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Oktober 30, 2024

Wie erwerbe ich die luxemburgische Staatsangehörigkeit?

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY September 4, 2019 9221

Sicher haben auch Sie in Ihrem Freundeskreis oder Ihrer Familie jemanden, der eines Tages stolz verkündet hat, dass er nun die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt. Seit dem Inkrafttreten der Reform des luxemburgischen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. April 2017 ist die Zahl der Einbürgerungen stark angestiegen. Aber wie kann man die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben? myLIFE stellt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor.

Es gibt viele Gründe, weshalb es erstrebenswert sein kann, die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erwerben: beispielsweise um in seiner Wahlheimat Vollbürger werden und seiner Stimme Gewicht zu verleihen, sich berufliche Perspektiven zu eröffnen, einen Pass zu erhalten, der grenzüberschreitendes Reisen erleichtert, oder an einen Teil seiner Familiengeschichte anzuknüpfen.

Und seit das Großherzogtum der doppelten Staatsangehörigkeit im Januar 2009 im Grundsatz zustimmte, steht dem für viele Menschen nichts im Wege. Es ist somit möglich, Luxemburger zu werden, ohne seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben, sofern die vom Gesetzgeber festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, gehen dabei aber nicht im Detail auf die Kosten oder die jeweils beizubringenden Unterlagen der einzelnen Möglichkeiten oder die zahllosen Sonderfälle ein. Bei Zweifeln hinsichtlich Ihrer Situation finden Sie auf der Website Guichet.lu übersichtliche Entscheidungshilfen und ausführliche Informationen.

Automatischer Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit

Zunächst einmal gibt es natürlich Fälle, in denen man die luxemburgische Staatsangehörigkeit automatisch erwirbt. Dies ist beispielsweise bei Abstammung, Adoption, Geburt in Luxemburg oder dem sogenannten „Statusbesitz“ der Fall. Für jeden dieser Fälle wurden Kriterien aufgestellt, doch auf diese möchten wir hier nicht näher eingehen, sondern uns stattdessen direkt der Frage des freiwilligen Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option oder durch Einbürgerung zuwenden.

Sie möchten sich in Luxemburg einbürgern lassen? Dann müssen Sie hierfür nachweisen, dass Sie über hinreichende Kenntnisse der Landessprache und in Staatsbürgerkunde verfügen!

Erwerb der Staatsangehörigkeit: Voraussetzungen

Sie möchten sich in Luxemburg einbürgern lassen? Bevor Sie behördliche Schritte unternehmen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie über hinreichende Kenntnisse der Landessprache und in Staatsbürgerkunde verfügen. Dies gilt auch bei Beantragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Option in folgenden Fällen:

  • Sie sind Elternteil eines minderjährigen Luxemburgers
  • Sie sind Ehepartner eines Luxemburgers
  • Sie sind volljährig und haben die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Eingliederungsvertrag erfüllt
  • Sie sind volljährig und haben sich vor dem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen
  • Sie sind volljährig und Ihnen wurde die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt

Für den Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse müssen Sie eine luxemburgische Sprachprüfung ablegen. Diese vom Institut National des Langues (INL) durchgeführte Prüfung umfasst einen Test über das mündliche Ausdrucksvermögen (Niveau A2) und einen Hörverstehenstest (Niveau B1). Bestimmte Kategorien von Antragstellern können von dieser Prüfung befreit werden.

Für den Nachweis der Kenntnisse in Staatsbürgerkunde müssen Sie die Bescheinigung „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ über die Grundrechte der Bürger, die staatlichen und kommunalen Einrichtungen des Großherzogtums Luxemburg sowie die Geschichte Luxemburgs und die europäische Integration vorlegen. Diese Bescheinigung kann entweder durch den Besuch des Kurses „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ (Dauer: 24 Stunden) oder durch erfolgreiches Ablegen der Prüfung zu diesem Thema erlangt werden. Bestimmte Kategorien von Antragstellern können von der Vorlage dieser Bescheinigung befreit werden.

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Um rechtsgültig einen Einbürgerungsantrag stellen zu können, müssen Sie nicht nur die genannten Kenntnisse der Landessprache und in Staatsbürgerkunde nachweisen, sondern bei Antragstellung auch volljährig sein, ihren rechtmäßigen Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg haben und Ehrenhaftigkeitsbedingungen erfüllen. Ihr Antrag wird daher abgelehnt, falls:

  • festgestellt wird, dass Sie beim Einbürgerungsverfahren betrogen, gelogen oder wichtige Umstände verschwiegen haben, oder
  • Sie in Luxemburg oder im Ausland zu einer Kriminalstrafe, einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung (mindestens 12 Monate) oder zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung (mindestens 24 Monate) verurteilt wurden.

Sie erfüllen all diese Kriterien? Glückwunsch! Dann müssen Sie nur noch alle erforderlichen Dokumente beschaffen (Kopie des Passes, vollständige Kopie der Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis usw.), persönlich auf dem Standesamt der Gemeinde Ihres Wohnsitzes vorstellig werden und dort Ihren Einbürgerungsantrag unterschreiben. Ihre Unterlagen werden dann an das Justizministerium übermittelt, das binnen acht Monaten über Ihren Einbürgerungsantrag entscheidet.

Für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option gibt es 10 verschiedene Möglichkeiten.

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Option

Für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option gibt es 10 verschiedene Möglichkeiten. Dies betrifft Sie, wenn Sie:

  • volljährig sind und von Ihren Eltern, Adoptiveltern oder Großeltern eine Person die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß,
  • Elternteil eines minderjährigen Luxemburgers sind, seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum Luxemburg wohnhaft sind und hinsichtlich Sprache und Staatsbürgerkunde die obigen Bedingungen erfüllen,
  • mit einem Luxemburger verheiratet sind und hinsichtlich Sprache und Staatsbürgerkunde die obigen Bedingungen erfüllen (falls Sie nicht in Luxemburg wohnhaft sind, ist diese Option erst frühestens nach drei Ihrem Antrag unmittelbar vorangehenden Ehejahren möglich),
  • im Großherzogtum Luxemburg geboren sind, älter als 12 Jahre sind, seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg wohnhaft sind und von Ihren nicht-luxemburgischen Eltern oder Adoptiveltern eine Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz für mindestens 12 Monate unmittelbar vor und nach Ihrer Geburt in Luxemburg hatte,
  • volljährig sind, vor Ihrem Antrag seit mindestens 12 Monaten im Großherzogtum Luxemburg wohnhaft sind und Sie mindestens 7 Jahre eine Schule besucht haben, an der die Lehrpläne der öffentlichen luxemburgischen Schulen gelten,
  • volljährig sind, seit mindestens 20 Jahren im Großherzogtum Luxemburg wohnhaft sind und die Teilnahme am 24-stündigen Luxemburgisch-Sprachkurs beim INL oder einem Institut, dessen Kurs-Lehrplan vom Bildungsministerium genehmigt wurde, nachweisen,
  • volljährig sind und die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Eingliederungsvertrag erfüllt haben, seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum Luxemburg wohnhaft sind und hinsichtlich Sprache und Staatsbürgerkunde die obigen Bedingungen erfüllen,
  • volljährig sind und sich vor dem 18. Lebensjahr im Großherzogtum Luxemburg niedergelassen haben, seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum Luxemburg wohnhaft sind und hinsichtlich Sprache und Staatsbürgerkunde die obigen Bedingungen erfüllen,
  • volljährig sind und Ihnen die Rechtsstellung des Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten anerkannt wurde, seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum Luxemburg wohnhaft sind und hinsichtlich Sprache und Staatsbürgerkunde die obigen Bedingungen erfüllen, oder
  • freiwilliger Soldat sind und mindestens ein Jahr gute und treue Dienste geleistet haben, sofern dies vom Generalstabschef der luxemburgischen Armee bescheinigt wird.

Eine dieser Möglichkeiten trifft auf Sie zu? Prima! Beschaffen Sie schnellstmöglich alle erforderlichen Dokumente (Kopie des Passes, vollständige Kopie der Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis usw.), werden Sie persönlich auf dem Standesamt der Gemeinde Ihres Wohnsitzes vorstellig und unterschreiben Sie dort Ihren Einbürgerungsantrag. Dort wird Ihre Optionserklärung zu den Akten genommen. Die Mitteilung über die Optionserklärung wird Ihnen dann grundsätzlich auf dem Postwege zugesandt. Das Datum des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit ist auf dieser Optionserklärung angegeben.

Sie haben noch Fragen zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder auf Guichet.lu. Vill Gléck!