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November 21, 2024

Testament: wie und für wen?

  Gesammelt von myLIFE team myWEALTH Juli 28, 2017 11505

Das Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem Sie Ihr Vermögen an die von Ihnen ausgewählten natürlichen oder juristischen Personen übertragen können. Dabei gelten jedoch bestimmte gesetzliche Beschränkungen, insbesondere im Zusammenhang mit den gesetzlichen Erben. Informieren Sie sich ganz einfach über das Testament nach luxemburgischem Recht.

Wenn kein Testament vorliegt, wird das Vermögen gemäß den gesetzlich vorgesehenen Regeln aufgeteilt. Je nach Ihrem Familienstand, und insbesondere im Falle einer Partnerschaft, kann sich dieses Dokument als besonders wichtig erweisen, um den Erbanteil Ihres Partners sicherzustellen.

Wer kann ein Testament machen?

Jede natürliche Person kann ein Testament machen, sofern:

  • Sie geistig gesund und in der Lage ist, ihren Willen frei und rechtsgültig zu erklären;
  • Sie älter als 16 Jahre ist. Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren können nur über die Hälfte des Vermögens verfügen, über das von Rechts wegen Volljährige verfügen können.

Arten von Testamenten

Das Testament ist ein formgebundener Rechtsakt, der zu seiner Rechtsgültigkeit ein Schriftstück erfordert. Es gibt drei Arten von Testamenten.

Das notariell beglaubigte Testament oder Testament in öffentlicher Urkunde muss:

  • vor einem Notar und zwei Zeugen oder vor zwei Notaren erfolgen;
  • von dem Testator eigenhändig unterzeichnet werden;
  • von dem Notar aufgesetzt werden (von dem Testator diktiert werden).

Das handschriftliche Testament muss:

  • von dem Testator komplett eigenhändig verfasst werden;
  • datiert und unterzeichnet werden.

Das geheime Testament.

  • Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück, das der Testator unterzeichnet und in Gegenwart von zwei Zeugen einem Notar in einem verschlossenen und versiegelten Behältnis übergibt. Der Notar erstellt dann eine notarielle Unterzeichnungsurkunde, die von dem Testator, dem Notar und den beiden Zeugen unterzeichnet werden muss.

Auch wenn das handschriftliche Testament einfacher zu verfassen und kostengünstiger ist, hat die Mitwirkung eines Notars beim Aufsetzen eines notariell beglaubigten Testaments den Vorteil, dass formelle oder materielle Fehler vermieden werden, durch die Ihr letzter Wille ungültig werden könnte.

Unabhängig von der gewählten Form der Nachlassregelung steht es Ihnen jederzeit frei, Ihr Testament zu ändern oder zu widerrufen, sofern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Zu beachten ist, dass ein notariell beglaubigtes Testament nur durch ein neues notariell beglaubigtes Testament widerrufen werden kann

Gut zu wissen…
Achten Sie darauf, Ihr Testament nicht in Ihrem Bankschließfach aufzubewahren, denn solange das Bankschließfach verschlossen ist, kann niemand hierauf zugreifen. Wenn die Bestandsaufnahme des Bankschließfachs erfolgt und das Testament entdeckt wird, wird der Notar den gesamten Inhalt des Schließfachs einschließlich des sich darin befindlichen Testaments dem Nachlassinventar zuführen, sodass das Testament erneut unzugänglich ist. Nur ein Notar kann dann vom Inhalt des Testaments Kenntnis nehmen.

Wer kann in einem Testament bedacht werden?

  • Jede Person, die spätestens am Tag des Todes des Verstorbenen empfangen ist, sofern sie lebend und lebensfähig geboren wird.
  • Jede Person, die nicht unter eine Beschränkung des luxemburgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Code Civil) fällt (Ärzte, Pflegepersonal oder Apotheker, die den Verstorbenen bei der letzten Krankheit, an der dieser verstorben ist, betreut haben).
  • Jede Person, die nicht erbunwürdig ist (z.B. eine Person, die mit dem Tod des Verstorbenen zu tun hat).