Finanzielle Betreuung schutzbedürftiger Angehöriger
Es gibt viele Gründe, warum eine Person ihre Finanzen nicht selbst regeln kann. Die häufigsten Gründe sind Suchtprobleme, kognitive Verzerrungen oder Schwäche und Altersdemenz. Insbesondere bei Problemen mit der geistigen Gesundheit können aber auch jüngere Menschen schutzbedürftig sein. Wer mit den Finanzangelegenheiten schutzbedürftiger Personen betraut ist, trägt eine große Verantwortung.
Diese Verantwortung kann sehr vielfältig sein. Unter Umständen benötigt eine Person lediglich Hilfe im Alltag, etwa für die pünktliche Zahlung von Rechnungen oder die angemessene Vorsorge für die Zukunft. In diesem Fall kann eine Vertrauensperson beraten und Hilfe leisten. Alternativ können solche Personen auch die volle Verantwortung für die Finanzangelegenheiten anderer übernehmen. d.h. nicht nur Rechnungen bezahlen, sondern das Vermögen verwalten, sich um ihre Investitionen kümmern und sogar Erbangelegenheiten regeln.
Vollmacht
Idealerweise sollte vorab geregelt sein, was im Falle einer Schutzbedürftigkeit zu tun ist. Hierbei kann die betreffende Person gefragt werden, wie sie sich die Verwaltung ihrer Finanzen vorstellt, welche Anlageziele sie hat und wie Erbschaften und andere Wünsche geregelt werden sollen. Dies erfolgt in der Regel mithilfe einer Vollmacht oder eines gleichwertigen Dokuments. Darin wird festgelegt, dass eine bestimmte Person ermächtigt wird, die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten einer Person für den Fall zu regeln, dass diese hierzu nicht mehr imstande ist.
Eine Vollmacht wird von der Person erteilt, für die sie gilt. Hierfür muss die Person noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein.
Eine Vollmacht wird von der Person erteilt, für die sie gilt. Hierfür muss die Person noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein. Der Anwalt der Person kann ihre geistigen Fähigkeiten überprüfen. Ein Arzt wird nur hinzugezogen, falls Bedarf an weiteren Untersuchungen besteht. Ein Arzt kann jedoch erforderlich sein, um die Vollmacht zu aktivieren, sofern bestätigt werden muss, dass eine Person nicht die geistigen Fähigkeiten besitzt, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.
Diese Form der Zukunftsplanung ist allerdings nicht immer möglich. Falls eine Person ihre geistigen Fähigkeiten sehr schnell verliert, muss unter Umständen ein Gericht angerufen werden, um zu bestätigen, dass gesetzlicher Schutz erforderlich ist. Das Gericht kann dann eine Vertrauensperson mit der Regelung der Angelegenheiten der Person betrauen. Unter Umständen behält die Person das Recht, Finanzgeschäfte zu tätigen, kann jedoch daran gehindert werden, falls sich ihre Entscheidungen als unzweckmäßig oder leichtfertig erweisen.
Sorgfaltspflicht
Die bestellte Person muss dafür Sorge tragen, dass die Finanzen einer schutzbedürftigen Person ordentlich geregelt werden. Das bedeutet, dass sie mindestens ebenso sorgfältig wie die eigenen Angelegenheiten zu regeln sind. Es ist untersagt, im Namen der Person zu spekulieren, Geld einzusetzen, um „schnell reich zu werden“, oder riskante Anlagen zu tätigen, selbst wenn gute Renditen zu erwarten wären. Die bevollmächtigte Person muss jederzeit mit angemessener Sorgfalt und Umsicht handeln. Der mit dem Fall befasste Richter kann sämtliche etwaigen Konten prüfen lassen.
Es ist sinnvoll, die Wünsche der Person möglichst detailliert festzuhalten. Allerdings kann es in manchen Fällen notwendig sein, Informationen aus bereits unterzeichneten Dokumenten zu beziehen, wie z. B. dem Testament, einer Willenserklärung für die Altersvorsorge oder bestimmten Absichtserklärungen. Je mehr Informationen vorliegen, desto besser.
Dies kann sicherstellen, dass das Geld der Person ihren Wünschen entsprechend verwaltet wird. Sofern sie eine Erbschaft hinterlassen möchte, ist ihr Vermögen so zu verwalten, dass dies möglich ist. Sofern geplant war, Geld zur Verringerung der Erbschaftsteuer zu verschenken, ist dies ebenfalls zu berücksichtigen. Es ist wichtig, die schutzbedürftige Person nach Möglichkeit einzubinden. So wird sichergestellt, dass sich ihre Wünsche nicht geändert haben.
Risiko des Missbrauchs
Schutzbedürftige Erwachsene werden leider häufig ausgenutzt. Sie sind unter Umständen leichter beeinflussbar und lassen sich von Vertriebsmitarbeitern überreden, die scheinbar innovative Möglichkeiten anbieten, höhere Renditen mit ihrem Geld zu erzielen.
Bei einem aktuellen Fall in Großbritannien wurde eine Witwe ungefragt angerufen und überredet, rund 5.000 Pfund für einen Diamanten als Teil eines Investmentplans zu zahlen. Das Unternehmen versprach auf seiner offiziell anmutenden Website und in Hochglanzbroschüren hohe Renditen. Drei Jahre lang nutzte es ihre fehlende Finanzerfahrung aus und brachte sie dazu, ihm ihre gesamten Ersparnisse von rund 400.000 Pfund zu übergeben. Ihre Familie konnte lediglich rund 10 % des Geldes zurückerlangen.
Wer die Angelegenheiten der schutzbedürftigen Person regelt, muss ihr Auge und Ohr sowie argwöhnisch gegenüber verdächtigen Transaktionen oder der Veräußerung von Teilen des Familienvermögens sein.
Wer die Angelegenheiten der schutzbedürftigen Person regelt, muss ihr Auge und Ohr sowie argwöhnisch gegenüber verdächtigen Transaktionen oder der Veräußerung von Teilen des Familienvermögens sein. Die Person wird möglicherweise nur widerstrebend zugeben, etwas Törichtes getan zu haben, doch Probleme können besser gelöst werden, wenn sie sofort angesprochen werden.
Die richtigen Mittel
Führende Finanzdienstleistungsunternehmen erkennen Schutzbedürftigkeit in Finanzangelegenheiten zunehmend als Problem. Viele Banken bieten mittlerweile die Möglichkeit, Menschen zu unterstützen, die Schwierigkeiten bei der Regelung ihrer Finanzen haben, und es gibt bereits nützliche Apps. Diese weisen die Nutzer und ausgewählte Freunde oder Angehörige zur Vorbeugung von Betrug auf Anzeichen für finanzielle Schutzbedürftigkeit hin, wie z. B. ungewöhnliche Ausgabenmuster oder Überweisung hoher Geldbeträge.
Hilfe findet man auch bei einigen Organisationen, einschließlich karitativer Einrichtungen, die auf Treuhandbasis Betreuungsdienste für schutzbedürftige Erwachsene anbieten, falls keine Angehörigen verfügbar sind oder diese nicht genug Kenntnisse besitzen.
Berater können zum Schutz der Person beitragen, der die Verantwortung für die Angelegenheiten eines anderen übertragen wurde, insbesondere wenn ihre Finanzkenntnisse begrenzt sind. Sie können bei der Auswahl geeigneter Anlagen sowie beim Verständnis der jeweiligen Aufgaben Hilfe leisten und so die erfolgreiche Erfüllung der Pflichten sicherstellen.