Die Fahrzeugzulassung in Luxemburg
Sie haben einen Neu- oder Gebrauchtwagen im Ausland gekauft, ein Auto geerbt oder möchten ein Fahrzeug nach einer Abmeldung wieder zulassen? Die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg mit einem offiziellen Kennzeichen kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Dies gilt insbesondere für die vielen Menschen, die jedes Jahr nach Luxemburg ziehen und bereits mindestens ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug besitzen.
Die Website der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA) nennt verschiedene Szenarien, in denen die Fahrzeugzulassung für Gebietsansässige in Luxemburg erforderlich ist:
- ein Umzug nach Luxemburg, der die Zulassung eines vorhandenen Autos in Luxemburg erfordert;
- der Kauf eines Neuwagens in Luxemburg bzw. innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union (EU);
- der Kauf eines Gebrauchtwagens in Luxemburg bzw. innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union (EU);
- die Wiederzulassung eines vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugs;
- die Zulassungsbescheinigung ist erloschen;
- ein Erbe, das die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung auf den Namen des Erben erfordert.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den Fall eines Zuwanderers, der über ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug verfügt.
Ihr Fahrzeug ist im Ausland zugelassen
Sie sind vor Kurzem nach Luxemburg gezogen? Herzlichen Glückwunsch! Sie haben nun sechs Monate Zeit, um Ihr Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen. Das ist zwar nicht sehr kompliziert, aber um keine Zeit zu verlieren und unnötige Frustration zu vermeiden, sollten Sie der Reihe nach vorgehen. Sie können auch eine andere Person schriftlich dazu bevollmächtigen, die Zulassung für Sie zu veranlassen.
Zunächst müssen Sie online auf MyGuichet.lu oder per E-Mail an nplaques@snca.lu ein Kennzeichen beantragen. Hierzu müssen Sie das Formular „Demande d’attribution d’un numéro d’immatriculation“ ausfüllen. Die Bearbeitung nimmt in der Regel ein bis zwei Tage in Anspruch. Sie werden per Post (an die von Ihnen angegebene Adresse) über das Ihrem Fahrzeug zugewiesene Kennzeichen informiert. Die Reservierung eines Kennzeichens ist zwar kostenlos, Sie müssen für ein Kennzeichen des laufenden Nummernkreises jedoch für 50 Euro eine Gebührenmarke („Droit de chancellerie“) erwerben.
Ihnen wurde ein Kennzeichen zugeteilt? Sehr gut! Nun müssen Sie das Formular „Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ ausfüllen und unterzeichnen.
Anschließend müssen Sie den gesamten Antrag an die SCNA senden, dort am Empfang abgeben oder online einen Termin vereinbaren. Zum Antrag gehören folgende Unterlagen:
- ein gültiger Ausweis;
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Demande en obtention d’un certificat d‘immatriculation“;
- die Gebührenmarke(n) („Droit de chancellerie“);
- das Zollformular „Vignette 705“;
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (grau und gelb);
- eine gültige Versicherungsbescheinigung (ausgestellt von einer in Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft);
- der Kaufvertrag des Fahrzeugs im Original;
- die europäische Konformitätsbescheinigung (bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1. Februar 2016);
- die gültige und von einer in Luxemburg zugelassenen Prüforganisation ausgestellte Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung.
Um es Ihnen nicht allzu einfach zu machen, müssen Sie diese Dokumente natürlich alle im Original vorlegen.
Wenn Ihr Antrag vollständig und einwandfrei ist, erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung. Sie müssen dann nur noch bei einem zugelassenen Betrieb Ihre Nummernschilder in Auftrag geben. Dies dürfte in der Regel einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag kosten.
Jetzt haben Sie es geschafft. Gute Fahrt!
Ein Wunschkennzeichen beantragen
Sie hätten, wie so viele Menschen in Luxemburg, gerne ein Wunschkennzeichen? Kein Problem, wenn das gewünschte Kennzeichen noch frei ist und Sie gewisse Vorgaben einhalten. Die Kennzeichen von Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen bestehen aus zwei Buchstaben und zwei Ziffern. Bei allen anderen Fahrzeugen können Sie zwischen drei Arten von Wunschkennzeichen wählen:
- Kennzeichen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern;
- Kennzeichen mit fünf Ziffern;
- Kennzeichen mit vier Ziffern. Alle Kennzeichen mit vier Ziffern sind bereits vergeben. Wenn Sie gerne ein solches Kennzeichen hätten, müssen Sie sich daher auf einer Warteliste eintragen. Die Kennzeichen werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Da diese Kennzeichen nur selten frei werden, erhält der Antragsteller bei Zuteilung ein Zufallskennzeichen. Doch üben Sie sich in Geduld, denn es kann mehrere Jahre dauern, bis Sie ein solches Kennzeichen erhalten.
Anträge auf ein Wunschkennzeichen können auf MyGuichet.lu gestellt werden.
Beachten Sie, dass im Vergleich zu einem Kennzeichen des laufenden Nummernkreises zusätzliche Kosten in Höhe von 50 Euro anfallen, wenn das Kennzeichen erstmalig zugeteilt wird, bzw. 24 Euro, wenn das Kennzeichen wiederverwendet wird (wenn Sie erst vor Kurzem nach Luxemburg gezogen sind, dürfte dies bei Ihnen nicht der Fall sein).
Achtung: Bestimmte Buchstabenkombinationen sind bei Wunschkennzeichen unzulässig (AA, CD, HJ, KK, KZ, PD, SA, SS, WC und ZZ). Gleiches gilt für Kombinationen mit den Buchstaben „I“ und „O“.
Darüber hinaus können Sie ein Kennzeichen auch von einer anderen Person übernehmen, wenn diese Person ihr Kennzeichen an Sie abtreten möchte. In diesem Fall müssen Sie lediglich das entsprechende Formular ausfüllen und die vorgesehene Gebühr entrichten.
Welche Fahrzeuge müssen zugelassen werden?
Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihr Fahrzeug zulassen müssen? Zum Abschluss haben wir für Sie die Fahrzeuge aufgeführt, die gemäß dem in diesem Artikel beschriebenen Verfahren zugelassen werden müssen:
- Pkw
- Lieferwagen
- Kleinkrafträder
- Dreiräder und Quads
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Anhänger
- Campingwagen
- Wohnwagen
- Wohnmobile
- Maschinen
- Stadt- und Reisebusse
- Lkw
- Lastzüge mit Anhänger oder Sattelauflieger