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Dezember 21, 2024

Ableben des Ehegatten: was zu tun ist

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY Oktober 23, 2020 3475

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer ein schwerer Schock, vor allem, wenn es sich um die Person handelt, mit der man sein Leben geteilt hat. Doch trotz des Trennungsschmerzes müssen in kürzester Zeit zahlreiche administrative Formalitäten erledigt werden. Um Sie in diesem schwierigen Moment zu unterstützen, gibt Ihnen myLIFE einen Überblick über die wichtigsten erforderlichen Schritte.

Manon hat kürzlich ihren Ehemann Thierry verloren. Auch wenn administrative Angelegenheiten für Manon im Moment natürlich nicht im Vordergrund stehen, müssen sie dennoch erledigt werden. Einige von ihnen müssen sogar schnell erledigt werden, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal eine chronologische Liste der wichtigsten Schritte durchgehen.

Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ableben

Den Tod durch einen Arzt feststellen lassen. Der erste Schritt besteht darin, so schnell wie möglich den Tod feststellen zu lassen. Wenn der Tod im eigenen Haushalt oder an einem privaten Ort eingetreten ist, muss Manon oder ein Angehöriger einen Arzt benachrichtigen, damit er eine ärztliche Bescheinigung, den sogenannten Totenschein ausstellt. In einer spezialisierten Einrichtung (Krankenhaus, Altenheim usw.) übernimmt dies das Personal der Einrichtung.

Den Tod bei der Gemeinde melden. Manon, ein Angehöriger oder eine andere Person, wie etwa der Bestatter, muss sich zum Standesamt der Gemeinde des Todesortes (und des Bestattungsortes, wenn dies ein anderer ist) begeben, um den Todesfall anzuzeigen. Dieser Schritt ist unerlässlich, um die Sterbeurkunde zu erhalten, die für alle weiteren Schritte erforderlich ist. Es wird nachdrücklich empfohlen, den Standesbeamten zu bitten, mehrere Exemplare auszustellen, damit diese an die verschiedenen Organisationen weitergeleitet werden können, die sie anfordern werden.

In Luxemburg hat der Ehegatte oder Partner der verstorbenen Person auf Vorlage der Sterbeurkunde Anspruch auf drei Tage Sonderurlaub.

In den ersten Tagen nach dem Ableben

In Luxemburg hat der Ehegatte oder Partner* der verstorbenen Person auf Vorlage der Sterbeurkunde Anspruch auf drei Tage Sonderurlaub. Dieser Urlaub ist notwendig, damit man sich auf die Situation konzentrieren und alle erforderlichen Schritte erledigen kann.

Kontakt mit dem Bestatter aufnehmen. Um die Beisetzung zu organisieren, muss sich Manon mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen. Wenn zuvor kein Vorsorgeplan für die Organisation der Bestattung erstellt wurde, muss die Familie sich darum kümmern. In Luxemburg erfolgt die Beerdigung oder die Einäscherung grundsätzlich innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem Ableben unter Berücksichtigung des letzten Willens des Verstorbenen. Manon kann dann, wenn sie möchte, eine Sterbeanzeige in den Zeitungen veröffentlichen.

Zahlende Organisationen benachrichtigen: Arbeitgeber, CNAP, ADEM. Wenn Thierry Arbeitnehmer war, muss schnell sein Arbeitgeber benachrichtigt werden, damit dieser eine Abrechnung aller Konten vornimmt und die letzten geschuldeten Leistungen zahlt (Lohn, Urlaubsgeld, Prämien usw.). Zudem sollte man beim Unternehmen überprüfen, ob im Tarifvertrag (sofern vorhanden) besondere Bestimmungen vorgesehen sind und ob der Arbeitnehmer Beiträge für eine betriebliche Vorsorge gezahlt hat. Wenn Thierry pensioniert oder arbeitsuchend war, muss sich Manon mit der nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) oder der Arbeitsagentur (ADEM) in Verbindung setzen, um die Zahlungen einstellen zu lassen.

⇒ Die Hinterbliebenenrente und das Sterbevierteljahr: Wenn der verstorbene Ehegatte Arbeitnehmer oder Rentner war, kann der überlebende Ehegatte (oder Partner*) bei der nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen. Neben dieser Rente besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ein Sterbevierteljahr in Anspruch zu nehmen, was der Zahlung eines Betrags in Höhe von drei Monatslöhnen (wenn der Verstorbene Arbeitnehmer war) oder von drei Monatsrenten (wenn er Rentner war) entspricht.

Die Bank benachrichtigen. Die Bank des Paares muss so schnell wie möglich benachrichtigt werden. Sie ist verpflichtet, sämtliche Konten und Guthaben von Thierry sowie den Zugang zum Bankschließfach zu sperren, bis der Nachlass abgewickelt ist. Auch alle Vollmachten werden annulliert, mit Ausnahme von sogenannten „Post mortem“-Vollmachten (sofern die Anspruchsberechtigten von deren Existenz in Kenntnis gesetzt wurden). Die Bank kann allerdings auf Anfrage unter bestimmten Voraussetzungen spezielle Zahlungen leisten, z. B. für Beerdigungskosten oder medizinische Ausgaben, sofern das Guthaben des Verstorbenen hierfür ausreicht. Manon kann sich direkt an ihren Bankberater wenden, um sich darüber zu informieren, wie es mit laufenden Krediten, Anlagen, gemeinsamen Konten sowie abgeschlossenen Lebensversicherungen und/oder Restschuldversicherungen weitergeht und wie diese künftig verwaltet werden.

Die nationale Gesundheitskasse (CNS) zahlt beim Ableben eines ihrer Mitglieder oder eines seiner Familienmitglieder einen Beerdigungskostenzuschuss. Diesen Zuschuss erhält die Person oder die Institution, die die Beerdigungskosten ausgelegt hat.

Innerhalb eines Monats nach dem Ableben

Das Ableben bei der CNS melden. Wenn Manon bei Thierry als Hauptversichertem mitversichert war, muss sie sich mit der nationalen Gesundheitskasse (CNS) in Verbindung setzen, um eine Änderung der Mitgliedschaft vornehmen zu lassen. Zudem kann sie sie kontaktieren, um einen Zuschuss zu den Beerdigungskosten zu beantragen.

⇒ Beerdigungskostenzuschuss: Die CNS zahlt beim Ableben eines ihrer Mitglieder oder eines seiner (unterhaltspflichtigen) Familienmitglieder einen Beerdigungskostenzuschuss. Diesen Zuschuss in Höhe von bis zu 1085,19 Euro (Stand 1. Januar 2020) erhält die Person oder die Institution, die die Beerdigungskosten ausgelegt hat. Denken Sie also daran, die entsprechenden Rechnungen aufzubewahren.

Versicherungen und private Zusatzversicherungen benachrichtigen. Versicherungsgesellschaften (Hausrat- und Gebäude, Auto, Haftpflicht) müssen in den auf das Ableben folgenden Wochen benachrichtigt werden, um bestehende Verträge aufzulösen oder gegebenenfalls auf den Namen des Ehegatten zu übertragen. Zudem muss Manon überprüfen, ob Thierry Beiträge in eine Sterbekasse, eine private Zusatzversicherung (z. B. die Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste) oder eine sonstige spezielle Versicherung zum Schutz seiner Angehörigen eingezahlt hat. Gegebenenfalls muss sie sich an diese Einrichtungen wenden, um die Zahlung der vorgesehenen Beihilfe zu erhalten.

⇒ Entschädigung für moralischen Schaden. Wenn der Tod durch einen Arbeits-/Wegeunfall, oder durch eine Berufskrankheit verursacht wurde, hat der überlebende Ehegatte oder Partner* Anspruch auf eine pauschale Entschädigung für moralischen Schaden. Wenn der Tod vor dem 65. Lebensjahr eingetreten ist, kann der überlebende Ehegatte eine Hinterbliebenenrente beziehen, um den durch den Tod erlittenen finanziellen Verlust auszugleichen. Der Antrag muss innerhalb von drei Jahren bei der Association d’Assurance Accident (AAA) gestellt werden.

Die Kinder und der Ehegatte haben in der Erbfolge zwar Vorrang, der Paarstatus und die Zusammensetzung der Familie wirken sich jedoch direkt auf die Verteilung der Güter aus.

Den Nachlass organisieren. Grundsätzlich übernimmt ein Notar die Regelung des Nachlasses. Er erkundigt sich nach dem Bestehen eines Testaments, macht eine Vermögensaufstellung und nimmt eine Schätzung der Güter vor, ermittelt die Erben, achtet auf die Einhaltung der Erbfolge, kann eine Erbschaftserklärung aufsetzen usw. Die Kinder und der Ehegatte haben in der Erbfolge zwar Vorrang, der Paarstatus und die Zusammensetzung der Familie wirken sich jedoch direkt auf die Verteilung der Güter aus. Die Rechte von Manon können daher je nach ihrem ehelichen Güterstand und dem Vorhandensein von Kindern unterschiedlich sein. Bei einer Partnerschaft ist der überlebende Partner nicht automatisch der Erbe. Er muss als Vermächtnisnehmer im Testament genannt sein.

Die Formalitäten im Zusammenhang mit der/den Wohnung/en und Fahrzeugen erledigen. Wenn das Paar Eigentümer war, fließen Immobilien in den Nachlass ein. Wenn Thierry und Manon Mieter waren, muss Manon ihren Vermieter von ihrer neuen Situation in Kenntnis setzen. Grundsätzlich läuft der Mietvertrag zu ihren Gunsten weiter. Sie kann ihn allerdings unter Einhaltung der Kündigungsfrist auch kündigen. Zudem muss sie die Versorger für Wasser, Gas und Strom sowie die Anbieter von Telefonanschluss und Internetzugang im Zusammenhang mit der Wohnung benachrichtigen, um die Verträge auf ihren Namen übertragen zu lassen oder sie zu kündigen. Wenn sie beschließt umzuziehen, muss sich Manon an die Post wenden, um einen Nachsendeantrag für die Post von Thierry zu stellen. Wenn Thierry ein oder mehrere Fahrzeuge besaß, müssen die Erben bei der Société nationale de Circulation Automobile (SNCA) eine neue Zulassungsbescheinigung beantragen.

Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ableben und danach

Die Erbschaftserklärung einreichen. Die Erbschaftserklärung ist obligatorisch und muss von Manon oder ihrem Notar innerhalb von sechs Monaten bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) eingereicht werden. Sie dient als Grundlage für die Festlegung der Erbschaftssteuer und gegebenenfalls der Nachlasssteuer. Die Beträge dieser Steuern variieren je nach Verwandtschaftsgrad und Umfang des Vermögens. Als Ehegattin ist Manon von der Erbschafts- und der Nachlasssteuer befreit.

Wenn das Paar in der Steuerklasse 2 veranlagt war, kann der überlebende Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen diese Klasse für einen Übergangszeitraum von drei Jahren nach dem Ableben behalten.

Die Steuerverwaltung informieren. Steuerverwaltung muss von der neuen Situation in Kenntnis gesetzt werden. Wenn die Eheleute gemeinsam veranlagt waren, muss Manon im Jahr des Ablebens eine Steuererklärung in ihrer beider Namen (gemeinsame Erklärung) mit sämtlichen Einkünften des Paares ausfüllen. In den Folgejahren muss sie eine Erklärung mit ihren eigenen Einkünften ausfüllen. Wenn das Paar in der Steuerklasse 2 veranlagt war, kann der überlebende Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen diese Klasse (ohne gemeinsame Veranlagung) für einen Übergangszeitraum von drei Jahren nach dem Ableben behalten.

Nun hat Manon einen relativ umfassenden Überblick über die zu erledigenden Formalitäten und die Beihilfen, auf die sie nach dem Ableben ihres Ehegatten Anspruch hat. Für Orientierungshilfe in Finanzangelegenheiten in dieser schwierigen Phase kann sie sich vor allem auf ihren Bankbetreuer verlassen, der sie beim Treffen der besten Entscheidungen unterstützen wird. Wir wünschen Ihnen viel Kraft und sprechen Ihnen unser aufrichtiges Mitgefühl aus!


* Eingetragene und in Luxemburg anerkannte Lebenspartnerschaft.