Firmenübernahme nach Plan
Den Fortbestand eines Unternehmens gut vorbereiten
Für die meisten Unternehmer ist es selbstverständlich, dass ihr Betrieb an dem Tag, an dem sie aus dem aktiven Leben aussteigen, nicht einfach so seine Türe schließt. Eine Übernahme in der Kontinuität muss man allerdings vorbereiten. Allgemein gilt, dass ein Unternehmer die entsprechenden Mittel einsetzen und sich ausreichend Zeit nehmen sollte, um den Nachfolger auszuwählen, zu begleiten und so eine gelungene Übertragung sicherzustellen. Ein solcher Prozess kann Jahre dauern.
Klare Zielvorgaben
Bevor man irgendetwas in Sachen Übernahme unternimmt, sollte man sich erst einmal sicher sein, dass die Firma wirklich unter anderer Führung weiter bestehen soll. Wer sich in dieser Frage nicht sicher ist, läuft Gefahr, in eine emotionale Krise zu geraten. Wichtig ist auch die richtige Begleitung. Experten können mit ihren Ratschlägen und Erfahrungen wertvolle Hilfe leisten. Der Unternehmer sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Von Vorteil ist es auch, früh einen Zeitplan aufzustellen, an den man sich halten soll. Das beugt Schnellschüssen und unüberlegten Entscheidungen vor.
Eine wesentliche Etappe ist die Analyse des Ist-Zustandes. Bei dieser Bestandsaufnahme ist das Unternehmen aus neutraler Perspektive zu betrachten (realer Firmenwert, Zustand der Anlagen, Auftragsbestand, Fluktuation bei ihren Mitarbeitern usw.). Man soll sich bei diesem Schritt in die Lage eines potenziellen Erwerbers versetzen und Antworten auf alle eventuellen Fragen (auch und besonders kritische) vorbereiten.
Um den Wert des Unternehmens zu ermitteln, darf nicht nur der Umsatz eine Rolle spielen. Es geht um das wirtschaftliche Gesamtbild. Ein Wirtschaftsprüfer oder die Bank können hier wertvolle Hilfe leisten. Anhand einer zuverlässigen und objektiven Situationsanalyse erstellen diese eine unabhängige Bewertung.
In dieser Phase sollten man auch schon an die oftmals komplexen steuerlichen Aspekte denken. Denn anders als bei der Veräußerung von Aktien oder Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft, muss bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft die für natürliche Personen geltende Einkommensteuer entrichtet werden. Die Steuer lässt sich anhand des steuerpflichtigen Gewinns ermitteln (Betriebsgewinn und Gewinn aus der Veräußerung/Aufgabe des Unternehmens).
Bei der Verhandlung mit einem Übernahmekandidaten geht es nicht allein um den Verkaufspreis.
Schließlich stellt sich die Frage betreffend die Kultur des Unternehmens – seiner DNA. Niemand kann das besser einschätzen als der Unternehmer selbst. Eine gelungene Übertragung bedeutet auch fast immer, dass das immaterielle Kapital des Unternehmens übertragen werden kann.
Die richtige Wahl
Wer ist der ideale Nachfolger? Ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter, ein versierter Fachmann aus der Branche, ein vielversprechender Jungunternehmer? Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile. Wenn man sein Unternehmen auf eines seiner Kinder übertragen kann, ist dies meist der Idealfall. Doch das wirft auch Fragen auf. Beispielsweise im Zusammenhang mit der Aufteilung des Vermögens im Verhältnis zu anderen Erben. Ein Fachmann, der sich im Betrieb bewährt hat, bietet zwar die Perspektive einer Erfolgsgarantie, aber auch diese Variante ist nicht frei von Risiken. Fazit: Die Auswahl des richtigen Nachfolgers hängt immer von der Situation des Unternehmens und von der Einstellung des Unternehmers selbst ab.
Wer keinen potenziellen Kandidaten hat, für den gibt es die Möglichkeit, sich an eine Unternehmensbörse zu wenden, wie sie insbesondere das „House of Entrepreneurship“ anbietet. Erstklassige, luxemburgische Finanzinstitutionen können ebenfalls bei der Suche nach potenziellen Erwerbern behilflich sein.
Gut verhandeln
Die Verhandlung ist für beide Seiten häufig ein heikler und schwieriger Moment. Auch hier kann die Unterstützung von Experten, die das Terrain vorbereiten, von großer Hilfe sein und beiden Parteien einen anstrengenden Marathon ersparen. Wie auch immer die Erwartungen aussehen, sollte man zwei grundsätzliche Dinge beachten: Erstens diktiert der Markt; ein Unternehmen ist am Ende nur das wert, was einer der potenziellen Erwerber zu zahlen bereit ist. Zweitens entscheidet der Verkäufer; er kann in aller Ruhe verhandeln.
Die Verhandlung sollte auf der Grundlage objektiver Daten (Bilanzen, Umsatz, Bruttobetriebsergebnis, Anlagevermögen, laufende Projekte, Auftragsbestand usw.) und subjektiver Faktoren (Unternehmenskultur, Stärke und Glaubwürdigkeit der Marke, Soft Skills des vorhandenen Teams usw.) geführt werden.
Man muss sich sicher sein, welche Zukunft man für seinen Betrieb will.
Für die Übernahme eines Unternehmens gibt es zwei Möglichkeiten: den Share Deal (Erwerb der Geschäftsanteile/Titel) oder den Asset Deal (Erwerb bestimmter Aktiva). Welche Option zum Tragen kommt, hat Auswirkungen auf die formale Abwicklung und einen steuerlichen Impakt. Während beim Asset Deal ein bestimmter Teil der Aktiva des Unternehmens (Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) gekauft wird, bedeutet der Share Deal, dass das gesamte Unternehmen, also alle Aktiva und alle Passiva, erworben und das Unternehmen in seiner derzeitigen Form fortgeführt wird.
Zu beachten ist ebenfalls, dass es bei der Verhandlung nicht allein um den Verkaufspreis geht. In dieser Phase gilt es zum Beispiel auch, eine Einigung über die Nachfolge in der Unternehmensleitung zu erzielen oder die Frage zu klären, ob die aktuellen Teams bestehen bleiben sollen. Eine Option ist eine Phase der gemeinsamen Unternehmensführung und ein allmählicher Rückzug des Verkäufers. Möglicherweise verfügt der Erwerber über Führungskräfte, denen er direkt Anweisungen erteilen will.