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Dezember 22, 2024

Steuerreform und Immobilienmarkt: Wie profitieren Sie davon?

Die am ersten Januar 2017 in Kraft getretene Steuerreform erleichtert maßgeblich die einschlägigen Bestimmungen hinsichtlich des Zugangs zu Immobilien. Die Änderungen zielen darauf ab, die (i) steigenden Kosten zu senken, die mit der Inbesitznahme einer Immobilie einhergehen und (ii) den Verkauf von Wohnungen, Häusern und Grundstücken voranzutreiben, um die diesbezügliche Versorgungslücke zu schließen. Dies ist eine gute Nachricht, wenn Sie wissen, wie Sie davon profitieren können.

Für den Verkäufer

Die Steuerreform beinhaltet eine einmalige Bestimmung, die Grundstücksbesitzer und Besitzer von Mietwohnungen dazu anstiften soll, unverzüglich zu verkaufen. Tatsächlich ist der Steuersatz auf Kapitalerträge im Zuge einer Immobilienveräußerung bis zum 31. Dezember 2017 auf ein Viertel der Gesamtrate reduziert. Dies entspricht einem Rückgang von 50% der Steuer auf solchen Verkäufen. Der Zweck dieser Übergangsbestimmung ist die Erhöhung der Verkaufsangebote.

Für eine im Jahr 2009 gekaufte Off-Plan Wohnung für 300.000€, die man nun im Jahr 2017 für 443.236€ (ein jährlicher Wertanstieg von 5%) verkauft, ermöglicht Ihnen die Steuerreform eine Einsparung von bis zu 10.282€.

Sie sind Eigentümer einer solchen Immobilie? Dann berechnen Sie die Einsparungen im Zuge eines Verkaufs im Jahr 2017 mit dem Tool my|GAIN.

Für den Käufer

Um die tatsächlichen Kosten einer Eigenheimanschaffung zu minimieren, wurde der steuerlich absetzbare Anteil der Hypothekenzinsen auf 2000€ (statt 1.500€) pro Person im Haushalt für die ersten fünf Jahre erhöht. Für die fünf darauffolgenden Jahre ergibt sich eine Anhebung auf 1.500€ (vorher 1.250€) und für die Restlaufzeit auf 1.000€ (vorher 750€). Zusätzlich profitieren Sie sowohl von einer Zinsvergütung von 3000€ pro Erwachsenen als auch von einem Abzug von 12.000€ an Hypothekenzinsen pro Jahr für ein Paar mit einem Kind. Somit ist die Gesamtheit Ihrer Hypothekenzinsen für den Kauf einer Immobilie bis zu 764.350€ (finanziert über 20 Jahre mit einem Zinssatz von 2% und einer Anzahlung von 20%) absetzbar. Basierend auf einem Steuersatz von 41,73% (zutreffend für zu besteuernde Einkommen über 91.794€ pro Paar), liegen die tatsächlichen Kosten der Hypothekenzinsen somit bei nur 6.992€!

Seit dem 1. Januar 2017 ist der vom Eigennutzer zu bezahlende Mietwert ebenfalls abgeschafft. Auch wenn dieser Betrag nicht wesentlich war, bedingt seine Abschaffung dennoch eine maßgebliche Steuervereinfachung.

Ebenfalls ist es attraktiver geworden, die Restschuldversicherung mit einer Einmalprämie und nicht mit einer jährlichen Prämie zu begleichen. Tatsächlich ist die Begleichung der Restschuldversicherung mit einer Einmalprämie vielfach umfassend absetzbar (abhängig von Ihrer spezifischen Situation). Im Vergleich dazu unterliegen die jährlichen Versicherungsprämien zusammen mit den Zinsen auf Nicht-Hypothekendarlehen einer jährlichen Begrenzung von 672€ pro Person im Haushalt. Eine jährliche Prämie garantiert Ihnen daher keineswegs eine integrale Absetzung, womit sie sich der Möglichkeit berauben, auf andere steuerbefreiende Leistungen zurückzugreifen.

Um letztlich auch Erstkäufer beim Aufbau einer Anzahlung zu unterstützen, hat der Staat den abzugsfähigen Betrag im Zuge eines Bausparplans erhöht. Die abzugsfähigen Beiträge sind nunmehr bis zum Erreichen des 40. Lebensjahres doppelt so hoch, also 1.344€ pro Person (nach dem 40. Lebensjahr sinkt die Zahl auf 672€ ab). Ein Paar mit einem zu versteuernden Einkommen von 91.794€ kann daher eine Anzahlung von 2.688€ pro Jahr ansparen, die tatsächlich nur 1.566€ kostet. Diese Beträge decken die Anzahlung natürlich nicht komplett, weshalb ein Sparplan mit nicht abziehbaren Beiträgen ergänzt oder eine alternative Kapitalquelle genutzt werden muss.

Die abzugsfähigen Beiträge im Zuge eines Bausparplans sind nunmehr bis zum Erreichen des 40. Lebensjahres doppelt so hoch, also 1.344€ pro Person.

Um Ihre Situation besser zu verstehen und die möglichen Steuerersparnisse im Zuge der Anschaffung Ihres Hauptwohnsitzes zu berechnen, laden wir Sie ein, das Online-Tool my|PROPERTY zu verwenden. Eine sogenannte Tax Smart Card, die alle anfälligen Steuern hinsichtlich Immobilien zusammenfasst, finden Sie hier (nur auf französisch).