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April 25, 2024

Der luxemburgische Führerschein

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY Dezember 11, 2020 8636

Für die meisten Jugendlichen ist er ein wichtiger Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit: Der Führerschein gilt als der Schlüssel zu neuen Lebensperspektiven. Sein Erwerb ist nicht nur vorgeschrieben, wenn man Auto fahren will, sondern auch für das Führen anderer Kraftfahrzeuge. myLIFE erläutert Ihnen, wie man die heiß begehrte Fahrerlaubnis erhält.

Sie möchten Roller, Motorrad oder Auto fahren? Egal für welches Fortbewegungsmittel Sie sich entscheiden: Bevor Sie am luxemburgischen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen Sie zuerst Ihren Führerschein machen. Er ist ein wichtiger Meilenstein, für den man mehrere Etappen meistern muss. Auch wenn es nicht unbedingt leicht ist, zahlt sich die Anstrengung am Ende aus.

Der Führerschein – ein weiterer Schritt in die Unabhängigkeit

Flexibler werden, einen Job kriegen oder Ferien machen, wie und wann es einem gefällt: Es gibt viele Gründe, den Schritt zu wagen und den Führerschein zu machen.

Aber Vorsicht: Nicht jeder kann einfach so den Führerschein erwerben! Bevor man sich an diese Aufgabe wagt, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, z. B. in Bezug auf das Mindestalter. Um den Führerschein der Klasse B (Auto) zu erhalten, müssen Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • in Luxemburg wohnhaft sein, und
  • sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, um Ihre Eignung als Fahrzeugführer zu belegen.

Wenn Sie unter bestimmten Störungen (Herzrhythmusstörungen, Angina pectoris, Alkoholabhängigkeit oder Abhängigkeit von psychotropen Stoffen) leiden, ist es besser, gleich zu verzichten.

Wie sieht es bei anderen Fahrzeugen aus?

Autos interessieren Sie gar nicht? Kein Problem, es gibt ja Alternativen. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass je nach Fahrzeugklasse auch ein anderes Mindestalter gilt:

  • 16 Jahre für die Führerscheinklassen AM (Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge), A1 (Leichtkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von bis zu 15 kW) und F (Traktoren)
  • 18 Jahre für die Führerscheinklassen A2 (Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW), C1 (Kraftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zur Beförderung von bis zu 9 Personen) und C1E (Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen)
  • 20 Jahre für Krafträder der Führerscheinklasse A
  • 21 Jahre für die Führerscheinklassen A (dreirädrige Kraftfahrzeuge), C (Kraftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zur Beförderung von bis zu 9 Personen), CE (Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen), D1 (Kraftfahrzeuge zur Beförderung von bis zu 17 Personen, deren Länge nicht mehr als 8 Meter beträgt) und D1E (Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger bestehen)
  • 24 Jahre für Kraftfahrzeuge der Klassen D und DE, die zur Beförderung von mehr als 9 Personen ausgelegt sind (Omnibusse)

Um den Führerschein zu erwerben, muss man sich – unabhängig von der Klasse – zunächst an eine zugelassene Fahrschule wenden.

Gute Betreuung

Um den Führerschein zu erwerben, muss man sich – unabhängig von der Klasse – zunächst an eine zugelassene Fahrschule wenden, die gegen eine Gebühr von zurzeit 30 Euro für Sie einen Antrag bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr stellt. Sie können die Fahrschule frei wählen und jederzeit wechseln. Die Anmeldegebühren unterscheiden sich stark von Fahrschule zu Fahrschule, betragen aber in der Regel zwischen 40 Euro und 100 Euro.

Ergänzend zur Fahrschule gibt es ab dem Alter von 17 Jahren für Anwärter auf einen Führerschein der Klasse B (Auto) die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Das heißt, nach der bestandenen theoretischen Fahrprüfung und einer praktischen Grundausbildung dürfen Sie fahren, wenn Sie von einer erfahrenen verwandten oder nahestehenden Person begleitet werden, die seit mehr als sechs Jahren den Führerschein hat. Die Fahrschule gibt dies dann ggf. in dem für Sie eingereichten Antrag an.

Erster Schritt: die theoretische Fahrprüfung

Der erste Schritt zur Erlangung des Führerscheins besteht darin, den Theorieunterricht zu besuchen und die theoretische Fahrprüfung zu bestehen. Auf dem Stundenplan stehen hierbei die Straßenverkehrsregeln. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Fahrschülerausweis, der drei Jahre lang gültig ist und zum Nachweis der absolvierten Unterrichtseinheiten dient. Wie viele theoretische Fahrstunden absolviert werden müssen, richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Die Mindestanforderungen sind:

  • 12 Fahrstunden für die Klassen A, A1, A2, AM, B und F, und
  • 6 Fahrstunden für die Klassen A, A2 und B, wenn Sie bereits im Besitz eines Führerscheins einer anderen Klasse sind.

Die Kosten hängen von der Anzahl der theoretischen Fahrstunden ab. Insgesamt sollten Sie zwischen 120 Euro und 180 Euro veranschlagen.

Zum Abschluss dieses ersten Teils erfolgt an einem vereinbarten Termin eine Prüfung am PC in Form von Multiple-Choice-Fragen, die in einer der angebotenen Sprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch, Portugiesisch oder Englisch) abgelegt werden kann. Die Prüfung findet in einem der Prüfungszentren der SNCA in Sandweiler, Esch an der Alzette oder Diekirch statt. Um bestmöglich vorbereitet zu sein, können Sie vorher mit den Musterfragen auf der Website der SNCA Ihr Wissen testen. Wenn Sie bei der Prüfung durchfallen, müssen Sie die Hälfte der Pflichtstunden der theoretischen Ausbildung wiederholen, um die erneute Zulassung beantragen zu können.

Der Weg zum Führerschein kostet aber nicht nur Zeit, sondern auch Geld. So wird etwa für die Stellung eines Antrags auf erneute Zulassung die Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 30 Euro durch die Fahrschule fällig.

Eine praktische Fahrstunde kostet ungefähr 65 Euro.

Zweiter Schritt: die praktische Fahrprüfung

Sie haben die theoretische Prüfung bestanden? Dann wird es Zeit für die Praxis! Bevor Sie die praktische Prüfung ablegen und endlich den Führerschein erhalten, müssen Sie weitere Stunden nehmen:

  • 16 Fahrstunden für die Klassen A1, A2 und B, und
  • 10 Fahrstunden für die Klasse A2, wenn Sie bereits im Besitz eines Führerscheins der Klasse A1 sind.

Auch hier hängt der zu zahlende Betrag von der Anzahl der tatsächlich genommen Fahrstunden und der Fahrschule ab. Eine praktische Fahrstunde kostet ungefähr 65 Euro.

Wenn Sie Ihren Fahrschülerausweis erhalten haben und auf Ihrem Fahrzeug das berühmte „L“ auf rotem Grund anbringen, können Sie also in Gegenwart Ihrer Begleitperson im Großherzogtum Luxemburg fahren. Sobald Sie dafür bereit sind, können Sie sich dann zu Ihrer praktischen Fahrprüfung anmelden, die so oft wie zum Bestehen nötig abgelegt werden kann (die Kosten betragen etwa 100 Euro pro Prüfung). Nach jedem Nichtbestehen müssen Sie allerdings wieder 8 praktische Fahrstunden nehmen.

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse B machen und gleich beim ersten Versuch bestehen, kommen Sie auf einen Betrag von insgesamt 1.300-1.400 Euro.

Wenn Sie einen Führerschein der Klasse B machen und gleich beim ersten Versuch bestehen, kommen Sie auf einen Betrag von insgesamt 1.300-1.400 Euro (Anmeldegebühr, Verwaltungsgebühr und Fahrstunden).

Lernen, den Fahralltag zu meistern

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben es endlich geschafft und die lang ersehnte 24 Monate gültige Fahrerlaubnis in der Tasche. Während dieser „Probezeit“ sind Sie verpflichtet, an einem eintägigen Training im Fahrsicherheitszentrum in Colmar-Berg teilzunehmen, das ab dem dritten Monat nach Ausstellung des Führerscheins absolviert werden kann.

Für dieses obligatorische Fahrsicherheitstraining für Auto- oder Motorradfahrer müssen Sie einschließlich der Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug und der Verpflegung für diesen Tag mit Kosten von ungefähr 200 EUR an Werktagen bzw. 225 Euro am Wochenende rechnen.

Nach Abschluss dieses Trainings erhalten Sie endlich Ihren endgültigen Führerschein, der eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren hat und frühestens einen Monat vor Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis ausgestellt werden kann.

Sicher fahren

Mit Ihrem Führerschein in der Tasche dürfen Sie nun endlich offiziell am Straßenverkehr teilnehmen. Vergessen Sie aber nicht, dass jeder Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins ein Punktekonto mit 12 Punkten hat, deren vollständiger Verlust die Aussetzung der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Fahren Sie daher zu Ihrer eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmer stets vorsichtig und vermeiden Sie Verstöße, denn sonst könnten Sie Ihre bisherigen Anstrengungen zunichte machen.

Den luxemburgischen Führerschein zu machen, kostet Zeit und Geld. Entscheiden Sie sich daher für eine gute Fahrschule und die richtige Begleitperson. So haben Sie die besten Voraussetzungen, die theoretische und die praktische Fahrprüfung zu bestehen, und gewinnen am Ende an Unabhängigkeit und Freiheit.