Richtig fahren und parken in Luxemburg
Gleich, ob Sie in Luxemburg wohnen, Grenzgänger sind oder nur Tourist auf der Durchreise: Sie müssen die großherzogliche Straßenverkehrsordnung befolgen, sobald Sie auf luxemburgischem Boden ein Fahrzeug nutzen. Und dies gilt auch beim Parken! Was ist erlaubt und was nicht? Sich erst zu informieren und dann loszufahren, bedeutet Sicherheit für Sie selbst, Ihre Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer. myLIFE gibt Ihnen wichtige Tipps zu diesem Thema.
Zuerst kommt die Fahrprüfung
Fangen wir ganz von vorne an. Richtig fahren will gelernt sein. Ist das gesetzliche Alter (18 Jahre) erreicht, geht es ab in die nächstgelegene Fahrschule! Man kann sich auch bereits als Minderjähriger mit 17 Jahren in der Fahrschule seiner Wahl anmelden, aber in diesem Falle ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Der Erwerb des Führerscheins erfolgt in zwei Schritten: zuerst ein theoretischer Unterricht über die Straßenverkehrsordnung (rund 12 Stunden), dann mindestens 16 Fahrstunden. Auf Wunsch ist auch begleitetes Fahren mit einer Begleitperson möglich, die die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Die Dauer dieser praktischen Unterrichtsphase hängt von Ihrem Fahrkönnen ab oder davon, ob Sie bereits den Führerschein einer anderen Klasse besitzen. Denn es gibt nicht nur Autos, sondern auch Zweiräder und Fahrzeuge mit größeren Abmessungen (Nutzfahrzeuge, Lkw usw.). Das gesetzliche Alter und die Voraussetzungen für die einzelnen Führerscheine sind je nach Klasse unterschiedlich.
Falls Sie Inhaber eines in einem anderen Land erworbenen Führerscheins sind, dürfen Sie Ihr Fahrzeug in Luxemburg führen. Falls Sie Ihre Fahrprüfung jedoch in Luxemburg ablegen möchten, müssen Sie eine Meldebestätigung für Luxemburg vorlegen und eine Gesundheitsprüfung absolvieren.
Die Führerscheinstelle untersteht der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société Nationale de la Circulation Automobile, SNCA).
Die Straßenverkehrsordnung gilt für Auto- und Motorradfahrer, aber auch für Fahrradfahrer und Fußgänger!
Regeln für richtiges Fahren
Die Straßenverkehrsordnung ist ein wichtiger Regelsatz, der im Laufe der Zeit Veränderungen unterliegt. Sie gilt für Auto- und Motorradfahrer, aber auch für Fahrradfahrer und Fußgänger!
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die aktuell geltenden Vorschriften. Weitere Informationen auch darüber, welche Teile der Straßenverkehrsordnung geändert wurden, finden Sie auf dem „Transport-Portal“, das vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten betrieben wird.
Allgemeines
Im Großen und Ganzen weist die luxemburgische Straßenverkehrsordnung keine bestimmten Besonderheiten auf. Man fährt rechts, es gibt keine Abschnitte ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, und Ihr Führerschein ist mit Punkten ausgestattet, die ebenfalls begrenzt sind (12) … Vorsicht also! Das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz.
Warnbekleidung (Sie wissen schon, die berühmte gelbe Weste) muss zwingend mitgeführt UND im Notfall oder bei einer Panne am Straßenrand getragen werden. Jegliche sonstige Nutzung ist Ihre Sache und steht nicht im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung.
Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist für alle Fahrzeuginsassen vorne und hinten vorgeschrieben. Kinder unter 1,50 m müssen bis zu einem Alter von 18 Jahren auf einem zugelassenen Sicherheitssitz sitzen, es sei denn, sie haben ein Gewicht von mehr als 36 kg. Jeder diesbezügliche Verstoß wird mit einem Abzug von 2 Punkten geahndet. Diese Strafe gilt auch für Motorradfahrer, die keinen Helm tragen.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet Ihnen überdies ausdrücklich, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Verstöße werden mit einem Abzug von 2 Punkten geahndet.
Legen Fahrer (oder Mitfahrer) keinen Sicherheitsgurt an, wird kein Helm getragen oder am Steuer telefoniert, wird überdies eine Geldbuße von 145 Euro verhängt.
Eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 % wird mit dem Abzug von 4 Punkten geahndet.
Eile mit Weile
Je nach gewählter Strecke sind folgende Geschwindigkeiten zulässig:
- 130 km/h auf Autobahnen (110 km/h bei Regen, Schnee, Nebel usw.);
- 90 km/h außerorts;
- 50 km/h innerorts;
- 30 km/h oder weniger in bestimmten Wohngebieten oder Begegnungszonen.
Für Lkw, Linien- und Reisebusse ist die Geschwindigkeit auf Autobahnen auf 90 km/h und außerorts auf 75 km/h begrenzt.
Geschwindigkeitsübertretungen um mehr als 15 km/h innerorts, um mehr als 20 km/h außerorts und um mehr als 25 km/h auf Autobahnen werden mit einem Abzug von 2 Punkten geahndet. Eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 % wird mit dem Abzug von 4 Punkten geahndet.
Bei Geschwindigkeitsübertretungen wird neben dem Abzug von Punkten je nach Verstoß eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Polizei.
Trinken oder fahren – entscheiden Sie sich
Für Autofahrer gilt ein zulässiger Blutalkoholgehalt von 0,5 ‰ (Promille). Dies entspricht ungefähr 2 Gläsern des jeweiligen Getränks (25 cl bei Bier, 12,5 cl bei Wein und 3 cl bei Digestif). Bei jungen Fahrern (mit weniger als zwei Jahren Fahrerfahrung) gilt ein Wert von 0,2 ‰.
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem Blutalkoholspiegel von 0,5 ‰ oder mehr wird mit dem Abzug von 2 Punkten geahndet. Diese Strafe greift auch dann, wenn Sie nicht der Fahrer sind und Sie Ihr Fahrzeug einer betrunkenen Person anvertraut haben. Es werden 4 Punkte abgezogen, wenn Ihr Blutalkoholspiegel 0,8 ‰ oder mehr beträgt.
Verkehrschaos überall
Das Auto ist in Luxemburg ein weit verbreitetes Verkehrsmittel, und die Straßen im Süden des Landes sind zu den Stoßzeiten häufig völlig verstopft. Planen Sie dies bei Ihren Fahrten mit ein.
Nutzen Sie Ihr Navigationsgerät oder kostenlose Apps wie LuxTraffic oder Waze, die Ihnen schnellere oder weniger befahrene Alternativrouten vorschlagen. So erfahren Sie auch, ob es auf Ihrer Strecke Baustellen oder Unfälle gibt. Gewöhnen Sie sich auch an, die Website www.cita.lu aufzurufen, die eine Fülle von Echtzeit-Informationen über die Verkehrslage und aktuelle Baustellen bietet.
Es gibt im ganzen Land immer mehr kostenlose Parkplätze, sog. P+R, die die Autofahrer zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen sollen.
Nichts dem Zufall überlassen
Sie haben in der Stadt einige Einkäufe zu erledigen? In der Hauptstadt einen Parkplatz zu finden, ist oft nicht so einfach. Um Knöllchen zu vermeiden, sollte man sich daher im Voraus informieren. Abgesehen von den gebührenpflichtigen Parkhäusern wird die Parksituation in Luxemburg durch einen Farben-Code geregelt, der die Zeiten, in denen das Parken gebührenpflichtig ist, die Stundengebühr und die zulässige Parkdauer festlegt.
- Weiß: Parken kostenlos, begrenzt auf 30 Minuten, montags bis samstags von 8 Uhr bis 18 Uhr;
- Orange: 2 Euro/Stunde, höchstens 2 Stunden, montags bis samstags von 8 Uhr bis 18 Uhr;
- Gelb: 1 Euro/Stunde, 3 bis höchstens 5 Stunden auf der Straße, 5 bis 10 Stunden auf einem Parkplatz, montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr;*
- Grün: 2 Euro/Stunde für 1 bis 3 Stunden, danach 1,50 Euro/Stunde bis max. 5 Stunden, montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr;*
- Violett: 0,50 Euro/Stunde für höchstens 10 Stunden, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
* Gilt nicht für Anwohner im Besitz einer Parkplakette, die ihnen in ihrem Wohnbereich kostenloses Parken ermöglicht. Mit Parkscheibe dürfen sie überdies für maximal zwei Stunden überall im Gebiet der Stadt Luxemburg parken.
Es gibt im ganzen Land immer mehr kostenlose Parkplätze, sog. P+R, die die Autofahrer zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen sollen. Rund um Luxemburg-Stadt gibt es fünf dieser Parkplätze. Sie bieten Autofahrern eine Busanbindung beispielsweise in Richtung Zentrum oder Bahnhof.
Achtung: Bei Parken ohne gültigen Parkschein erhalten Sie einen Strafzettel.
Bitte seien Sie im Großherzogtum wie überall sonst auch vorsichtig, wenn Sie sich ans Steuer (oder den Lenker) setzen. Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitfahrer und aller anderen Verkehrsteilnehmer hängt davon ab. Auch wenn Luxemburg in vielerlei Hinsicht seine Eigenheiten pflegt, gehen die Behörden beim Thema Verkehrssicherheit keine Kompromisse ein, und Fahrer, die die Gesetze verletzen, werden hart bestraft.