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Dezember 22, 2024

Gutscheine für Kinderbetreuung

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY September 16, 2019 3789

Alle Eltern wissen, wie schwierig es ist, Arbeits- und Privatleben in Einklang zu bringen, wenn beide Elternteile arbeiten. Die meisten sind auf Kinderbetreuungslösungen angewiesen, die jedoch das Haushaltsbudget belasten. Um Familien zu unterstützen, vergibt der luxemburgische Staat Gutscheine für Kinderbetreuung. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Hilfe in Form eines Zuschusses für die Kinderbetreuung und bestimmte außerschulische Aktivitäten. Wir erklären Ihnen, wie es funktioniert.

Rund 50.000 Kinder zwischen null und zwölf Jahren besuchen in Luxemburg eine Betreuungseinrichtung, wie einen Schülerhort, eine Krippe, eine Kindertagesstätte oder Tageseltern. Diese Einrichtungen ermöglichen den Eltern, weiterhin ihrem Beruf nachzugehen, und können ebenfalls die Integration der Kinder vor Ort, die Sprachentwicklung sowie einen besseren sozialen Zusammenhalt fördern.

Mit dem Gutschein für Kinderbetreuung (chèque-service accueil – CSA) profitieren Eltern von Ermäßigungen für ihre Kinder oder kostenlosen Betreuungsstunden in Einrichtungen, die vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse – MENJE) als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt sind. Der staatliche Beitrag richtet sich zwar vor allem nach dem Haushaltseinkommen, die Gutscheine sollen durch einen leichteren Zugang zu Betreuungsangeboten, die bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, jedoch auch die Chancengleichheit fördern.

An wen richtet sich dieses Angebot?”

Von den Gutscheinen können alle Kinder im Alter von null bis zwölf Jahren, bzw. ältere Kinder, wenn sie nach wie vor Grundschüler sind, profitieren, deren Eltern in Luxemburg ansässig sind.

Familien, bei denen mindestens ein Elternteil die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats besitzt und in Luxemburg beschäftigt ist, können das Angebot ebenfalls nutzen, wenn sie in Luxemburg Kindergeld erhalten und der Elternteil entweder Mitglied des Centre commun de la sécurité sociale ist oder für eine europäische Institution arbeitet.

Die Gutscheine können bei jeder Betreuungseinrichtung genutzt werden, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllt und als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt ist.

In welchen Einrichtungen können die Gutscheine genutzt werden?

Die Gutscheine können bei jeder Betreuungseinrichtung genutzt werden, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllt und als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt ist. Krippen, Kindertagesstätten, Schülerhorte: Die Art der Einrichtung hängt vom Alter Ihres Kindes ab. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu überprüfen, ob es noch freie Plätze gibt und ob Sie die von bestimmten Dienstleistern geforderten vorrangigen Aufnahmekriterien erfüllen.

Wenn Ihr Kind zwischen null und vier Jahre alt ist und noch nicht in eine Schule geht, können Sie pro Kalenderjahr 46 Wochen lang bis zu 20 Stunden pro Woche von einer kostenlosen Betreuung profitieren. Diese Maßnahme wurde umgesetzt, um die sprachliche Entwicklung von Kleinkindern über ein mehrsprachiges Erziehungsprogramm zu fördern, bei dem sie die luxemburgische und die französische Sprache kennenlernen. Dieses Programm ist unabhängig vom Einkommen und kann zusätzlich zu den Betreuungsgutscheinen in Anspruch genommen werden, die dann ab der 21. Betreuungsstunde gelten. Bei Kindern, die halbtags in der Früherziehung sind, verringert sich diese Pauschale auf höchstens zehn kostenlose Betreuungsstunden pro Woche.

Neben diesen Einrichtungen zur Gruppenbetreuung können Sie sich ebenfalls für Tageseltern entscheiden, die Ihr Kind tagsüber oder nachts bei sich betreuen. Die 20 kostenlosen Betreuungsstunden für Kinder zwischen null und vier Jahren gelten jedoch nicht für Kinder, die von Tageseltern betreut werden.

Mit den Gutscheinen für Kinderbetreuung können ebenfalls künstlerische oder sportliche Aktivitäten finanziert werden.

Schließlich können mit den Gutscheinen für Kinderbetreuung ebenfalls künstlerische oder sportliche Aktivitäten finanziert werden. Ihr Kind möchte ein Instrument lernen, einen Malkurs besuchen oder Handball spielen? Erkundigen Sie sich bei dem Verein, dem Ihr Kind beitreten möchte, und vergewissern Sie sich, dass es sich um einen im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannten Dienstleister handelt.

Wie erhält man die Gutscheine für Kinderbetreuung?

Wenn Sie in Luxemburg wohnen, müssen Sie sich einfach nur an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes wenden. Dort erhalten Sie einen CSA-Beitrittsvertrag, in dem der staatliche Anteil und der von Ihnen zu tragende Stundentarif angegeben sind. Das MENEJ sendet Ihnen anschließend eine Mitgliedskarte („myCard fir Kanner“) zu, mit der Sie auch von bestimmten Dienstleistungen profitieren können, wie etwa einem Zugang zu Lehrmaterial, das dem Alter Ihres Kindes angemessen ist. Berechtigte Eltern, die nicht in Luxemburg wohnen, müssen sich lediglich an die Zukunftskeess („Caisse pour l’avenir des enfants“)  wenden und den Vertrag entweder vor Ort unterzeichnen oder das Formular per Post einsenden.

Beachten Sie, dass Sie pro Kind nur einen Beitrittsvertrag haben und in diesem nur eine Rechnungsadresse angegeben sein darf. Der Vertrag gilt zwölf Monate ab dem Datum der Unterschrift und muss in jedem Fall jährlich vor dem Ablaufdatum verlängert werden. Wenn Sie den Vertrag nicht verlängern, müssen Sie sämtliche Betreuungskosten für Ihr Kind selbst tragen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die CSA-Mitgliedschaft Sie nicht davon befreit, Ihre Kinder in einer anerkannten Betreuungseinrichtung Ihrer Wahl anzumelden.

Die Höhe der über die Gutscheine durch den Staat übernommenen Kosten wird anhand verschiedener Kriterien berechnet, allen voran Ihres Haushaltseinkommens.

Wie groß ist der finanzielle Zuschuss?

Die Höhe der über die Gutscheine durch den Staat übernommenen Kosten wird anhand verschiedener Kriterien berechnet, allen voran Ihres Haushaltseinkommens. Darüber hinaus werden die Zahl der Kinder des Haushalts, die Kindergeld beziehen, und der Rang des betroffenen Kindes in der Geschwisterfolge berücksichtigt. Schließlich spielen die Art der gewünschten Betreuungseinrichtung und die Zahl der Stunden, während der das Kind pro Woche in der Einrichtung betreut wird, eine Rolle.

Der finanzielle Zuschuss des Staates ist auf 60 Stunden pro Woche begrenzt. Die entsprechenden Obergrenzen liegen für die Betreuung in kollektiven Einrichtungen bei 6 Euro pro Stunde und für die Betreuung bei Tageseltern bei 3,75 Euro pro Stunde tagsüber (7:00 Uhr bis 19:00 Uhr) bzw. 4,25 Euro pro Stunde nachts (19:00 Uhr bis 7:00 Uhr), am Wochenende sowie an Feiertagen. Ferner beteiligt sich der Staat an fünf Mittagessen pro Woche mit höchstens 4,50 Euro pro Mahlzeit. Der staatliche Zuschuss fließt direkt an den im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannten Dienstleister, bei dem Ihr Kind angemeldet ist.

Die von Ihnen zu tragenden Kosten können Sie in der Tabelle des Eigenanteils der Eltern einsehen. Ihr Familienstand wird bei der Berechnung des Haushaltseinkommens nicht berücksichtigt. Es spielt daher keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder in eingetragener Lebenspartnerschaft oder in wilder Ehe leben. Sie sind verpflichtet, sämtliche Nachweise vorzulegen, um die Höhe Ihres Haushaltseinkommens zu berechnen (zuletzt ausgestellter Steuerbescheid, Lohn-/Gehalts- oder Arbeitslosengeldbescheinigung, aktuelle Gehaltsabrechnungen usw.). Andernfalls werden Sie automatisch in die Kategorie „Ohne Angabe zum Einkommen“ eingestuft, die die geringsten Vorteile bietet.

Zu guter Letzt möchten wir darauf hinweisen, dass der Betrag zulasten der Eltern bei Kinderbetreuungsangeboten während der Schulferien auf 100 Euro pro Woche (ohne Mittagessen) begrenzt ist.

So viel zu unserem Überblick über die Funktionsweise des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung. Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Gemeindeverwaltung zu wenden.