Meine Finanzen, meine Projekte, mein Leben
April 20, 2024

Der Gebrauchtwagenkauf in Luxemburg für Grenzgänger

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY März 26, 2020 9510

Für Grenzgänger ist der Gedanke, einen Gebrauchtwagen im Großherzogtum zu erwerben, verlockend. Es gibt zahlreiche Angebote mit einem oftmals attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis, da die Fahrzeuge in der Regel gut ausgestattet und gepflegt sind und nicht allzu viele Kilometer auf dem Tacho haben. Allerdings sind die Formalitäten nicht zu unterschätzen: Sie sind ebenso aufwendig wie bei der Zulassung eines ausländischen Autos in Luxemburg. myLIFE fasst die wesentlichen Punkte zusammen, die es vor dem Kauf zu beachten gilt.

Arnaud, 28 Jahre, ist Angestellter in einem in Luxemburg ansässigen IT-Unternehmen und hat eine aussichtsreiche Zukunft vor sich. Er wohnt 10 Kilometer von Metz entfernt und fährt jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit. Leider sind die Tage seines Autos gezählt, sodass Arnaud sich zum Kauf eines neuen Fahrzeugs entschlossen hat. Aufgrund seines begrenzten Budgets fällt seine Wahl auf einen Gebrauchtwagen. Und warum eigentlich kein in Luxemburg zugelassenes Auto? Der dortige Gebrauchtwagenmarkt ist gut bestückt, und die angebotenen Fahrzeuge sind qualitativ hochwertig und oftmals sehr gepflegt. Auf einer Internetseite wie www.luxauto.lu oder www.autoscout24.lu wird Arnaud schließlich fündig.

Der derzeitige Halter seines Wunschobjekts wohnt in Dommeldingen. Arnaud fährt für eine Probefahrt vorbei, und nachdem diese erfolgreich verlaufen ist, werden er und der Verkäufer sich rasch einig. Jedoch heißt das noch nicht, dass Arnaud das Auto sofort mit nach Frankreich nehmen kann. Denn eben dem finanziellen Aspekt sind auch diverse verwaltungstechnische Formalitäten zu beachten, und zwar sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer.

Pflichten des Verkäufers

Beim Verkauf eines Fahrzeugs, das ins Ausland exportiert werden soll, ist der Verkäufer zunächst zur Abmeldung des Autos verpflichtet. Dafür muss er das Fahrzeug bei der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA) zu Exportzwecken abmelden. Dieser Schritt muss innerhalb von fünf Werktagen nach dem Verkauf erfolgen. Sie werden nun sicher annehmen, dass die Pflichten des Verkäufers für Arnaud nicht von Belang sind. Falsch gedacht! Denn erst wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, kann Arnaud die seinerseits erforderlichen Formalitäten erledigen.

Erst wenn der Verkäufer das Fahrzeug abgemeldet hat, können Sie als Käufer die erforderlichen Formalitäten erledigen.

Pflichten des Käufers

Zunächst einmal muss Arnaud bei der französischen Verwaltungsbehörde einen Fahrzeugschein für sein im Ausland erworbenes Fahrzeug beantragen. Erst damit kann ihm dann ein Kennzeichen zugewiesen werden. Da die Verfahrensweise jedoch von Land zu Land unterschiedlich ist, möchten wir an dieser Stelle nicht näher auf diesen Punkt eingehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei der zuständigen Behörde in Ihrem Wohnsitzland zu informieren. Doch unabhängig von dem Land, in dem Sie wohnen, sind in jedem Fall mehrere Dokumente erforderlich:

  • die frühere Zulassungsbescheinigung (vom Verkäufer ausgehändigt)
  • der Kaufvertrag (vom Verkäufer bereitgestellt und von beiden Parteien unterzeichnet)
  • der Führerschein des Käufers
  • der Personalausweis des Käufers
  • die Bescheinigung über die bestandene Kfz-Hauptuntersuchung (vom Verkäufer ausgehändigt)
  • die Konformitätsbescheinigung (vom Verkäufer ausgehändigt)
  • die Mehrwertsteuerbescheinigung (im Falle von Arnaud ein von der französischen Steuerbehörde ausgestellter „quitus fiscal“)
  • ein Wohnsitznachweis (z. B. Stromrechnung oder Mietbescheinigung)

Falls Arnaud weitere Informationen benötigt, kann er die französische Seite „immatriculation“ der Agence nationale des Titres sécurisés konsultieren. Des Weiteren gibt es eine umfangreiche Seite für belgische Grenzgänger sowie eine für deutsche Grenzgänger, auf der sich ebenfalls Antworten auf sämtliche Fragen finden, die sich Betroffene möglicherweise stellen. Arnaud jedenfalls hat die notwendigen Formalitäten geregelt und kann sich nun ans Steuer setzen. Das heißt: fast!

Warten auf die Zulassungsbescheinigung

Da Arnaud in Frankreich wohnt, kann die Ausstellung der Carte Grise (französischer Fahrzeugschein) etwas länger dauern. Die Bescheinigung selbst kann er praktischerweise online beantragen. Doch leider dauert der Online-Antrag letztendlich länger, weil jedes Dokument zunächst überprüft werden muss. Insgesamt kann der Vorgang mehr als acht Wochen in Anspruch nehmen. Arnaud jedoch benötigt sein neu erworbenes Fahrzeug natürlich sofort, um damit zur Arbeit fahren zu können. Da es aber abgemeldet ist, ist eine Nutzung im Straßenverkehr leider nicht möglich. Das wäre schließlich gegen das Gesetz.

Um das Auto in Ihr Wohnsitzland zu überführen, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen, das entsprechende Fahrten ermöglicht. Ein solches Ausfuhrkennzeichen hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten.

Export des Fahrzeugs

Glücklicherweise gibt es eine Lösung, um das Fahrzeug zeitnah nach Frankreich zu überführen: ein Ausfuhrkennzeichen, d. h. ein zeitlich begrenztes Kennzeichen (Gültigkeitsdauer von drei Monaten), das entsprechende Fahrten ermöglicht. Doch Vorsicht: Hierfür ist auch eine spezielle KFZ-Versicherung erforderlich. Aber immer schön der Reihe nach, schließlich ist die richtige Organisation das A und O.

Für die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss Arnaud nämlich zunächst einen Termin bei der SNCA in Sandweiler vereinbaren. Ein solcher Termin kann online vereinbart werden. Zum Termin nimmt er folgende Unterlagen mit:

  • den Kaufvertrag (vom Verkäufer bereitgestellt und von beiden Parteien unterzeichnet)
  • die frühere Zulassungsbescheinigung (vom Verkäufer ausgehändigt)
  • seinen Personalausweis

Vor Ort muss Arnaud außerdem das Dokument „Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ ausfüllen und unterschreiben.

Erhalt des Ausfuhrkennzeichens

Nachdem Arnaud 50 Euro für eine Gebührenmarke (bei der SNCA) entrichtet hat, sucht er einen zugelassenen Betrieb auf, um die Nummernschilder gemäß seiner künftigen Zulassungsbescheinigung in Auftrag zu geben. Dafür ist eine Kaution von rund 100 Euro fällig. Nach Fertigstellung der französischen Nummernschilder erhält Arnaud diese Kaution bei Rückgabe seines Ausfuhrkennzeichens zurück.

Abschluss einer speziellen befristeten Versicherung

Anschließend gilt es, bei einem luxemburgischen Versicherungsunternehmen eine entsprechende KFZ-Versicherung abzuschließen. Mit dieser Versicherung und einem Kurzzeitkennzeichen kann das Fahrzeug schließlich ins Ausland überführt werden. Arnaud hat die Versicherung direkt aufgesucht und die Belege für den in Luxemburg erfolgten Fahrzeugkauf sowie die von der SNCA erteilte vorläufige Zulassungsnummer vorgelegt.

Nach erneuter Terminvereinbarung muss Arnaud abermals zur SNCA, wo der Mitarbeiter ihm diesmal eine Ausfuhrbescheinigung aushändigt. Nun kann er endlich den Verkäufer aufsuchen, um die Ausfuhrkennzeichen anzubringen und mit seinem neuen Auto nach Hause zu fahren.

Nach der Ankunft in Frankreich

Das Auto ist nun also bei Arnaud in Frankreich. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Formalitäten abgeschlossen wären. Da die Exportversicherung zeitlich befristet ist (ca. 15 Tage), muss das Fahrzeug zunächst mittels des Ausfuhrkennzeichens bei einem französischen Versicherer versichert werden. Idealerweise sollte man seine Versicherung im Voraus informieren, damit zum gegebenen Zeitpunkt alles vorbereitet ist. Sobald Arnaud seinen französischen Fahrzeugschein erhalten hat, kann er die endgültigen Nummernschilder in Auftrag geben und anbringen, und seiner Versicherungsgesellschaft abschließend das endgültige Kennzeichen mitteilen. Jetzt, da alles geregelt ist, gönnt sich Arnaud erst einmal eine kurze Pause auf dem Sofa, bevor er sich endlich offiziell ans Steuer setzen kann.

Falls Ihnen eines Tages der Sinn danach stehen sollte, einen Gebrauchtwagen in Luxemburg zu kaufen, ist Ihnen der Verwaltungsaufwand nun bekannt. Wie Sie sehen, handelt es sich um ein langwieriges Prozedere aus vielen kleinen Einzelschritten. Es kann sich jedoch durchaus lohnen, wenn Sie eine wirklich günstige Gelegenheit ausfindig gemacht haben. In diesem Fall sollten Sie möglichst gut vorbereitet sein – insbesondere, wenn Sie es wie Arnaud eilig haben und Ihr neues Auto schnellstmöglich nutzen möchten.