Wie funktioniert die automatische Lohnindexierung?
Unter all den wirtschaftlichen Besonderheiten Luxemburgs nimmt die automatische Lohnindexierung einen besonderen Platz ein. Neben Luxemburg ist Belgien das einzige andere europäische Land, das über einen vergleichbaren Mechanismus verfügt. Für die einen ist sie ein Symbol des sozialen Fortschritts und des finanziellen Wohlstands, für die anderen ein Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Wie genau funktioniert die Lohnindexierung? Auf welcher Grundlage wird sie berechnet? Wann wird sie durchgeführt? myLIFE gibt Ihnen einen Überblick zu diesem Thema.
Eine kleine Geschichtsstunde
Zweck der im Jahr 1921 in Luxemburg eingeführten automatischen Indexierung von Löhnen, Gehältern und Renten ist der Erhalt der Kaufkraft der Arbeitnehmer. Diese sozialökonomische Maßnahme des Staates war ursprünglich nur für Bedienstete der Eisenbahn sowie Staatsbeamte vorgesehen, wurde jedoch nach und nach auf andere Begünstigte ausgeweitet, bis sie schließlich ab 1975 für alle Bereiche galt.
Zu Beginn wurde die Indexierung der Löhne anhand eines Korbs aus lediglich 19 Konsumgütern des täglichen Bedarfs einer fünfköpfigen Familie berechnet. Heute bilden ca. 8.000 Güter und Dienstleistungen die Basis des Index.
Wie funktioniert das?
Einfach gesagt handelt es sich bei der automatischen Lohnindexierung um eine automatische Anpassung der Löhne, Gehälter und Renten an die Schwankungen der Konsumgüterpreise. Wieso? Um zu verhindern, dass die Kaufkraft der Haushalte aufgrund der Inflation zurückgeht.
Bei der Indexierung handelt es sich also um ein wirtschaftliches Instrument, mit dem die Auswirkung der Inflation ausgeglichen und die Kaufkraft der Haushalte erhalten werden soll. Die Gehälter und Lebenshaltungskosten verhalten sich sozusagen wie kommunizierende Gefäße. Eine gute Sache für die Arbeitnehmer, nicht wahr? Für den Arbeitgeber kann die Indexierung jedoch ein ziemlich saurer Apfel sein, da sie ungeachtet der spezifischen Situation oder Branche des Unternehmens durchgeführt werden muss. Entsprechend muss er höhere Kosten tragen, die nicht automatisch durch höhere Einnahmen ausgeglichen werden.
Kommen wir zum Kernthema: Die Inflation (der allgemeine Preisanstieg) wird mithilfe des Verbraucherpreisindex (VPI) gemessen. Hier wird unterschieden zwischen:
- dem nationalen Verbraucherpreisindex (NVPI);
- und dem europäischen harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI).
Bei der Lohnindexierung wird nur der NVPI berücksichtigt. Der HVPI hingegen wird von der EZB insbesondere bei der Festlegung ihrer Geldpolitik herangezogen.
In Luxemburg werden diese Indizes vom STATEC berechnet, das die Preisschwankungen bei Gütern und Dienstleistungen im Zeitverlauf analysiert. Die Statistiken und die komplette Datenhistorie zu den VPI sind auf der Website des STATEC verfügbar.
Zur Berechnung dieser Indizes nutzt das STATEC eine Auswahl an Verkaufsstellen, in denen rund 8.000 Preise analysiert werden.
Zur Berechnung dieser Indizes nutzt das STATEC eine Auswahl an Verkaufsstellen, in denen rund 8.000 Preise in den ersten beiden Wochen eines jeden Monats analysiert werden. Anhand des Durchschnitts von 12 Kategorien (Lebensmittel, Bekleidung usw.), die wiederum in 255 Positionen unterteilt sind (alkoholische Getränke, Babywindeln usw.), wird ein allgemeiner Index berechnet. Dieser Index wird anschließend mit der Basis von 100 vom 1. Januar 1948 der gleitenden Lohnskala (September 2023 lag der Index bei 944,43) verglichen. Sofern der Durchschnittswert der vergangenen sechs Monate einen bestimmten Grenzwert erreicht oder überschreitet, wird die automatische Lohnindexierung von 2,5% ausgelöst.
Misst man beispielsweise den Verbraucherpreisindex während des Schlussverkaufs, lässt sich ein deutlicher Rückgang feststellen. Das ist ganz normal, da in der Schlussverkaufsphase die Preise für Konsumgüter gesenkt werden. In diesem konkreten Fall wird natürlich keine Lohnindexierung vorgenommen. Es gibt jedoch Faktoren, die einen weniger direkten Einfluss auf die Indizes haben, wie zum Beispiel die Arbeitslosenrate oder der Ölpreis. Wenn diese steigen, steigt automatisch die Inflation und damit die Preise.
Wann findet die nächste Indexierung statt?
Die letzte Lohnindexierung fand im April 2023 statt, wodurch der Mindestlohn auf 2.570,93EUR brutto (3.085,11EUR für qualifizierte Arbeitnehmer) angehoben wurde. Da die letzte Indexierung der Löhne und Renten erst vor kurzem gefallen ist, ist es sehr schwierig einen bestimmten Termin zu nennen. In der Tat ist die Inflationsentwicklung schwer vorherzusehen. Nehmen wir an, dass 2023 immer noch die Auslösung einer dritten Indextranche am Jahresende erwartet wird.
Fazit
Die Idee hinter der automatischen Indexierung der Löhne, Gehälter und Renten ist recht einfach zu verstehen. Durch sie soll die Kaufkraft an die Preise der Konsumgüter angepasst werden, insbesondere im Fall einer Inflation. Die Art der Berechnung und die zahlreichen Wirtschaftsparameter, die aus der Durchführung der Indexierung resultieren, sind hingegen um einiges komplizierter. Unabhängig davon wird die Indexierung im Allgemeinen als wertvolle soziale Errungenschaft angesehen, die Luxemburg für ausländische Arbeitnehmer attraktiv macht. Ein Aspekt, den bestimmte Unternehmen, in deren Augen die Indexierung ein Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit darstellt, gerne differenziert betrachten.