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Dezember 10, 2024

Finanzierung des Aufenthalts im Seniorenheim

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY März 29, 2018 15569

Wie bei Erbschaften und Nachlässen sollte die Auswahl eines geeigneten Wohnsitzes für das Alter idealerweise im Voraus geplant werden. Das Ziel besteht darin, dass Sie und Ihre Angehörigen unbesorgt sein und Sie sich auch im Ruhestand wohlfühlen können. Sicherlich ist es stets schwierig, seinen künftigen finanziellen und logistischen Bedarf einzuschätzen. Doch das hindert nicht daran, sich mit den verschiedenen vorhandenen Strukturen, ihren Kosten und den Finanzierungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. myLIFE gibt Ihnen einen Überblick zum Thema.

Welche Einrichtungen gibt es?

Grundsätzlich gibt es in Luxemburg drei Arten von Wohneinrichtungen für Senioren. Sie unterstehen alle dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion.

  • Die CIPA (Integrierte Zentren für Senioren) sind für Menschen bestimmt, die nicht als pflegebedürftig gelten. Diese Einrichtungen bieten im Alltag Betreuung und allgemeine Dienstleistungen. Dank ihrer Ausstattung und des medizinischen Personals sind diese Zentren imstande, sich um den Rentner zu kümmern, wenn sich sein Gesundheitszustand verändert und er mehr Hilfe benötigt. Zum 1. August 2020 gibt es in Luxemburg 30 CIPA.
  • Die Pflegeheime kümmern sich um pflegebedürftige Menschen, also Menschen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Sie bieten Unterstützung bei den sog. Grundbedürfnissen, wie z. B. bei Zähneputzen, Toilettengang, Essen oder Ankleiden, und darüber hinaus medizinische Betreuung. In aller Regel müssen pro Woche mehr als 12 Stunden Pflege- und Hilfsleistungen erforderlich sein, damit ein Anspruch auf einen Platz im Pflegeheim besteht. Es gibt 22 Pflegeheime in Luxemburg.
  • Betreutes Wohnen (11 bestehende Einrichtungen). Bei diesen Wohnstrukturen, in denen Räume gekauft oder gemietet werden können, handelt es sich im Vergleich zu CIPA oder Pflegeheimen eher um Einrichtungen, die Dienstleistungen individuell nach Bedarf anbieten. Zum Erhalt der staatlichen Zulassung müssen diese Einrichtungen bestimmten Kriterien genügen. Die medizinische Betreuung erfolgt jedoch durch Vertragspartner, und vor Ort ist das verfügbare Personal begrenzt. Diese Wohnform kann übergangsweise vor der Aufnahme in einem der oben genannten Einrichtungstypen genutzt werden. Neben dem betreuten Wohnen gibt es auch die sogenannten Seniorenresidenzen. Diese arbeiten nach dem gleichen Ansatz, unterliegen jedoch nicht den gesetzlichen Vorgaben für das betreute Wohnen. Sie dürfen sich somit nicht als Einrichtungen für betreutes Wohnen bezeichnen und können die Beihilfen für Menschen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Kosten verfügen, nicht in Anspruch nehmen.

Die Liste der Einrichtungen für Senioren finden Sie auf der Website des Nationalen luxemburgischen Verbandes der Krankenpfleger oder auf www.luxsenior.lu.

Der durchschnittliche monatliche Betrag für Unterbringung, Verpflegung und tägliche Betreuung kann pro Person mit 2.400EUR angesetzt werden.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Der genaue Preis für die Unterbringung in einem Seniorenheim ist schwer zu bestimmen. In aller Regel gibt es zwischen den Einrichtungen keine bedeutenden Preisunterschiede. Der durchschnittliche monatliche Betrag für Unterbringung, Verpflegung und tägliche Betreuung kann pro Person angesetzt werden. Die Preisunterschiede hängen eher von den Bedingungen der Unterbringung ab, d.h. von der Größe der Zimmer und deren Ausstattung. Hinweis: Der gleiche Preis in zwei Einrichtungen kann ganz unterschiedliche Leistungen beinhalten. Vergleichen Sie und prüfen Sie alles selbst vor Ort, bevor Sie unterschreiben! In einem im Dezember 2019 veröffentlichten Bericht der Arbeitnehmerkammer (CSL) heißt es: „Im Jahr 2018 kostet ein Platz in einem Zimmer mit einem Bett durchschnittlich 2.452 € pro Monat in einem CIPA, 2.706 € in einem Pflegeheim und € 1.718 pro Monat in betreuten Unterkünften. Dies sind daher Durchschnittspreise. Einige Institute berechnen möglicherweise mehr als 4.000 € oder sogar mehr als 5.000 € pro Monat für ein Einzelzimmer.

Wie kann ein solcher Betrag finanziert werden? Neben Ihrer gesetzlichen Rente, deren Höhe sich nach der Anzahl Ihrer Berufsjahre richtet, können Sie sich auf Ihre Ersparnisse oder sonstiges verfügbares Kapital stützen, um Ihren Aufenthalt im Seniorenheim zu finanzieren. Daher ist es wichtig, schon am Anfang des Berufslebens an die Rente zu denken.

Der Verkauf der eigenen Wohnung  ist eine andere Möglichkeit zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes im Seniorenheim. Für diese Lösung, die einen spürbaren Vermögensverzehr darstellt, müssen Sie natürlich selbst Eigentümer sein. Eine solche Entscheidung fällt nie leicht, kann jedoch gerechtfertigt sein: Falls Ihr Haus oder Ihre Wohnung für Sie nicht mehr von „Nutzen“ ist, kann ein Verkauf Ihnen die Finanzierung einer geeigneten Unterkunft ermöglichen, die Sie sich ansonsten nicht leisten könnten.

Falls Ihr Ehepartner die Immobilie jedoch weiter bewohnt, kommt ein Verkauf natürlich nicht infrage. In diesem Fall hat der Ehepartner Anspruch auf den Freibetrag für Ehepartner („immunisation conjoint“), d.h. einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 1.927,20EUR bei einem Index von 834,76. Diese Beihilfe kann um eine Beteiligung (höchstens 834,76EUR) an der zu zahlenden Miete oder für die Tilgung eines Immobilienkredits erhöht werden.

Personen, die diese monatlichen Kosten für Unterbringung/Verpflegung nicht in vollem Umfang tragen können, haben die Möglichkeit, sich an den Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) zu wenden, sofern die gewünschte Einrichtung eine Zulassung besitzt.

Personen, die diese monatlichen Kosten für Unterbringung/Verpflegung nicht in vollem Umfang tragen können, haben die Möglichkeit, sich an den Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) zu wenden, sofern die gewünschte Einrichtung eine Zulassung besitzt. Hinweis: Für betreutes Wohnen kann diese Hilfe nicht in Anspruch genommen werden.

Eine kleine Hilfe

Kann ein Aufenthalt im Seniorenheim nicht finanziert werden, kann der FNS einen Teil der Unterbringungskosten übernehmen. Diese Zusatzleistung für den Aufenthalt in Seniorenheimen („accueil gérontologique“) wird gewährt für „Personen, die für unbestimmte Zeit in einer Einrichtung aufgenommen werden und deren Mittel für Unterbringung und persönliche Bedürfnisse nicht ausreichen“. Hinweis: Diese Beihilfe wird nicht für alle Einrichtungen und nur in Luxemburg gewährt. Für die Inanspruchnahme dieser Beihilfe muss daher die tatsächliche Zulassung der gewünschten Einrichtung überprüft werden!

Die Höhe der Beihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis für die Unterbringung und sämtlichen Einkünften des Antragstellers verringert um einen Betrag für persönliche Ausgaben (475,81EUR bei einem Index der Lebenshaltungskosten von 834,76). Diese Beihilfe wird direkt an die aufnehmende Einrichtung gezahlt. Bitte beachten Sie, dass Wohnungen, die dem Antragsteller gehören, vom FNS mit einer Hypothek belastet werden, sofern sie sich auf luxemburgischem Staatsgebiet befinden. Überdies wird die Hilfe nicht gewährt, falls das Sparguthaben des Antragstellers 20.869EUR übersteigt.

Pflegebedürftige Personen, die Betreuungsstunden in Anspruch nehmen (mindestens 3,5 Stunden pro Woche), können auf die Pflegeversicherung zurückgreifen. Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags übernimmt diese Versicherung mithilfe der Sozialversicherung eine gewisse Anzahl an Betreuungsstunden. Die Zahlung erfolgt direkt an das Seniorenheim.

In Luxemburg könnte der Anteil der Menschen mit einem Alter von mehr als 65 Jahren 2060 25% erreichen. Heute liegt er dagegen knapp über 14,6%. Somit könnten die verfügbaren Plätze in den Seniorenheimen in den kommenden Jahren knapp werden. Neben diesen praktischen Erwägungen geht es auch darum, die finanziellen Dimensionen abzuschätzen und entsprechend weit im Voraus zu planen, damit die mit diesem wichtigen Lebensabschnitt verbundenen Kosten getragen werden können. Warten Sie mit den Vorbereitungen nicht bis zuletzt.