Telearbeit: Gut oder schlecht?
Dank der Digitalisierung können viele Arbeitnehmer heutzutage von überall aus arbeiten und müssen nicht zwangsläufig den Weg ins Büro antreten. Für die Telearbeit benötigt man lediglich einen Computer, einen Internetanschluss und ein Mobiltelefon. In Luxemburg hat sich die Nachfrage nach der Möglichkeit zur Telearbeit zwischen 2010 und 2015 verdoppelt. Aber müssen Sie das Angebot zwangsläufig annehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Möglichkeit bietet?
Telearbeit, Homeoffice, mobiles Arbeiten: Es gibt zahlreiche Bezeichnungen für diesen Trend, bei dem man außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers – in den meisten Fällen von zu Hause aus – arbeitet. Wenngleich der Trend nicht alle Regionen und Sektoren gleichermaßen betrifft, so ist er doch auf dem Vormarsch – auch in Luxemburg. Doch worum genau handelt es sich dabei?
Was besagt das Gesetz?
Nicht alle Situationen, in denen Sie außerhalb des Büros arbeiten, fallen in die Kategorie der Telearbeit. Wenn Sie Kundenbesuche wahrnehmen, an mehrtägigen Kongressen im Ausland teilnehmen oder Ihren Lebensunterhalt als digitaler Nomade bestreiten, ist dies zum Beispiel keine Telearbeit. Das Gleiche gilt, wenn Sie ausnahmsweise einen Vormittag von zu Hause aus arbeiten, weil Sie keine Betreuung für Ihr krankes Kind gefunden haben.
Gemäß Artikel 2 des Abkommens vom 21. Februar 2006 gilt folgende gesetzliche Regelung für die Telearbeit: „Telearbeit ist eine Form der Organisation und/oder Ausübung der beruflichen Tätigkeit, bei der im Rahmen eines Arbeitsvertrags die Informationstechnologie und Kommunikationstechniken so genutzt werden, dass die Arbeit, die auch in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers durchführbar wäre, regelmäßig außerhalb dieser Räumlichkeiten und insbesondere beim Arbeitnehmer zu Hause ausgeübt wird.”
Es lässt sich also festhalten, dass Telearbeit durch die Erfüllung dreier Kriterien definiert wird:
- Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), d. h. für die meisten von uns also die Nutzung eines Laptops und eines Smartphones
- Ausübung der beruflichen Tätigkeit, die auch in den Räumlichkeiten Ihres Arbeitgebers durchführbar wäre, außerhalb der Räumlichkeiten Ihres Arbeitgebers – in der Regel bei Ihnen zu Hause
- Regelmäßige und gewöhnliche Ausübung der Tätigkeit nach den beiden oben genannten Kriterien
Die Möglichkeit der Telearbeit muss also in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem Nachtrag festgehalten sein. Es steht Ihnen frei, einen solchen Nachtrag abzulehnen.
Achtung: Telearbeit bedeutet nicht, dass Sie frei von Verpflichtungen sind oder es keinen rechtlichen Rahmen gibt. Ganz im Gegenteil: Telearbeit ist streng geregelt. Die Option der Telearbeit muss also in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem Nachtrag zum Vertrag festgehalten sein. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht dazu verpflichten; es steht Ihnen daher frei, diese Regelung abzulehnen. Wenn Telearbeit angeboten wird, ist es erforderlich, dass in Ihrem Arbeitsvertrag neben den obligatorischen Angaben der Ort aufgeführt ist, an dem Sie die Telearbeit leisten dürfen. Ebenfalls aufzuführen sind: eine Beschreibung der Funktion des Telearbeiters sowie die im Homeoffice zu erledigenden Aufgaben (und ggf. die zu erreichenden Ziele), die Tage und Uhrzeiten, an denen Sie für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen, die Abteilung, der Sie angehören, Ihre Vorgesetzten und Kontaktpersonen sowie die genaue Beschreibung des Materials, das Ihnen vom Arbeitgeber für die Telearbeit zur Verfügung gestellt wurde, sowie die Informationen im Hinblick auf die ggf. vom Arbeitgeber abgeschlossenen Versicherungen, um den Verlust oder die Beschädigung des Materials abzudecken.
Natürlich befreit die Tatsache, dass Sie von zu Hause aus arbeiten, Sie nicht davon, rechtliche Standards und ggf. die im Tarifvertrag für Ihre Branche festgelegten Normen einzuhalten. Wir denken hier insbesondere an die Länge der täglichen Pausen oder an Überstunden.
Wer von zu Hause aus arbeitet, gewinnt an Lebensqualität. Außerdem erhöhen sich die Produktivität des Arbeitnehmers sowie die Qualität der geleisteten Arbeit. Durchaus erwähnenswert sind auch die positiven Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt.
Was sagen die Befürworter?
Die starken Verfechter der Telearbeit bestätigen, dass Telearbeit nicht nur die persönliche Lebensqualität und das Familienleben verbessert, sondern auch die Produktivität des Arbeitnehmers sowie die Qualität der geleisteten Arbeit steigert. Durchaus erwähnenswert sind auch die positiven Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt.
Auf diese Weise verschafft Telearbeit denjenigen, die diese Möglichkeit haben, einen gewissen Komfort. Denn zu Hause zu arbeiten ist bequem und ermöglicht es vor allem, Stress und Fahrtzeiten zu verringern. Ein Segen, wenn man weiß, dass der Zeitaufwand für den Weg zur Arbeit zur Unzufriedenheit von Arbeitnehmern beiträgt. Ganz zu schweigen von der Erleichterung, endlich nicht mehr im Stau zu stehen und dadurch zu spät zur Arbeit zu kommen.
Zudem ist es zu Hause auch nicht nötig ist, Kostüm oder Anzug zu tragen und stets perfekt frisiert und geschminkt zu sein. So schlafen Arbeitnehmer länger und starten ausgeruhter in den Tag. Die gewonnene Zeit kann auch für soziale oder sportliche Aktivitäten genutzt werden, sofern Ihre Arbeitszeiten ausreichend flexibel sind.
Telearbeit sollte es uns ermöglichen, in einer ruhigen und kontrollierten Umgebung zu arbeiten, ohne ständig von diesem Kollegen gestört zu werden, der uns erzählt, was er gestern Abend erlebt hat, oder lautstark telefoniert. Perfekt, wenn Ihre Arbeit ein hohes Maß an Konzentration erfordert! Und schließlich löst Telearbeit bei manchen Familien die Problematik der Kinderbetreuung bei kleinen oder kranken Kindern.
Geht ein Arbeitgeber das Konzept richtig an, so kann er außerdem Einsparungen im Bereich Büroinfrastruktur und -ausstattung erzielen. Nehmen wir einmal an, dass ein Unternehmen neben der Telearbeit Gemeinschaftsbüros nutzt. Auf diese Weise kann es die für den Unternehmensbetrieb notwendige Fläche verringern. Und weniger Fläche bedeutet auch eine geringere Miete, niedrigere Unterhaltskosten und ein spürbar geringerer Bedarf an bestimmten Posten wie etwa Büromöbeln.
Im Hinblick auf Umwelt und Gesellschaft sind die Straßen dank Telearbeit weniger überfüllt und die mit dem Straßenverkehr verbundene Umweltverschmutzung wird verringert. In Luxemburg sind die Hauptverkehrsadern unter der Woche zu den Zeiten, in denen 200.000 Grenzgänger den Weg zur Arbeit und wieder nach Hause antreten, buchstäblich verstopft.
Was sagen die Gegner?
Manche Gegner der Telearbeit führen an, dass sie die Produktivität der Arbeitnehmer beeinträchtigt, da die zu Hause vorherrschenden Bedingungen kein gutes Arbeitsumfeld bieten. Sie argumentieren, dass Arbeitnehmer zu Hause oft abgelenkt werden und ihre Aufgaben aufgrund der mangelnden Interaktion mit den Kollegen schlechter wahrnehmen können.
Einige Gegner sind überzeugt, dass Arbeitnehmer aufgrund der Telearbeit mehr unbezahlte Überstunden leisten.
Andere sind überzeugt, dass Arbeitnehmer aufgrund der Telearbeit mehr unbezahlte Überstunden leisten. Arbeitnehmer würden aufgrund der gesparten Anfahrt früher anfangen, keine Kaffeepausen mit Kollegen einlegen und sich damit begnügen, ein einfaches Sandwich oder die Reste vom Vorabend in aller Eile vorm Computer zu verspeisen.
Zudem ist es für den Arbeitgeber schwieriger, die vom Arbeitnehmer zu Hause gearbeiteten Stunden zu kontrollieren. Und manche Manager sind der Meinung, dass Eigenschaften wie Teamgeist unter Telearbeit leiden.
Übrigens müssen Arbeitgeber auch bestimmten Verpflichtungen nachkommen. Das ist auch der Grund, warum viele Arbeitgeber Telearbeit nicht gestatten. Denn gemäß Gesetz ist der Arbeitgeber für die Installation, Wartung und Konformität der für die Telearbeit notwendigen Geräte verantwortlich. Hinzu kommt noch das Management der externen IT-Risiken. Denn da im Homeoffice manchmal keine gesicherten Netze vorhanden sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mehr in die Cybersicherheit und die Weiterbildung der Arbeitnehmer zum besseren Umgang mit diesen Risiken zu investieren.
Die Frage der steuerlichen Behandlung für Grenzgänger
Die Frage der Telearbeit in Luxemburg ist umso problematischer, als es sich bei einem Großteil der Erwerbstätigen des Landes um Grenzgänger handelt. Das luxemburgische Steuersystem wird also mit dem Steuersystem des Wohnsitzlandes der Arbeitnehmer konfrontiert.
Konkret handelt es sich um folgendes Problem: Ab einer bestimmten Anzahl Tage, an denen Telearbeit geleistet wird, hat das Steuersystem des Landes, in dem die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, Vorrang gegenüber der steuerlichen Gesetzgebung des Landes des Arbeitgebers. Die Anzahl der maximal erlaubten Tage im Homeoffice ist von Land zu Land unterschiedlich:
- 29 Tage pro Jahr für französische Arbeitnehmer
- 24 Tage pro Jahr für belgische Arbeitnehmer (demnächst möglicherweise 48)
- 19 Tage pro Jahr für deutsche Arbeitnehmer
Oberhalb dieser Grenzwerte wird die steuerliche Situation für Grenzgänger komplizierter, da ein Teil ihres Einkommens nämlich in diesem Fall in ihrem Wohnsitzland zu versteuern ist. Und zwar nicht nur für die Anzahl der Tage oberhalb dieser autorisierten Grenze, sondern für sämtliche Tage, an denen Telearbeit von ihrem Wohnsitzland aus geleistet wurde. Diese unterschiedliche Besteuerung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt haben. Informieren Sie sich daher genau, bevor Sie mit der Telearbeit beginnen.