 3.568,57€ zum 1. Januar 2026. Liegen die Kosten unter diesem Durchschnittspreis, wird der Beitrag auf den tatsächlich in Rechnung gestellten Betrag begrenzt. Eine monatliche Erhöhung von 271,05€ (Index 968,04) zur Deckung des grundlegenden Bedarfs kann ebenfalls hinzukommen, und die persönlichen Mittel der Leistungsbeziehenden bleiben bis zu 629,23€ (Index 968,04) bei der Berechnung der Leistung anrechnungsfrei.“
Wenn bei einem verheirateten Paar oder einer Lebenspartnerschaft nur einer der Partner in ein Seniorenheim zieht, wird das Einkommen des gesamten Haushalts berücksichtigt. Bei der Berechnung der Zusatzleistung gilt jedoch ein Freibetrag für den Partner, der weiterhin zuhause lebt. Er entspricht dem sozialen Mindestlohn (wenn die Person ein Einkommen bezieht) oder den REVISLeistungen (wenn sie über kein Einkommen verfügt). Außerdem wird, falls für die vom Ehepartner (oder Partner) bewohnte Unterkunft Miete oder Hypothekenrückzahlungen zu leisten sind, dieser Betrag vom Gesamteinkommen des Paares bis zu einem Höchstbetrag von 1.936,08€ (Index 968,04) abgezogen.
Der Zuschuss wird direkt an die aufnehmende Einrichtung gezahlt. Weitere Informationen zu den Berechnungsmodalitäten des COMPA finden Sie auf Guichet.lu.
Gut zu wissen: Die Hilfe wird nicht gewährt, falls das bewegliche Vermögen des Antragstellers 24.201 Euro (bei einem Index von 968,04) übersteigt; für Paare liegt dieser Betrag bei 48.402 Euro.
Eine Finanzielle Beihilfe für Senioren (AFPA) kann ebenfalls Personen mit geringem Einkommen gewährt werden. Je nach Situation kann sie bis zu 2.400€ pro Jahr betragen. Sie richtet sich an Empfänger der Teuerungszulage und/oder der Energieprämie, die eine Alters oder Hinterbliebenenrente beziehen und/oder 65 Jahre oder älter sind.
Bei pflegebedürftigen Personen, die Unterstützung bei grundlegenden Alltagsaktivitäten (Essen, Anziehen, Waschen etc.) benötigen, kann unter bestimmten Bedingungen die Sozialversicherung die Kosten im Zusammenhang mit Hilfs- und medizinischen Versorgungsleistungen übernehmen. Diese Beihilfe kann in Form von Sach- oder Geldleistungen gewährt werden. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, muss der Senior / die Seniorin für mindestens dreieinhalb Stunden pro Woche über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten Hilfe benötigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Nationalen Gesundheitskasse.
In Luxemburg könnte der Anteil der Menschen mit einem Alter von mehr als 65 Jahren 2070 26% erreichen. 2024 lag er dagegen knapp über 15%. Somit könnten die verfügbaren Plätze in den Seniorenheimen in den kommenden Jahren knapp werden. Neben diesen praktischen Erwägungen geht es auch darum, die finanziellen Dimensionen abzuschätzen und entsprechend weit im Voraus zu planen, damit die mit diesem wichtigen Lebensabschnitt verbundenen Kosten getragen werden können. Warten Sie mit den Vorbereitungen nicht bis zuletzt.
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