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Dezember 19, 2024

Die Pension in vollen Zügen genießen

Wer den Ruhestand gut vorbereitet, der hat mehr vom Leben.

Das Rentenniveau in Luxemburg ist weit höher als in unseren Nachbarländern. Und doch: Der Eintritt in den Ruhestand geht für viele Menschen bzw. Haushalte mit erheblichen Einkommenseinbußen einher. Dies vor allem dann, wenn sich während der aktiven Zeit nicht oder kaum auf die Pension vorbereitet wurde. Dann ist es schwierig, den unweigerlichen Einnahmeverlust von 20 oder mehr Prozent auszugleichen – im Durchschnitt ist mit einem Minus von 22 Prozent zu rechnen. Um den Lebensstandard im Ruhestand finanziell abzusichern, bedarf es der richtigen Vorbereitung.

Solide Finanzlage tut gut

Eine allgemein solide Finanzlage, d.h. eine möglichst geringe Verschuldung, ist allgemein eine gute Grundlage. Die meisten Hypothekenanbieter akzeptieren zwar Kreditlaufzeiten, die bis in den Ruhestand reichen, ohne ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit werden Umschuldungen jedoch schwieriger und unter Umständen teurer. Durch die Tilgung eines Immobiliendarlehens sowie geringer Schulden, wie nicht gesicherten Krediten oder Kreditkartenrechnungen, verfügt man im Ruhestand über ein höheres Einkommen.

Ist man Besitzer seiner eigenen vier Wände, ist das natürlich ein erheblicher Vorteil im Ruhestand.

Ist man Besitzer seiner eigenen vier Wände, ist das natürlich ein erheblicher Vorteil im Ruhestand. Ein früh aufgenommener Kredit schützt vor hohen Rückzahlungen im Pensionsalter. Natürlich sind die Immobilienpreise heute hoch und den gewünschten Kredit erhält man auch nicht ohne Weiteres, vor allem dann nicht, wenn die Bank Eigenkapital verlangt. Ein positiver Punkt sind jedoch die Zinsen. Diese haben sich auf einem außerordentlich niedrigen Niveau eingependelt und sollten, will man in die Zukunft investieren, genutzt werden.

Zurück zum Thema Rente: Hier ist es von Vorteil, wenn mit Beginn des Ruhestands die größten regelmäßigen Kosten wegfallen. Für viele wird es sich dabei um die Raten für ein Immobiliendarlehen oder die Rückzahlung etwaiger Schul- und Studiengebühren handeln. Zudem ist es ein positiver Umstand, wenn die Kinder bereits ausgezogen und unabhängig sind sowie fest im Berufsleben stehen und vielleicht sogar selbst eine Immobilie erworben haben.

Ziele definieren, Informationen einholen

Wichtig ist es, seine Ziele im Ruhestand zu kennen und richtig einzuschätzen, wie viel Geld man benötigt. Dabei sollte man in jedem Fall große Ausgaben wie Reisen oder Renovierungen berücksichtigen. Darüber hinaus sollte ein gewisses Notfallkapital eingeplant werden. Schließlich ist davon auszugehen, dass rund zwei Drittel aller Menschen auf kostspielige Langzeitpflege angewiesen sein werden. Einen Teil dieser Kosten trägt zwar der Staat, die Höhe des Anteils hängt jedoch von den politischen Entscheidungen ab. Sich als Rentner in Sachen Pflegeleistungen ganz auf den Staat verlassen zu wollen, ist demnach nicht unbedingt ratsam.

Im Hinblick auf die Rente ist es wesentlich, sich früh über erworbene Ansprüche zu informieren. War man im Laufe des Arbeitslebens für verschiedene Arbeitgeber tätig, hat man als Freiberufler gearbeitet oder wurde privat für das Alter vorgesorgt? Diese Fragen muss man ergründen, um sich ein umfassendes Bild machen zu können.

Hinzu kommen andere Vermögenswerte, wie Mieteigentum oder Anlageportfolios, die einen Beitrag zu den künftigen finanziellen Ressourcen in der Pension leisten können. Wichtig ist, den Gesamtwert aller Vermögenswerte zu bestimmen und zu klären, wie man diese nutzen sollte, um möglichst hohe Erträge zu generieren.

In diesem Zusammenhang muss man auch realistisch einschätzen, wie lange man vermutlich als Pensionär leben wird. Das klingt etwas bizarr, erlaubt es einem aber, besser zu planen. Dazu nur diese Zahlen: Versicherungsstatistiken zeigen, dass bei Paaren, die mit 65 Jahren in Rente gehen, die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer der Partner 92 Jahre alt wird, bei 50 Prozent und die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens einer der Partner 97 Jahre alt wird, bei 25 Prozent liegt. Vorausschauend denken und handeln ist demnach angebracht.

Beim Nachdenken über die Pension kann man auch in Betracht ziehen, ob sich der Eintritt in den Ruhestand nicht ein oder zwei Jahre hinauszögern lässt. Je später der Renteneintritt erfolgt, desto besser wird die finanzielle Situation sein, da das Gesamtvermögen steigt und die Zahl der Jahre, in denen man vom eigenen Reservevermögen und der Rente leben muss, sinkt.

Fakt ist, dass immer mehr Menschen über das legale Rentenalter hinaus aktiv sind.

Fakt ist, dass immer mehr Menschen über das legale Rentenalter hinaus aktiv sind. In Großbritannien etwa hat sich die Zahl der Berufstätigen über 70 in den vergangenen zehn Jahren auf rund eine halbe Million Menschen verdoppelt. Diese Menschen sind häufig nicht auf das zusätzliche Geld angewiesen, wollen ihre Tage jedoch nicht inaktiv oder im Freizeitmodus verbringen.

Man sollte nicht vergessen, dass der Ruhestand keine Einbahnstraße ist und viele Altersvorsorgeprodukte mittlerweile sehr flexibel sind. So kann man auch im Ruhestand weiterhin als Berater oder Freiberufler tätig sein oder einzelne Projekte begleiten. Man kann sogar eine „zweite Karriere“ in Betracht ziehen und ein Unternehmen gründen oder sich ehrenamtlich engagieren.

Nicht nur die legale Rente zählt

Zurück zum Thema Altersvorsorge, oder besser gesagt: den bestehenden Möglichkeiten außerhalb des öffentlichen Systems. Beifügend zum Rentenregime hat der luxemburgische Gesetzgeber nämlich Maßnahmen zur Forderung der betrieblichen (zweite Säule) und der privaten Altersvorsorge (dritte Säule) eingeführt.

Bietet ein Arbeitgeber einen Zusatzrentenplan an, können Beschäftigte diesen durch persönliche Beiträge ergänzen, dies bis zu einem Betrag von 1 200 Euro, der pro Jahr als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist. Beim Renteneintritt werden die Leistungen in Form von Kapital oder einer Leibrente ausbezahlt und sind in Luxemburg in voller Höhe von der Einkommenssteuer befreit. Sie unterliegen jedoch einer pauschalen Quellensteuer von 20 Prozent zu Lasten des Arbeitgebers.

Die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Steuerreform sieht ungeachtet des Alters einen jährlichen Freibetrag von 3 200 Euro für die Altersvorsorgeversicherung vor. Beim Renteneintritt (Mindestalter von 60 Jahren) erfolgt die Rückzahlung entweder in Form einer Leibrente, die zu 50 Prozent steuerfrei ist, oder als Gesamtkapitalbetrag, der mit dem halben Regelsteuersatz besteuert wird. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit einer Mischlösung.