Meine Finanzen, meine Projekte, mein Leben
April 19, 2024

Absicherung Ihrer Familienangehörigen im Todesfall

  Gesammelt von myLIFE team myWEALTH Mai 15, 2017 14896

Als Eltern oder Großeltern will man die finanzielle Zukunft seiner Angehörigen natürlich absichern. Zu den in Frage kommenden Lösungen gehören Versicherungen, die speziell für diesen Zweck konzipiert sind, steuerliche Vorteile bieten und die Konsolidierung Ihrer zukünftigen Vermögenslage ermöglichen.

Sie wünschen eine gewisse finanzielle Absicherung für Ihre Angehörigen im Invaliditäts- oder Todesfall? Lebensversicherungsverträge sind eine Möglichkeit, die Sie in Betracht ziehen sollten. Auch wenn die Lösungen je nach Anbieter unterschiedlich gestaltet sind, lassen sich die klassischen Verträge in zwei Kategorien unterteilen: temporäre Versicherungen auf den Todesfall und Mischversicherungen (auf den Todes- und Erlebensfall).

Temporäre Versicherungen auf den Todesfall

Temporäre Versicherungen auf den Todesfall bieten eine finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen unabhängig davon, ob sie ein konstantes oder abnehmendes Kapital vorsehen. Im Todesfall des Versicherten während der Vertragslaufzeit sehen sie die Zahlung einer Kapitalleistung an den (die) von Ihnen angegebenen Begünstigten vor.

Die „Restschuldversicherung“ deckt die Restsumme ab, die aus Ihrem Immobilienkredit noch zu tilgen ist. Es handelt sich um eine temporäre Versicherung mit einem abnehmenden Kapital.

  • Die Versicherungsgesellschaft gewährleistet im Falle Ihres Ablebens die Zahlung des Kapitals, das Ihrer Bank noch geschuldet wird.
  • Sie bestimmen das Kapital, das Sie versichern möchten, und die Vertragsdauer.
  • Die Berechnung der Prämie richtet sich nach dem Alter des Versicherten, der Vertragsdauer und dem versicherten Kapital.
  • Bei den meisten Versicherungsgesellschaften können Sie zusätzliche Versicherungsleistungen abschließen (Invalidität, Unfall).

Bei persönlichen Darlehen gibt es eine ähnliche Versicherung, die als „Konsumkreditrestschuldversicherung“ bezeichnet wird.Wir beschreiben es nicht in diesem Inhalt.

Die eigentliche befristete Versicherung auf den Todesfall bezieht sich auf ein konstantes Kapital. Bei dieser Lösung erhalten Ihre Begünstigten das Kapital, wenn Sie vor Ablauf Ihres Vertrages versterben.

  • Sie bestimmen das Kapital, das Ihre Begünstigten erhalten sollen, und die Vertragsdauer.
  • Sie legen die Zahlungshäufigkeit fest, wobei Sie zwischen einer Einmalprämie oder regelmäßigen Prämien wählen können.
  • Die Berechnung der Prämie richtet sich nach dem Alter des Versicherten, der Vertragsdauer und dem versicherten Kapital.
  • Sie können jederzeit den gesamten Rückkauf des Vertrages beantragen oder durch einen Nachtrag Ihren Vertrag „ruhen“ lassen, d. h. Sie stellen die Zahlung der Prämien ein. Letztere Option bietet den großen Vorteil, dass sie keine steuerlichen Auswirkungen hat.
  • Bei den meisten Versicherungsgesellschaften können Sie zusätzliche Versicherungsleistungen abschließen (Invalidität, Unfall).
  • Neben der Zahlung einer Kapitalleistung an Ihre Angehörigen im Todesfall besteht die Möglichkeit, dass diese (je nach Gesellschaft) einen rund um die Uhr verfügbaren Assistance-Dienst in Anspruch nehmen können, der ihnen bei einem Todesfall im Ausland bei den notwendigen Maßnahmen hilft (Assistance bei der Rückführung der sterblichen Überreste).

Die gemischte Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall

Bei gemischten Versicherungen auf den Todes- und Erlebensfall werden die Leistungen einer Lebensversicherung und einer Todesfallversicherung miteinander kombiniert. Im Erlebensfall garantieren sie am Ende der Vertragsdauer die Zahlung einer garantierten Kapitalleistung (Erlebensfall) zuzüglich etwaiger Überschussbeteiligungen. Im Todesfall des Versicherten vor dem Ende der Vertragsdauer erhält/erhalten der/die Begünstigte(n) die garantierte Todesfallkapitalleistung zuzüglich etwaiger Überschussbeteiligungen. Auch hierbei können Sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften zusätzliche Versicherungsleistungen abschließen (Invalidität, Unfall).

Neben der größeren finanziellen Sicherheit für Ihre Familie bieten diese Versicherungen auch steuerliche Vorteile (…)

Steuervorteile bei Ihren Versicherungen

Zusätzlich zur größeren finanziellen Sicherheit für Ihre Angehörigen ermöglichen Ihnen diese Versicherungen auch, einen Betrag von der Steuer absetzen, der je nach Ihrer Situation unterschiedlich hoch ist, sofern Sie in Luxemburg (steuerlich) ansässig sind.

MAXIMAL ABSETZBARE BETRÄGE BEI PRÄMIEN UND BEITRÄGEN
SteuerpflichtigerOhne EhepartnerMit Ehepartner
ohne KinderEUR 672EUR 1.344
mit 1 KindEUR 1.344EUR 2.016
mit 2 KindernEUR 2.016EUR 2.688
EUR 672 für jedes weitere Kind

Wenngleich diese Produkte in Luxemburg von der Einkommensteuer befreit sind, ist zu beachten, dass die abzugsfähigen Obergrenzen bei diesen Versicherungen nicht mit den Obergrenzen für Schuldzinsen bei persönlichen Darlehen kumuliert werden können. Steuerabzüge unterliegen Bedingungen und können sich mit der Gesetzgebung ändern.