Finanzierung des Aufenthalts im Seniorenheim
Wie bei Erbschaften und Nachlässen sollte die Auswahl eines geeigneten Wohnsitzes für das Alter idealerweise im Voraus geplant werden. Das Ziel besteht darin, dass Sie und Ihre Angehörigen unbesorgt sein und Sie sich auch im Ruhestand wohlfühlen können. Sicherlich ist es stets schwierig, seinen künftigen finanziellen und logistischen Bedarf einzuschätzen. Doch das hindert nicht daran, sich mit den verschiedenen vorhandenen Strukturen, ihren Kosten und den Finanzierungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. myLIFE gibt Ihnen einen Überblick zum Thema.
Begriffsklärung
Seniorenunterkünfte bieten je nach Einrichtung eine Tages- und/oder Nachtbetreuung für einen begrenzten Zeitraum oder auch ohne zeitliche Begrenzung an. Im Übrigen sind die Betreuung und die Pflege an die Bedürfnisse und den Grad der Selbstständigkeit der betreffenden Person angepasst. Es gibt drei Arten von Einrichtungen:
-
- Die Wohnstrukturen für Senioren umfassen die ehemaligen CIPA (Integrierte Zentren für Senioren) und Pflegeheime. Sie bieten Unterkünfte mit einer Betreuung rund um die Uhr und erbringen Leistungen in den Bereichen Hotellerie, Verpflegung, Instandhaltung, Unterhaltung und soziales Leben, aber auch Hilfs- und Pflegeleistungen. Ende Dezember 2024 waren auf der Website infosenior.lu 54 Wohnstrukturen registriert.
- Das betreute Wohnen umfasst Unterkünfte speziell für selbstständig lebende ältere Menschen oder solche, die Unterstützung in geringem Maße benötigen. Die betreffenden Wohnungen werden zum Verkauf oder zur Miete angeboten und bieten individuelle Dienstleistungen, die das Leben erleichtern sollen (Essen, Unterhaltung usw.), aber auch ständige Betreuung und/oder Pflege vor Ort an mindestens fünf Tagen pro Woche und acht Stunden pro Tag. Diese Wohnform ist jedoch nicht für Personen ausgelegt, die von der Pflegeversicherung übernommene Hilfs- und Pflegeleistungen im Umfang von mehr als 12 Stunden pro Woche benötigen. Das betreute Wohnen kann übergangsweise vor der Aufnahme in einer Wohnstruktur für Senioren genutzt werden. Derzeit (Stand: 31. Dezember 2024) sind im Großherzogtum 15 betreute Wohneinrichtungen registriert.
- Tagesstätten richten sich an Menschen, die weiterhin zuhause leben und eine Aufrechterhaltung ihres Soziallebens bei gleichzeitiger Nutzung von Betreuungs- und Pflegeleistungen wünschen (oder benötigen). Sie können dort Mahlzeiten einnehmen und an therapeutischen und Freizeitaktivitäten (Gesellschaftsspiele, Kochen, Handarbeiten, Spaziergänge, kulturelle Ausflüge usw.) teilnehmen. Zur Entlastung der Angehörigen ist auch eine tageweise Betreuung möglich. In der Regel übernehmen diese Zentren den Transport zwischen der Einrichtung und dem Wohnort der Senioren. Ende Dezember 2024 waren in Luxemburg 44 Tagesstätten registriert.
Alle diese Einrichtungen müssen bestimmte Verpflichtungen hinsichtlich der Qualität ihrer Dienstleistungen erfüllen, um vom Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen eine Zulassung zu erhalten. Die Liste der zugelassenen Einrichtungen für Senioren finden Sie auf der Website infosenior.lu.
Hinweis: Der gleiche Preis in zwei Einrichtungen kann ganz unterschiedliche Leistungen beinhalten. Vergleichen Sie und prüfen Sie alles selbst vor Ort, bevor Sie unterschreiben!
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Der genaue Preis für die Unterbringung in einem Seniorenheim ist schwer zu bestimmen. In aller Regel gibt es zwischen den Einrichtungen keine bedeutenden Preisunterschiede. Der durchschnittliche monatliche Betrag für Unterbringung, Verpflegung und tägliche Betreuung pro Person kann geschätzt werden. Die Preisunterschiede hängen eher von den Bedingungen der Unterbringung ab, d.h. von der Größe der Zimmer und deren Ausstattung. Hinweis: Der gleiche Preis in zwei Einrichtungen kann ganz unterschiedliche Leistungen beinhalten. Vergleichen Sie und prüfen Sie alles selbst vor Ort, bevor Sie unterschreiben!
Wie hoch sind die Preise? In einer im Dezember 2019 veröffentlichten Stellungnahme erklärte die Arbeitnehmerkammer (CSL): „Im Jahr 2018 kostet ein Platz in einem Zimmer mit einem Bett durchschnittlich 2.452 Euro pro Monat in einem CIPA, 2.706 Euro in einem Pflegeheim und 1.718 Euro pro Monat in betreuten Unterkünften. Dies sind Durchschnittspreise. Einige Institute berechnen möglicherweise mehr als 4.000 Euro oder sogar mehr als 5.000 Euro pro Monat für ein Einzelzimmer.“ Wir haben zwar keine aktuelleren konsolidierten Zahlen gefunden als die 2019 von der CSL veröffentlichten, doch offensichtlich sind diese Preise seither erheblich gestiegen – und das nicht ohne Grund: Allein die Inflation zwischen Anfang 2018 und Ende 2024 liegt bei fast 20%. Im öffentlichen Register der Dienstleistungen für ältere Menschen können Sie sich selbst hierzu informieren und die aktuellen Preise der Einrichtungen des Großherzogtums erfahren.
Wie kann ein solcher Betrag finanziert werden? Neben Ihrer gesetzlichen Rente, deren Höhe sich nach der Anzahl Ihrer Berufsjahre richtet, können Sie sich auf Ihre Ersparnisse oder sonstiges verfügbares Kapital (Zusatzpensionsregime, Altersvorsorgevertrag usw.) stützen, um Ihren Aufenthalt im Seniorenheim zu finanzieren. Daher ist es wichtig, schon am Anfang des Berufslebens an die Rente zu denken.
Der Verkauf der eigenen Wohnung ist eine andere Möglichkeit zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes im Seniorenheim. Für diese Lösung, die einen spürbaren Vermögensverzehr darstellt, müssen Sie natürlich selbst Eigentümer sein. Eine solche Entscheidung fällt nie leicht. Sie kann jedoch gerechtfertigt sein, falls Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach dem Umzug in ein Seniorenheim für Sie nicht mehr von „Nutzen“ ist. Der Verkauf ermöglicht Ihnen die Finanzierung einer geeigneten Unterkunft, die Sie sich ansonsten nicht leisten könnten.
Es ist möglich, sich an den Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) zu wenden. Dieser kann die Unterbringungskosten unter bestimmten Bedingungen anteilig übernehmen.
Eine kleine Hilfe
Personen, die diese monatlichen Kosten für Unterbringung/Verpflegung nicht in vollem Umfang tragen können, haben die Möglichkeit, sich an den Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) zu wenden. Dieser kann die Unterbringungskosten unter bestimmten Bedingungen anteilig übernehmen.
Eine solche Zusatzleistung für den Aufenthalt in Seniorenheimen („accueil gérontologique“) kann Personen gewährt werden, die für unbestimmte Zeit in einer Einrichtung mit Tages- und Nachtbetreuung aufgenommen werden und deren Mittel nicht ausreichen, um die Unterbringungskosten zu tragen. Beachten Sie bitte, dass diese Beihilfe nur gewährt wird, wenn die betreffende Einrichtung in Luxemburg zugelassen ist. Erkundigen Sie sich im Vorfeld beim öffentlichen Register.
Die Höhe der Beihilfe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis für die Unterbringung (oder ggf. dem gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag) und sämtlichen Einkünften des Antragstellers, verringert um einen Betrag für persönliche Ausgaben (538,33 Euro, bei einem Index von 944,43).
Wenn bei einem verheirateten Paar oder einer Lebenspartnerschaft nur einer der Partner in ein Seniorenheim zieht, wird das Einkommen des gesamten Haushalts berücksichtigt. Bei der Berechnung der Zusatzleistung gilt jedoch ein Freibetrag von 2.397,14 Euro (bei einem Index von 944,43) für den Partner, der weiterhin zuhause lebt. Er kann um 1.152,07 Euro pro Monat und unterhaltsberechtigtem Kind erhöht werden. Wenn für die vom (Ehe-) Partner bewohnte Wohnung Mietzahlungen oder Zahlungen zur Tilgung eines Immobiliendarlehens zu leisten sind, werden diese (bis zu einem Höchstbetrag von 944,43 Euro) von dem anzurechnenden Gesamteinkommen des Paares abgezogen.
Die Beihilfe „accueil gérontologique“ wird direkt an die aufnehmende Einrichtung gezahlt. Bitte beachten Sie, dass Wohnungen, die dem Antragsteller gehören, vom FNS mit einer Hypothek belastet werden, sofern sie sich auf luxemburgischem Staatsgebiet befinden.
Gut zu wissen: Die Hilfe wird nicht gewährt, falls das bewegliche Vermögen des Antragstellers 23.610,75 Euro (bei einem Index von 944,43) übersteigt; für Paare liegt dieser Betrag bei 47.221,50 Euro.
Bei pflegebedürftigen Personen, die Unterstützung bei grundlegenden Alltagsaktivitäten (Essen, Anziehen, Waschen etc.) benötigen, kann unter bestimmten Bedingungen die Sozialversicherung die Kosten im Zusammenhang mit Hilfs- und medizinischen Versorgungsleistungen übernehmen. Diese Beihilfe kann in Form von Sach- oder Geldleistungen gewährt werden. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, muss der Senior / die Seniorin für mindestens dreieinhalb Stunden pro Woche über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten Hilfe benötigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Nationalen Gesundheitskasse.
In Luxemburg könnte der Anteil der Menschen mit einem Alter von mehr als 65 Jahren 2050 25,5% erreichen. 2019 lag er dagegen knapp über 14,4%. Somit könnten die verfügbaren Plätze in den Seniorenheimen in den kommenden Jahren knapp werden. Neben diesen praktischen Erwägungen geht es auch darum, die finanziellen Dimensionen abzuschätzen und entsprechend weit im Voraus zu planen, damit die mit diesem wichtigen Lebensabschnitt verbundenen Kosten getragen werden können. Warten Sie mit den Vorbereitungen nicht bis zuletzt.