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April 16, 2025

Wie eröffnet man ein Geschäftskonto bei einer Bank in Luxemburg?

Ein unerlässlicher Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg besteht darin, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Dabei ist zu beachten, dass der Anspruch auf ein solches Bankkonto an mehrere Bedingungen geknüpft ist. Sie erfüllen die Voraussetzungen? Dann finden Sie hier einige nützliche Informationen, die Ihnen bei diesem Schritt helfen sollen.

Noah hat im Alter von 36 Jahren beschlossen, den Sprung zu wagen und ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen. Er hat sein Projekt gründlich durchgeplant und sich über die verschiedenen bei der Gründung seines Unternehmens zu beachtenden administrativen und finanziellen Formalitäten informiert. Ein unerlässlicher Schritt ist natürlich die Eröffnung eines Geschäftskontos.

Warum ist es notwendig, ein Geschäftskonto zu eröffnen?

Der Jungunternehmer in unserem Beispiel muss ein Bankkonto auf den Namen seines Unternehmens eröffnen. Mit diesem Konto kann er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zukünftig Einnahmen verwalten und geschäftliche Ausgaben tätigen. Da wären etwa die Kosten für die Unternehmensgründung, Ausstattungskosten, Miete, Nebenkosten, Zahlungen an Lieferanten usw. Darüber hinaus muss er dort auch das Gesellschaftskapital des Unternehmens hinterlegen.

Für die gängigsten Gesellschaftsformen ist dabei jeweils der folgende Mindestbetrag einzuzahlen:

    • 30.000 Euro für die Gründung einer Aktiengesellschaft (société anonyme, SA);
    • 12.000 Euro für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée, SARL);
    • zwischen 1 Euro und 12.000 Euro für eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée simplifiée, SARL-S).
Sperrbescheinigung und Freigabebescheinigung

Im Falle einer SA oder SARL wird das auf dem Geschäftskonto hinterlegte Gesellschaftskapital bis zum Zeitpunkt der offiziellen Unternehmensgründung gesperrt. Die Bank stellt eine „Sperrbescheinigung“ (certificat de blocage) aus. Darin verpflichtet sie sich, das hinterlegte Geld einzufrieren, sodass keine Transaktionen ausgeführt werden können. Dieses Dokument muss einem Notar vorgelegt werden. Im Anschluss an die Unternehmensgründung erhält der Geschäftsführer vom Notar wiederum eine „Freigabebescheinigung“, die er an seine Bank weiterleiten kann, damit das Kapital freigegeben wird.

Gut zu wissen: Wenn eine Gesellschaft (SA, SARL, SARL-S usw.) gegründet wird, muss ein Bankkonto auf ihren Namen eröffnet werden, um das Privatvermögen vom Geschäftsvermögen zu trennen. Hätte Noah hingegen ein Einzelunternehmen (im eigenen Namen oder als Selbstständiger) gegründet, bestünde keine Trennung zwischen diesen zwei Vermögensformen und es wäre nicht zwingend erforderlich, ein Geschäftskonto bei einer Bank zu eröffnen. Es ist dennoch empfehlenswert, dies zu tun, um die privaten und geschäftlichen Transaktionen klar voneinander zu trennen und so die Buchführung zu optimieren.

Darüber hinaus kann Noah mit einem Geschäftskonto auch zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die Unternehmen vorbehalten sind. Dazu zählen z.B. Kreditlinien, Bankgarantien, spezielle Zahlungsmittel sowie besondere Transaktionsarten: europäisches Lastschriftverfahren, elektronische Einzahlungen, nationale und internationale Überweisungen usw.

Die Bank wird so zu einem zuverlässigen Partner, auf den er sich jederzeit verlassen kann, solange sein Unternehmen besteht.

Welche Schritte sind erforderlich, um ein Geschäftskonto zu eröffnen?

Einige Freunde, die selbst schon als Unternehmer tätig sind, hatten Noah vorab gewarnt: Es sei unter Umständen gar nicht so einfach, ein Geschäftskonto bei einer Bank in Luxemburg zu eröffnen, und es sei auch nicht ungewöhnlich, dass der Antrag auf ein solches Konto von einer Bank abgelehnt wird. Er müsse ein solides Konzept ausarbeiten und zahlreiche Belege vorlegen, um seinen Antrag zu untermauern.

Die Bank ist verpflichtet, sich über den Unternehmer und sein Geschäftsvorhaben zu informieren, bevor sie der Eröffnung seines Bankkontos zustimmt.

Die Bank ist nämlich verpflichtet, sich über Noah und sein Geschäftsvorhaben zu informieren, bevor sie der Eröffnung seines Bankkontos zustimmt. Deshalb wird sie ihn auffordern, einen Fragebogen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung auszufüllen. Hier sind u.a. der Name des Unternehmens, die Rechtsform und die Adresse anzugeben. Die Bank muss seine Identität im Zusammenhang mit seiner Rolle als Geschäftsführer sowie die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft, der Zeichnungsberechtigten und etwaiger Bevollmächtigter überprüfen. Die Informationen und Nachweise, die vorgelegt werden müssen, können je nach Art des Unternehmens und Höhe des mit seiner Geschäftstätigkeit verbundenen Risikos unterschiedlich sein. So kann die Bank zusätzliche Informationen über die geplanten Aktivitäten des Unternehmens verlangen, den Business-Plan, den Entwurf der Satzung, eine Kopie der Niederlassungsgenehmigung und ein Organigramm des Unternehmens anfordern oder die Herkunft der finanziellen Mittel überprüfen.

Anschließend wird der Antrag bei der Bank von einem internen Ausschuss geprüft, der über die Bewilligung entscheidet. Der Ausschuss entscheidet unter Abwägung der bestehenden Risiken darüber, ob ein Geschäftskonto auf den Namen von Noahs Firma eröffnet werden soll oder nicht.

Gut zu wissen: Noah muss der Bank alles ganz genau darlegen und alle geforderten Dokumente und Nachweise so schnell wie möglich einreichen. Er muss seine Pläne vollständig und in sorgfältig dokumentierter Weise präsentieren, um gute Chancen auf eine Bewilligung zu haben. Die Bank kommt derweil ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach und will sichergehen, dass alle Garantien vorliegen, die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit notwendig sind.

Nicht alle Banken sind auf die Bedürfnisse seines Unternehmens eingestellt oder bereit dazu, Unternehmensgründern ein Konto anzubieten.

Wie wählt man die passende Bank für das eigene Geschäftskonto aus?

In Luxemburg gibt es sehr viele Banken, zwischen denen Noah wählen kann. Allerdings sind nicht alle Banken auf die Bedürfnisse seines Unternehmens eingestellt oder bereit dazu, Unternehmensgründern ein Konto anzubieten. Eine Universalbank hat den Vorteil, dass sie ein Partner für Noahs Geschäfts- ebenso wie für seine Privatfinanzen sein kann.

Mit Blick auf seine Geschäftsfinanzen muss er zunächst seine Bedürfnisse definieren. Hierfür sind unter anderem das Geschäftsfeld, die Größe und das Entwicklungspotenzial seines Unternehmens ausschlaggebend. Anschließend kann er sich an verschiedene Banken wenden, deren Dienstleistungen zu seinen künftigen Aktivitäten passen.

Bei den Banken kann er sich über ihre jeweiligen Leistungsangebote informieren, einschließlich der Kosten von Bankprodukten und -dienstleistungen (Debit- und/oder Kreditkarten, Kontoführung und -verwaltung, Provisionsgebühren usw.), der bereitgestellten Online-Funktionen (Anzahl der zulässigen Überweisungen und Lastschriften, Bedingungen für nationale und internationale Transaktionen usw.), der verfügbaren Inkasso- und Zahlungsmittel (Zahlungsterminal, Art der Bankkarte, zulässige Höchstbeträge usw.), der Finanzierungsbedingungen und der angebotenen zusätzlichen Dienstleistungen (Versicherungen, Sparprodukte usw.).

Noah kann zu diesem Zweck auch auf eine Reihe von Listen zurückgreifen, die auf der ABBL-Website verfügbar sind. Sie enthalten Kontaktdaten verschiedener Finanzinstitute, die einem Antrag auf ein Geschäftskonto je nach Art des Unternehmens (KMU, FinTechs oder alternative Investmentfonds) tendenziell offen gegenüberstehen. Das heißt aber nicht, dass der Antrag automatisch angenommen wird, solange sich Noah nur an eine Bank wendet, die auf einer dieser Listen steht. Er muss immer noch strenge Voraussetzungen erfüllen und letztendlich entscheidet der zuständige Ausschuss bei der Bank darüber, ob sein Antrag bewilligt wird oder nicht.

Die Bank geht eine Haftungsverpflichtung ein, indem sie eine Geschäftsbeziehung zu einem neuen Kunden aufnimmt.

Kann eine Bank die Eröffnung eines Geschäftskontos verweigern?

Die Bank kann frei darüber entscheiden, ob sie gewillt ist, eine geschäftliche Zusammenarbeit einzugehen. Ihre Entscheidung hängt von ihrer Geschäftspolitik und ihrer Entwicklungsstrategie ab. Außerdem unterliegt sie natürlich auch den geltenden Gesetzen und den rechtlichen Verpflichtungen, denen Finanzinstitute nachkommen müssen.

Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („Loi LBC/FT“, Gesetz vom 12. November 2004) muss die Bank strenge Regeln für die Überprüfung und Kontrolle ihrer Kunden einhalten (KYC: Know your customer).

Die Bank geht eine Haftungsverpflichtung ein, indem sie eine Geschäftsbeziehung zu einem neuen Kunden aufnimmt. Wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, muss sie damit rechnen, eine Geldstrafe auferlegt zu bekommen oder strafrechtlich verfolgt zu werden.

Zudem muss die Bank während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung wachsam bleiben. So kann sie sich beispielsweise dazu veranlasst sehen, nachzuprüfen, ob die Transaktionen ihrer Kunden mit ihren geschäftlichen Tätigkeiten übereinstimmen. Aus diesem Grund muss Noah seine Transaktionen dokumentieren, damit er sie gegebenenfalls auf Anfrage der Bank rechtfertigen kann.

Unternehmer, die ein Geschäftskonto eröffnen wollen, können sich auch an das House of Entrepreneurship wenden. Diese Anlaufstelle bietet Beratungen und unterstützt die Unternehmer bei der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise.

Weitere Informationen finden Sie in der vom House of Entrepreneurship und der ABBL-Stiftung für Finanzbildung herausgegebenen Broschüre: Neu-Unternehmer – Sind Sie gerüstet, ein Geschäftskonto in Luxemburg zu eröffnen? Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!