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März 29, 2024

Die Rückzahlung der Mietkaution

  Gesammelt von myLIFE team myHOME Januar 29, 2018 4815

Sie ziehen aus Ihrer Mietwohnung ins Eigenheim? Herzlichen Glückwunsch! Vor dem Auszug müssen Sie sich allerdings noch um einige administrative Dinge kümmern, wie beispielsweise die Rückzahlung Ihrer Mietkaution. Diese kann bis zu drei Monatsmieten betragen! In der Wohnung gibt es jedoch Gebrauchsspuren wie kleine Löcher in den mit der Zeit vergilbten Wänden und die Toilettenspülung läuft unablässig. Müssen Sie sich nun von Ihrem Geld verabschieden? Keine Sorge, wir informieren Sie über die rechtliche Situation.

Den Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll festhalten

Das Gesetz schreibt die Anfertigung eines Übergabeprotokolls vor Nutzungsbeginn zwingend vor, wenn im Mietvertrag die Stellung einer Mietkaution durch den Mieter vorgesehen ist. Maßgeblich dafür, ob Sie die Mietkaution ganz oder teilweise zurückerhalten, ist also das Übergabeprotokoll. In diesem Dokument werden Mängel der Immobilie sowie Schäden erfasst, die eventuell während des Mietverhältnisses in der Wohnung entstehen. Durch das Übergabeprotokoll soll dokumentiert werden, inwiefern sich der Zustand der Wohnung zwischen Ihrem Ein- und Auszug verändert hat. Dafür wird der Zustand vor Ihrem Einzug und bei Ihrem Auszug festgehalten. Das Übergabeprotokoll wird von Ihnen und dem Wohnungseigentümer oder dem zuständigen Immobilienmakler gemeinsam erstellt. Es handelt sich um ein schriftliches Dokument, das von beiden Parteien erstellt und unterschrieben wird. Eine Kopie davon bewahren Sie zusammen mit Ihrem Mietvertrag auf. Darin wird alles schwarz auf weiß festgehalten.

Beschreiben Sie bei Ihrem Einzug den Zustand der Wohnung so präzise wie möglich, um sich beim Auszug Ärger zu ersparen. Gibt es versteckte Schäden an den Türen? Bestehen Sie darauf, dass alle Mängel festgehalten werden, selbst wenn sie auf den ersten Blick kaum auffallen. Unterzeichnen Sie nie ein Übergabeprotokoll, mit dem Sie nicht einverstanden sind!

Unterzeichnen Sie nie ein Übergabeprotokoll, mit dem Sie nicht einverstanden sind!

Rückzahlung?

Wenn das Übergabeprotokoll beim Auszug erstellt und unterschrieben wurde und der Wohnungseigentümer bei der Schlüsselübergabe keine Mängel feststellt, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung der vollen Mietkaution, die Sie beim Einzug gezahlt haben. Sie erfolgt jedoch erst, wenn die jährliche Nebenkostenabrechnung erstellt und Ihnen zugestellt wurde. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Nebenkosten und die letzte Miete bezahlt haben. Andernfalls wird der Eigentümer den fälligen Betrag von der Mietkaution abziehen.

Werden Mängel festgestellt, werden die Reparaturkosten ebenfalls von Ihrer Mietkaution abgezogen, sofern Sie nicht widersprechen.

Beachten Sie, dass das Gesetz keine Frist vorsieht, innerhalb derer der Vermieter verpflichtet ist, Ihnen die jährliche Nebenkostenabrechnung vorzulegen! In der Regel dauert es sechs Monate. Somit ist Geduld gefragt.

Keine Rückzahlung?

Wenn Ihnen Ihr Vermieter aus Gründen, die Sie als ungerechtfertigt erachten, die Mietkaution nicht zurückerstattet oder die Rückzahlung verweigert, können Sie ihm eine Mahnung schicken, in der Sie die Rückzahlung der Kaution innerhalb einer bestimmten Frist verlangen. Eine gütliche Einigung ist immer vorzuziehen!

Sollte der Streit nicht beigelegt werden, können Sie eine Klage beim Friedensrichter der Ortschaft einreichen, in der sich die Mietwohnung befindet.

Aus rechtlicher Sicht müssen Sie die Wohnung in dem Zustand übergeben, in dem Sie sie übernommen haben, damit Sie Ihre Mietkaution zurückerhalten. Doch es sind einige Monate oder Jahre vergangen und die Wohnung zeigt einige Gebrauchsspuren. Haben Sie deshalb möglicherweise keinen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution? Gehen wir hierzu einige praktische Beispiele durch.

Mit der Zeit …

Bei der Wohnungsbegehung mit dem Eigentümer stellen Sie abblätternde Farbe und Farbänderungen, kleine Löcher in den Wänden, die von Nägeln oder Reißzwecken stammen, quietschende Türen oder weniger gut funktionierende Rohrleitungen fest. Das sind normale Gebrauchsspuren, die im Prinzip nicht als Mietschäden gelten. Sie rechtfertigen daher keine Einbehaltung der Mietkaution. Für ihre Reparatur ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich. Achtung: Was normale Gebrauchsspuren sind, ist subjektiv und liegt auch im Ermessen des Vermieters.

Nur die Abnutzung der Originalfarbe liegt in der Verantwortung des Eigentümers.

Vorsicht: Wir sprechen nur von Löchern, die von Nägeln oder Reißzwecken stammen, nicht von Bohrlöchern. Und einige Vermieter verbieten sogar solche Veränderungen. Wenn Sie bestimmte Gegenstände in der Wohnung anbringen möchten (Möbel, Dekoration), sollten Sie in jedem Fall vorher die Erlaubnis vom Vermieter einholen. Dies gilt auch für das Streichen der Wände. Nur die Abnutzung der Originalfarbe liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Wenn Sie die Wohnung neu streichen möchten, sollten Sie Ihren Vermieter zuvor darüber informieren. Andernfalls kann er gegebenenfalls die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Wohnung verlangen.

Absicht oder nicht, Sie tragen die Verantwortung!

Ihre Katze verkratzt den Fußboden, eine Flasche Parfüm fällt herunter und beschädigt das Waschbecken, ein Fenster knallt zu und die Scheibe zerbricht. Solche Schäden gelten als Folge der Fahrlässigkeit des Mieters. Dafür sind Sie in jedem Fall verantwortlich. Sie müssen selbst entscheiden, ob es besser ist, einen solchen Schaden sofort von einem Fachmann reparieren zu lassen oder die Kosten von der Kaution abziehen zu lassen, die Sie dem Vermieter gezahlt haben. Wenden Sie sich auch an Ihren Versicherer, dann wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen.

„Ein Wasserschaden. Regelt das die Versicherung?“

Obwohl Wasserschäden relativ häufig vorkommen, handelt es sich hierbei um einen Sonderfall, der je nach Schadensursache betrachtet werden muss.

  • Das Wasser ist nicht in Ihrer Wohnung, sondern in einer Nachbarwohnung ausgetreten. Dementsprechend sind Sie nicht für den Schaden verantwortlich. Dennoch sollten Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden.
  • Der Wasserschaden ist zwar in Ihrer Wohnung entstanden, aber nicht auf Ihr Verschulden zurückzuführen, etwa bei einem Rohrbruch. Sie sollten ebenso wie im vorherigen Fall unverzüglich Ihren Versicherer kontaktieren, wenn Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände beschädigt wurden, und Ihren Vermieter informieren.
  • Sie haben den Wasserschaden durch Fahrlässigkeit verursacht, indem Sie zum Beispiel vergessen haben, einen Wasserhahn zuzudrehen, bevor Sie für zwei Wochen nach Ibiza verreist sind. In diesem Fall dürfte Ihr Versicherer für den Schaden aufkommen.

Für Sie als Mieter ist es also äußerst wichtig, den Zustand der Wohnung bei Einzug im Übergabeprotokoll genau festzuhalten. Das ist die beste Möglichkeit, um Missverständnisse und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, wenn es darum geht, nach dem Auszug die Mietkaution zurückzuerhalten, sofern Sie die Wohnung in gutem Zustand zurückgeben. Informieren Sie den Eigentümer über Mängel, die Ihnen während des Mietverhältnisses auffallen, oder über kleinere Arbeiten, die Sie vornehmen möchten (Malerarbeiten, Umgestaltung). Und selbstverständlich informieren Sie auch Ihren Versicherer über den Einzug in eine neue Wohnung und gehen pfleglich mit den Räumen um. Behandeln Sie die Immobilie so, als wäre es Ihre eigene.