Gemäß Statec besitzen mehr als zwei Drittel der in Luxemburg Ansässigen eine Immobilie. Sollte dies auf Sie noch nicht zutreffen, lassen Sie sich von folgenden fünf Argumenten überzeugen, dass eine Immobilienanlage eine Ihrer ersten Investitionen sein sollte.
Unter Berücksichtigung der Abzüge der Hypothekenzinsen (und des Zinszuschusses, falls Sie zu diesem berechtigt sind), können Sie heutzutage von einem Festzinsdarlehen profitieren, dessen tatsächliche Zinskosten während des gesamten Rückzahlungszeitraums bei 1% liegen. Die jährlichen Mietkosten hingegen liegen zwischen 2,5% und 4% des Immobilienpreises. Durch den Kauf einer Immobilie sparen Sie daher ungefähr 70% der Wohnkosten. Kosten, die direkt in die Rückzahlung der Immobilie investiert werden können.
Da Wohnraum zu den Grundbedürfnissen gehört, erleichtern Finanzinstitute den Zugang zu Immobilien. Der Kauf einer Immobilie erfordert oft nur 20% ihres Preises oder weniger, falls Sie über ein sicheres Einkommen verfügen. Die Initialkosten sind daher niedrig und bestärken Begünstigungen wie:
Für Erstkäufer sind die Anschaffungskosten einer Immobilie im Allgemeinen sehr gering. Tatsächlich werden die Registriergebühren für einen Kauf bis zu €285.714 für eine Einzelperson oder €571.428 für ein Paar (anstelle von 7% des Immobilienpreises, andernfalls auf die oberen Tranchen anwendbar) auf €100 (Bëllegen Akt) beschränkt. Hinzu kommen Provision sowie andere Notargebühren im Zuge der Eigentumsübertragung, die jedoch ebenfalls sehr beschränkt sind. Für ein Paar, das eine Immobilie im Wert von €500.000 kauft, liegen die Gesamtkosten der Transaktion (einschließlich der Finanzierungskosten) bei knapp über 1,2% des Immobilienpreises. Hier können Sie Ihre Anschaffungskosten simulieren.
Für Erstkäufer sind die Anschaffungskosten einer Immobilie im Allgemeinen sehr gering.
Im Vergleich zu einigen Nachbarländern sind die auf Immobilien bezogenen Steuern in Luxemburg praktisch nicht vorhanden. Die jährliche Grundsteuer beträgt oft weniger als €100 für eine Wohnung. Ein Eigentümer zu sein erzeugt daher keinen erheblichen Steuerdruck, der rechtfertigen würde, Mieter zu bleiben.
Unabhängig davon, ob es sich um den Kauf eines neuen Zuhauses in Luxemburg, einen Umzug ins Ausland oder die Finanzierung eines anderweitigen Projekts handelt – der potentielle Kapitalzuwachs durch den Wiederverkauf Ihrer Hauptwohnsitz ist steuerfrei.
Was auch immer Ihre Gründe für eine Immobilieninvestition sind, lassen Sie sich von einem Experten begleiten, der Sie bei all Ihren Fragen – auch finanzieller und steuerlicher Natur – kompetent begleiten kann.
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