Denken Sie am Anfang Ihres Berufslebens an Ihre Rente!
Gemäß dem OECD-Bericht „Renten auf einen Blick“ ist das Rentenniveau in Luxemburg weit höher als der Durchschnitt und als in unseren Nachbarländern. Ihre Einkünfte im Ruhestand können jedoch in Abhängigkeit von Ihrer beruflichen Laufbahn wesentlich geringer sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie keine Vorbereitungen getroffen haben, um den unweigerlichen Rückgang auszugleichen. Daher sollten Sie sich schon jetzt damit beschäftigen.
Partnerschaft, Karriere, Kinder, begrenzte Mittel … junge Berufstätige haben normalerweise andere Sorgen als die Vorbereitung ihres Ruhestands. Angesichts einer durchschnittlichen Einkommenseinbuße von 25% beim Eintritt in den Ruhestand sollten Sie aber schon jetzt Vorbereitungen treffen, wenn Sie die Rente in vollen Zügen genießen wollen. Dies gilt umso mehr, weil nicht garantiert ist, dass Luxemburg noch in 15 oder 20 Jahren ein solches Rentenniveau halten kann. Was können Sie tun?
Bereiten Sie sich vor
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen auch erhalten! Denn um in vollem Umfang von der gesetzlichen Rente, auf die Sie Anspruch haben werden, zu profitieren, müssen Sie Ihre Pflichtversicherungszeiten (Berufstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Elternurlaub, Babyjahre usw.) und zusätzliche, gleichgestellte Zeiten (Studien- und Berufsausbildungszeiten zwischen dem 18. und dem 27. Lebensjahr, Erziehungsjahre für Kinder unter 6 Jahren usw.) nachweisen können.
Am besten legen Sie schon jetzt einen Ordner an, in dem Sie alle Belege sammeln, bevor Sie in 30 Jahren feststellen, dass Ihnen einige unersetzliche Dokumente fehlen.
Bilden Sie Ersparnisse
Da die Lebenserwartung steigt und es fraglich ist, ob der Staat auf Dauer in der Lage sein wird, die gesetzliche Rente auf ihrem jetzigen Niveau zu halten, sind sich junge Berufstätige zunehmend bewusst, dass die Höhe ihrer Rente in erheblichem Maße davon abhängen wird, was sie selbst dafür tun. Es lohnt sich, schon früh mit dem Sparen zu beginnen.
Sie können nur wenig auf die Seite legen? Macht nichts! Selbst wenn Sie über mehrere Jahrzehnte nur kleinere Beträge sparen, kommen Sie am Ende trotzdem auf eine hübsche Summe. Vorausgesetzt, Sie fangen jetzt schon damit an. Achten Sie aber auf die Liquidität Ihrer Ersparnisse, damit Sie die notwendige Flexibilität für kurzfristige Projekte wahren. Sparen für morgen heißt nicht, das Leben nicht mehr zu genießen. Die Kunst besteht darin, dies auf intelligente Weise zu tun.
Werden Sie Eigentümer Ihres Hauptwohnsitzes
Eigentümer seiner Wohnung zu sein ist ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung des Ruhestands. Wenn Sie Ihren Kredit rechtzeitig aufnehmen, müssen Sie im Ruhestand weder Rückzahlungen leisten noch Miete zahlen.
Wenn Sie Ihren Kredit rechtzeitig aufnehmen, müssen Sie im Ruhestand weder Rückzahlungen leisten noch Miete zahlen.
Natürlich sind die Immobilienpreise hoch und den gewünschten Kredit erhält man auch nicht ohne Weiteres, vor allem wenn Ihre Bank Eigenkapital verlangt, was meistens der Fall ist. Aber die gute Nachricht ist, dass Sie, wenn Sie sich an unseren Tipp zu sparen gehalten haben, bereits über ein kleines Kapital verfügen.
Simulieren Sie jetzt Ihr Hypothekendarlehen, um Ihre Kreditaufnahmekapazität zu ermitteln, und sprechen Sie dann mit Ihrem Bankberater. Er ist für Sie da, um Fragen zu beantworten und Sie bei der Umsetzung dieses Vorhabens zu unterstützen.
Nutzen Sie die Zusatzrentenregelungen
Neben dem gesetzlichen Rentensystem hat der luxemburgische Gesetzgeber Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen (zweite Säule) und privaten Altersvorsorge (dritte Säule) eingeführt.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zusatzrentenplan anbietet, können Sie diesen durch persönliche Beiträge ergänzen, die bis zu einem Betrag von 1.200EUR pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Beim Renteneintritt werden die Leistungen in Form von Kapital oder einer Leibrente ausbezahlt und sind in Luxemburg in voller Höhe von der Einkommensteuer befreit. Sie unterliegen jedoch einer pauschalen Quellensteuer von 20% zu Lasten des Arbeitgebers.
Die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Steuerreform sieht ungeachtet Ihres Alters einen jährlichen Freibetrag von 3.200EUR für die Altersvorsorgeversicherung (nach Artikel 111bis LIR) vor. Beim Renteneintritt (Mindestalter: 60 Jahre) erhalten Sie die Rückzahlung entweder in Form einer Leibrente, die zu 50% steuerfrei ist, oder Sie lassen sich den Gesamtkapitalbetrag auszahlen, der mit dem halben Regelsteuersatz besteuert wird, oder Sie wählen eine Zwischenlösung. Seit dem Steuerjahr 2022 kann das bei Vertragsablauf angesammelte Sparguthaben bis zum Alter von 75 Jahren ebenfalls jährliche Abhebungen vorgenommen werden. Diese jährlichen Abhebungen können auch mit einer Kapitalabhebung und/oder einer Leibrente kombiniert werden. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrer Bank oder Versicherungsgesellschaft beraten.
Die Steuerreform sieht ungeachtet Ihres Alters einen jährlichen Freibetrag von 3.200EUR für die Altersvorsorgeversicherung vor.
Anlegen
Ob Versicherungsprodukte, Investmentfonds oder strukturierte Produkte: Es gibt zahlreiche Anlagemöglichkeiten, um Kapital zu bilden und Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Und dafür muss man nicht unbedingt über astronomische Summen verfügen.
Besprechen Sie mit Ihrer Bank, welches Anlegerprofil für Ihre persönliche Situation am besten geeignet ist und welche Chancen und Risiken mit den gewünschten Anlagen verbunden sind. Vergessen Sie nicht, dass die bereitgestellten Informationen immer entsprechend Ihrer persönlichen Situation berücksichtigt werden müssen und sich im Falle veränderter Gesetzgebungen ändern können.
Planen Sie Ihren Ruhestand schon heute, damit Sie ihn morgen gut leben können!