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April 16, 2024

Mietkaution: die richtige Wahl treffen!

  Gesammelt von myLIFE team myHOME August 24, 2017 14167

Wussten Sie, dass es fünf verschiedene Arten der Mietkaution gibt und dass Sie unter bestimmten Bedingungen eine staatliche Beihilfe zu deren Finanzierung in Anspruch nehmen können?

Wenn Sie eine Wohnung mieten, verlangt der Vermieter nahezu systematisch eine Mietkaution, mit der die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen (Zahlung der Miete, der Mietnebenkosten oder etwaiger Schäden an der Mietsache) abgesichert werden. Diese Kaution kann maximal bis zu drei Monatsmieten entsprechen und nur unter der obligatorischen Voraussetzung gefordert werden, dass vor der Schlüsselübergabe an den Mieter ein Übergabeprotokoll in Schriftform und in Gegenwart der Parteien angefertigt wird.

Angesichts des oft hohen Betrages einer solchen Kaution kann diese von Ihnen auf vier verschiedene Arten hinterlegt werden.

In bar oder durch Banküberweisung hinterlegte Kautionen

Bei diesen beiden Arten zahlen Sie den Betrag der Mietkaution aus Ihren eigenen Mitteln. Diese von Vermietern sehr gern gesehenen Kautionsformen erschweren bisweilen die vollständige oder teilweise Rückzahlung des Betrags, falls es beim Übergabeprotokoll beim Auszug Meinungsverschiedenheiten gibt.

Es ist zu beachten, dass eine Barzahlung der Kaution vom Vermieter auf keinen Fall gegen Ihren Willen verlangt werden kann. Falls Ihnen diese Form der Kaution zusagt, denken Sie unbedingt daran, eine Quittung zu verlangen. Ganz gleich, welche dieser beiden Arten gewählt wird, wird die hinterlegte Kaution nicht zugunsten des Mieters verzinst, außer wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wird.

Die Bankgarantie ist wahrscheinlich die in Luxemburg am häufigsten genutzte Form der Mietkaution (…).

Bankgarantien

Die Bankgarantie ist wahrscheinlich die in Luxemburg am häufigsten genutzte Form der Mietkaution, da sie für beide Parteien Vorteile bietet. Der Vermieter hat die Sicherheit, dass der Kautionsbetrag auf Ihrem Konto für eine verlängerbare Dauer (häufig die Laufzeit des Mietvertrages zuzüglich einiger Monate) blockiert ist. Ihrerseits erhalten Sie Zinsen für den als Garantie blockierten Betrag, abzüglich etwaiger Bankgebühren.

In Luxemburg wird Ihnen in der Regel eine sogenannte Garantie „auf erstes Anfordern“ angeboten. Diese sieht vor, dass der Vermieter den auf Ihrem Konto blockierten Garantiebetrag ganz oder teilweise direkt von Ihrer Bank anfordern kann, ohne dass es Ihrer vorherigen Zustimmung bedarf und ohne dass er seine Forderung begründen muss.

Mietkautionsversicherung

Bei dieser Art der Kaution, die zwingend der Zustimmung des Vermieters bedarf, wird eine Garantie bei einer Versicherungsgesellschaft beantragt. Der Mieter schließt einen Versicherungsvertrag ab, und die Versicherung entschädigt beim Ausbleiben der Mietzahlungen oder bei Schäden an der Mietsache den Vermieter direkt bis zur Höhe des versicherten Betrags.

Diese Lösung hat für Sie den Vorteil, dass Sie keine erheblichen liquiden Mittel als Kaution binden müssen. Da aber andererseits die gezahlten jährlichen Prämien verloren sind, ist diese Kautionsart kostspielig und nur bei kurz- oder mittelfristigen Mieten sinnvoll. Hinzu kommt, dass die Versicherung die gezahlten Entschädigungen von Ihnen zurückfordern kann, falls sie den Vermieter für von Ihnen nicht geleistete Zahlungen entschädigt. Dies gilt es zu bedenken.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Mietkaution zu finanzieren, können Sie eine Finanzierungsbeihilfe beim Service des aides au logement (…) beantragen.

Staatliche Mietgarantie

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Mietkaution zu finanzieren, können Sie eine Finanzierungsbeihilfe beim Service des aides au logement (Stelle für Wohnungsbeihilfen) des Ministeriums für Wohnungsbau beantragen. Diese Beihilfe ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

    • Sie müssen am Tag der Antragstellung volljährig sein;
    • Sie dürfen weder Eigentümer noch Nutznießer einer anderen im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland gelegenen Wohnung sein;
    • Sie müssen einen Mietvertrag für Wohnzwecke über eine Wohnung auf dem privaten Immobilienmarkt im Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen haben, die Ihr dauerhafter Hauptwohnsitz ist;
    • Sie müssen mit einem Finanzinstitut einen Vertrag über eine bedingte Mietbürgschaft geschlossen haben, auf die von Ihnen als Mieter regelmäßig (durch einen Dauerauftrag) eingezahlt wird, bis das blockierte Guthaben der bedingten Bürgschaft dem Betrag der gewährten Beihilfe entspricht;
    • Sie verpflichten sich, den Gesamtbetrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren zusammenzusparen.
    • Sie müssen über ein Einkommen verfügen, das unter der gesetzlich festgelegten Grenze liegt;
    • Die zu zahlende monatliche Miete darf unter keinen Umständen 50% des monatlichen Nettoeinkommens Ihres Haushalts überschreiten.