Miete: Die Wohnungsübergabe beim Einzug
Die Wohnungsübergabe ist sowohl für den Eigentümer als auch für den Mieter einer Immobilie besonders wichtig. Denn mit einer genauen Begutachtung der Immobilie können beide Parteien ihre Interessen schützen. Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Vermieter eine Mietkaution verlangt, und bildet die Grundlage, um bei möglichen Streitfällen Haftungsfragen zu klären. Beim Ausfüllen des Protokolls sollte man daher besonders aufmerksam sein.
Das Wohnungsübergabeprotokoll soll sowohl die Interessen des Mieters als auch die des Eigentümers im Falle von Streitigkeiten schützen. Denn beim Einzug hinterlegt der Mieter in der Regel eine Mietkaution, die erst dann vollständig zurückgezahlt wird, wenn der Zustand der Immobilie beim Auszug dem Zustand entspricht, der beim Einzug im Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Der Eigentümer kann mithilfe des Übergabeprotokolls finanzielle Verluste infolge von Schäden geltend machen, die der Mieter unter Umständen an der Immobilie verursacht hat.
Gesetzliche Grundlagen
Auf der offiziellen Website Guichet.lu finden sich folgende Information zur Wohnungsübergabe beim Einzug: „Durch das Übergabeprotokoll soll der Erhaltungszustand oder die Abnutzung eines Gutes dokumentiert werden. Zwar ist es möglich, ein solches Übergabeprotokoll für die Miete eines beliebigen Gegenstandes (z. B. Ausstattung, Fahrzeug) anzufertigen, es ist jedoch zumeist bei der Wohnungsvermietung üblich.“
Beim Auszug wird nahezu immer ein Übergabeprotokoll angefertigt. Wir empfehlen Ihnen jedoch wärmstens, darauf auch beim Einzug zu bestehen. Denn wenn beim Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt wurde, wird gemäß Artikel 173 des Zivilgesetzbuches davon ausgegangen, dass sich die Immobilie bei der Übergabe an den Mieter in gutem Zustand befand. Der Mieter ist dann dazu verpflichtet, das Objekt beim Auszug ebenfalls in gutem Zustand zu übergeben. Demgegenüber kann der Eigentümer in Ermangelung eines Übergabeprotokolls die Mietkaution nicht verwenden, um etwaige erforderliche Reparaturen infolge von Mietschäden zu bezahlen.
Wenn der Mietvertrag eine Mietkaution vorsieht, ist es gesetzlich vorgeschrieben, vor Nutzungsbeginn der Immobilie ein schriftliches Übergabeprotokoll zu erstellen.
Wenn der Mietvertrag eine Mietkaution vorsieht, ist es darüber hinaus gesetzlich vorgeschrieben, vor Nutzungsbeginn der Immobilie ein schriftliches Übergabeprotokoll zu erstellen. In der Praxis wird in Luxemburg beim Einzug fast immer ein Übergabeprotokoll angefertigt. Selbstverständlich muss das Übergabeprotokoll in Anwesenheit der Parteien erstellt sowie datiert und unterzeichnet werden.
Form des Übergabeprotokolls
Das Übergabeprotokoll beim Einzug (und beim Auszug) wird gewöhnlich schriftlich in Gegenwart der Parteien angefertigt, wobei Mieter und Eigentümer jeweils ein Exemplar erhalten. Lässt sich der Mieter oder der Eigentümer von einem Dritten vertreten, können weitere Exemplare ausgefertigt werden.
Das Protokoll enthält eine Beschreibung der Räumlichkeiten und wird von jeder Partei datiert und unterzeichnet, wodurch die Parteien seinen Inhalt anerkennen und bestätigen. Dabei ist es durchaus möglich, dass sich die Parteien nicht auf eine Beschreibung einigen können. In diesem Fall sollten Sie das Protokoll auf keinen Fall unterzeichnen.
Sie sind sich unsicher, worauf Sie genau achten sollten? Um Ihnen die Aufgabe zu erleichtern, können Sie eine Vorlage für ein Übergabeprotokoll herunterladen. Kreuzen Sie nicht einfach nur die Kästchen an, sondern machen Sie stets möglichst genaue Anmerkungen, wenn sich etwas nicht in einwandfreiem Zustand befindet.
Wann findet die Wohnungsübergabe statt?
Das Übergabeprotokoll wird unmittelbar vor der „Inbesitznahme“ der Immobilie erstellt. Wenn Sie wieder aus der Immobilie ausziehen, findet erneut eine Wohnungsübergabe statt, bei der für einen einfacheren Vergleich möglichst das gleiche Formular verwendet werden sollte. Die in beiden Protokollen festgehaltenen Informationen sollten dann natürlich möglichst exakt übereinstimmen, d. h. die Immobilie sollte außer normalen Abnutzungsspuren keine Schäden aufweisen. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihre Mietkaution vollständig zurückfordern.
Sollten Sie einige Tage nach der Wohnungsübergabe Schäden feststellen, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, sollten Sie den Eigentümer hierüber am besten schriftlich per Einschreiben informieren. Dieser hat jedoch das Recht, die Schäden nicht anzuerkennen und sich ausschließlich auf das von Ihnen unterzeichnete Übergabeprotokoll zu stützen.
Wie läuft die Wohnungsübergabe ab?
Etwaige Schäden lassen sich am besten nachweisen, wenn die Immobilie beim Einzug möglichst genau beschrieben wurde. Um entstandene Schäden zu ermitteln, muss dann beim Auszug lediglich der aktuelle Zustand der Immobilie mit dieser Beschreibung verglichen werden.
Hierzu besichtigen Eigentümer und Mieter gemeinsam die Immobilie und notieren im Übergabeprotokoll alle Aspekte, die ihnen wichtig erscheinen. Dies können etwa eine lockere Fußleiste, abblätternde Farbe oder ein verkalkter Wasserhahn sein.
Schauen Sie sich alle Ausstattungselemente genau an und überprüfen Sie deren korrekte Funktion.
Schauen Sie sich alle Ausstattungselemente genau an und überprüfen Sie deren korrekte Funktion. Öffnen Sie zum Beispiel die Fenster, um den Zustand der Griffe zu kontrollieren, drehen Sie die Wasserhähne auf, betätigen Sie die Toilettenspülung oder testen Sie, ob überall das Licht funktioniert. Achten Sie auf jedes Detail und lassen Sie sich genug Zeit, damit Ihnen nichts entgeht. Als Mieter können Sie sich auf die Wohnungsübergabe vorbereiten, indem Sie eine Liste mit allen Punkten erstellen, die Sie vor Ort überprüfen sollten.
Abblätternde Farbe genau zu beschreiben, ist nicht unbedingt leicht. Hier hilft Ihnen heute glücklicherweise die Technik. Nutzen Sie die Foto- oder Videofunktion Ihres Smartphones, um den Zustand der Wohnung bei Übergabe festzuhalten. Fotografieren Sie alles, was Ihrer Meinung nach von Bedeutung sein könnte. Denn ein Foto sagt mehr als Tausend Worte. Vergessen Sie anschließend nicht, diese Nachweise in das Übergabeprotokoll aufnehmen und per Unterschrift bestätigen zu lassen.
Das Übergabeprotokoll beim Einzug soll die finanziellen Interessen des Eigentümers und des Mieters einer Immobilie schützen, indem es eine Grundlage für die Klärung möglicher Streitigkeiten beim Auszug bildet. Aus diesem Grund sollte man bei der Wohnungsübergabe besonders aufmerksam sein und das Protokoll sorgfältig und möglichst genau ausfüllen. Neben diesem formalen Aspekt bietet die Übergabe dem Eigentümer und dem Mieter der Immobilie ebenfalls die Möglichkeit, sich im Sinne eines guten und dauerhaften Verhältnisses besser kennenzulernen und auszutauschen.