Alles Wissenswerte über die Kfz-Hauptuntersuchung in Luxemburg
Wann muss in Luxemburg eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden? Welche Fahrzeuge sind betroffen? Welche Fristen sind zu beachten? Wie bereitet man sich auf den Termin vor? Was tun, wenn Ihr Fahrzeug nicht durch die Hauptuntersuchung kommt? myLIFE beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Charlotte hat ihr Auto seit vier Jahren. Jetzt hat sie einen Brief erhalten, in dem sie aufgefordert wird, einen Termin bei einer Prüfstelle zu vereinbaren. Sie muss zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung und fragt sich, wie diese in Luxemburg abläuft – welche Unterlagen mitzubringen sind, was geprüft wird usw. Im Folgenden gehen wir auf ihre wichtigsten Fragen ein.
Warum wird Charlotte zur Durchführung einer Hauptuntersuchung aufgefordert?
Die Hauptuntersuchung, bei der Zustand, Instandhaltung und Konformität des Fahrzeugs mit den technischen und umweltrechtlichen Bestimmungen geprüft werden, ist in Luxemburg vorgeschrieben. So soll sichergestellt werden, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Die junge Frau wird aufgefordert, ihr Auto erstmalig zur Hauptuntersuchung vorzustellen; danach müssen in regelmäßigen Abständen weitere technische Überprüfungen vorgenommen werden.
Welche Fristen sind zu beachten?
Zwar muss in Luxemburg der Großteil der zugelassenen Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden, die Abstände zwischen den Überprüfungen unterscheiden sich jedoch je nach Fahrzeugart.
Autos, Motorräder und Anhänger (mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 750 kg und 3.500 kg) müssen vier Jahre nach der Erstinbetriebnahme zur ersten Hauptuntersuchung. Die zweite Hauptuntersuchung findet zwei Jahre später statt, danach folgen jährliche Überprüfungen. Dies wird auch als wiederkehrende technische Überwachung bezeichnet.
Achtung: Anders als in anderen europäischen Ländern ist die wiederkehrende Hauptuntersuchung in Luxemburg Pflicht für Motorräder ab 50 cm3.
Einige Fahrzeuge müssen einer jährlichen technischen Überwachung unterzogen werden: LKW und Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, Anhänger, die zur Personenbeförderung bestimmt sind sowie Lieferwagen und Fahrzeuge mit weniger als 9 Sitzplätzen, die als Taxi, Krankenwagen oder Mietwagen zugelassen sind.
Gut zu wissen: Den Fahrzeughaltern wird etwa acht Wochen vor Ablauf der Prüfbescheinigung eine Erinnerung an die Hauptuntersuchung zugesandt. Ein solches Schreiben hat auch Charlotte erhalten.
Für die Zulassung eines mehr als vier Jahre alten Fahrzeugs muss in Luxemburg eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden.
In welchen anderen Fällen ist eine Hauptuntersuchung vorgeschrieben?
Abgesehen von den wiederkehrenden technischen Überprüfungen müsste Charlotte in folgenden Fällen eine neue Hauptuntersuchung bei ihrem Auto durchführen lassen:
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- wenn an ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen wurden (Steigerung der Motorleistung, Montage eines Bodykits usw.)
- nach einer Reparatur oder einem Umbau des Fahrgestells
- nach größeren Reparaturen an Rädern, Aufhängung, Lenkung, Bremsen usw. infolge eines Unfalls
- auf besondere Vorladung durch einen Kfz-Sachverständigen oder die Polizei
Gut zu wissen: Für die Zulassung eines mehr als vier Jahre alten Fahrzeugs muss in Luxemburg ebenfalls eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden. Wenn sich Charlotte für den Kauf eines Gebrauchtwagens entscheidet, sollte sie den Verkäufer nach einer gültigen Prüfbescheinigung fragen.
→ Wenn das Fahrzeug aus dem Ausland stammt und die Hauptuntersuchung in einem anderen EU-Land oder in der Schweiz durchgeführt wurde, ist sie auch in Luxemburg gültig, sofern die in Luxemburg geltenden Fristen eingehalten wurden.
In Luxemburg zugelassene Fahrzeuge, die keiner technischen Überwachung unterzogen werden müssen, dürfen nur mit einer gültigen Konformitätsvignette betrieben werden.
Welche Fahrzeuge müssen keiner technischen Überwachung unterzogen werden?
Kleine Anhänger, die nicht zur Personenbeförderung bestimmt sind (und deren zulässige Gesamtmasse weniger als 750 kg beträgt); Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge; Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt; bestimmte Traktoren* und historische Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1950 erstmals in Betrieb genommen wurden, müssen in Luxemburg keiner wiederkehrenden technischen Überwachung unterzogen werden. Für ihren kleinen 50er Roller, den sie für Fahrten in die Stadt nutzt, braucht Charlotte keine Hauptuntersuchung.
Achtung: In Luxemburg zugelassene Fahrzeuge, die keiner technischen Überwachung unterzogen werden müssen, dürfen nur mit einer gültigen Konformitätsvignette betrieben werden. Diese kann bei der SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile) erworben werden.
Wo kann man die Hauptuntersuchung durchführen lassen und was kostet das?
Nach Erhalt des Erinnerungsschreibens muss Charlotte innerhalb der nächsten acht Wochen einen Termin bei einer vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle vereinbaren. Der zu zahlende Betrag hängt von der Art des Fahrzeugs und der Prüfstelle ab.
Eine Hauptuntersuchung in einem Zentrum der SNCT kostet beispielsweise 53,60 Euro für ein Fahrzeug mit Verbrennungs- oder Hybridmotor und 40 Euro für ein Motorrad (Tarife von Januar 2020).
Die junge Fahrerin kann zwischen den folgenden Prüfstellen wählen:
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- Société Nationale de Contrôle Technique (SNCT) in Sandweiler, Wilwerwiltz oder Esch-sur-Alzette
- DEKRA in Bertrange
- LU KS in Lorentzweiler
- Eine der Partnerwerkstätten der SNCT (die Tarife unterscheiden sich je nach Werkstatt).
Gut zu wissen: Charlotte sollte zügig einen Termin vereinbaren. Je nach Prüfstelle und Prüfzeitraum kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Termin frei wird.
Welche Unterlagen müssen zur Hauptuntersuchung mitgebracht werden?
Folgende Unterlagen muss Charlotte unbedingt vorlegen:
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- Kfz-Versicherungsnachweis (grüne Karte, wird seit Ende 2020 auf weißem Papier ausgestellt)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (grau)
- gültige Steuervignette
- europäische Konformitätsbescheinigung (bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1. Februar 2016)
- letzte Prüfbescheinigung, sofern vorhanden – Charlotte muss keine Prüfbescheinigung vorlegen, da es sich um die erste Hauptuntersuchung ihres Autos handelt
Wie bereitet man sich auf die Hauptuntersuchung vor?
Vor ihrem Termin kann Charlotte einige einfache Tests vornehmen, um den Zustand ihres kleinen Autos zu kontrollieren und ihre Chancen auf ein Bestehen der Hauptuntersuchung zu erhöhen. Sie kann die Untersuchungen selbst vornehmen oder sich an eine Werkstatt wenden.
Achtung: Bei technischen Änderungen am Auto muss sich Charlotte bei der SNCA erkundigen, ob ein Gutachten und eine Eintragung der Änderungen in die Zulassungsbescheinigung erforderlich sind.
Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?
Es werden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, um den allgemeinen Zustand von Charlottes Auto und das ordnungsgemäße Funktionieren aller Fahrzeugkomponenten zu überprüfen – Karosserie, Fahrgestell, Lenkung, Achsen, Räder, Reifen, Aufhängung, Bremsen, Scheinwerfer, elektrische Ausstattung, Geräuschpegel, Abgase usw. Es handelt sich also um einen umfassenden Sicherheitscheck für ihr Auto!
Bei Nichtbestehen der Hauptuntersuchung darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden.
Hauptuntersuchung: bestanden, nicht bestanden, Nachuntersuchung
Bei der Hauptuntersuchung sind drei Ergebnisse möglich.
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- Wenn keine oder nur geringe Mängel festgestellt wurden, erhält Charlotte einen positiven Prüfbescheid und muss festgestellte geringfügige Mängel gegebenenfalls beseitigen lassen.
- Bei erheblichen Mängeln erhält sie eine zeitlich befristete Prüfbescheinigung. Sie ist verpflichtet, ihr Auto reparieren zu lassen bzw. die Mängel zu beseitigen. Außerdem muss sie ihr Auto innerhalb von 28 Tagen zur Nachuntersuchung bringen (für die weitere Gebühren anfallen und für die ein Termin vereinbart werden muss).
- Wenn Mängel festgestellt werden, die eine Verkehrsgefährdung darstellen, muss das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden; dann darf Charlotte nicht mehr mit ihrem Auto fahren.
Zum Glück ist bei Charlottes Auto alles in Ordnung und es besteht die Hauptuntersuchung! Sie erhält die Prüfbescheinigung. Diese ist zwei Jahre gültig. Bei Ablauf der Frist wird ihr Auto sechs Jahre alt sein. Danach finden die Überprüfungen jährlich statt.
Für Charlotte ist dies eine gute Gelegenheit, ein Fazit hinsichtlich der Wartung und Pflege ihres Autos zu ziehen und über Optimierungsmöglichkeiten nachzudenken, um noch lange Freude an ihrem Fahrzeug zu haben. Hierzu kann sie sich auch unsere Tipps für den Kfz-Unterhalt in Luxemburg anschauen.
* Traktoren und mobile Maschinen, deren Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht überschreitet, deren Leergewicht 600 kg überschreitet und deren Geschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten soll, wenn sie ein oder mehrere andere Fahrzeuge ziehen.