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Dezember 22, 2024

Förderungen für Energiesparmaßnahmen

  Gesammelt von myLIFE team myHOME Mai 8, 2023 1215

Die Entwicklungen im Jahr 2022 haben auf brutale Weise daran erinnert, dass Energie einen Preis hat. Um die Energiekosten zu senken, ist daher jedes Mittel recht – vor allem, wenn es um die Renovierung der eigenen Immobilie geht. Für ein solches Projekt können Sie verschiedene Beihilfen und Zuschüsse in Anspruch nehmen, die vom Staat, von Versorgern und Gemeinden gewährt werden. myLIFE gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Unterstützungsleistungen zur Senkung der Energiekosten.

Renovierungsarbeiten zur nachhaltigeren Gestaltung eines Gebäudes stellen in der Regel eine große Investition dar, bringen aber langfristig viele Vorteile: Energieeinsparungen, Wertsteigerung der Immobilie, geringere Heizkosten und mehr Komfort. Eine energetische Sanierung zielt darauf ab, die Energieeffizienz des Gebäudes durch Dämmung, Austausch von Fenstern, Einbau eines besseren Heizsystems und andere Maßnahmen zu verbessern. Der Staat räumt dem Thema hohe Priorität ein. Um Sie zu unterstützen, finanziert er einen Teil Ihrer Renovierungsarbeiten direkt oder indirekt.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verfügbaren Beihilfen. Denken Sie daran, sich stets über die Bedingungen für die Gewährung der verschiedenen Hilfen zu informieren.

Prämie für Energieberatung

Um Fördermittel für eine energetische Sanierung beantragen zu können, müssen Sie sich zunächst an einen zugelassenen Energieberater wenden. Dieser wird die Eignung und Qualität Ihres Projekts prüfen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro (Einfamilienhaus) oder 1.800 Euro (Zweifamilienhaus) erhalten. Für jede weitere Wohneinheit kommt eine Zulage in Höhe von 50 Euro hinzu, wobei der Gesamtbetrag auf 2.600 Euro begrenzt ist und der Zuschuss die tatsächlichen Kosten für die Energieberatung keinesfalls überschreiten darf.

Gut zu wissen: Um eine doppelte Förderung und möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann der Zuschuss gekürzt werden:

    • um 50%, wenn für die betreffenden Arbeiten bereits eine finanzielle Unterstützung für die Energieberatung im Rahmen der Programme PRIMe House 2012 oder 2016 gewährt wird.
    • um 70%, wenn sich die Beratung nur auf Verbesserungen an folgenden technischen Anlagen bezieht: Solarheizanlagen, Wärmepumpen, Holzheizungen oder die Einrichtung eines Wärmenetzes und/oder Anschlüsse an dieses Netz.

Wenn die Energieberatung im Zusammenhang mit einer nachhaltigen energetischen Renovierung erfolgt, kann die finanzielle Unterstützung um 140 Euro für die Berechnung einer Wärmebrücke und Handlungsempfehlungen erhöht werden.

Die Förderung kann also je nach Ihrer Situation unterschiedlich hoch ausfallen.

Mit dem staatlichen Programm PRIMe House sollen nachhaltige energetische Renovierungen gefördert werden.

PRIMe House

Das staatliche Programm PRIMe House entlastet Ihren Geldbeutel und unterstützt Sie bei der Renovierung. Es beinhaltet die Förderung nachhaltiger energetischer Sanierungen. Die Beihilfen und Prämien wurden bis 2025 verlängert und sind in vier Kategorien unterteilt. Sie werden für eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeiten gewährt. Die Prämie Clever Wunnen fördert die Installation von Geräten für erneuerbare Energien wie Wärmepumpen. Die Prämie Clever Solar zielt auf die Energieerzeugung mit Solaranlagen ab. Die Prämie Clever Hëtzen ermöglicht den Austausch der Heizung durch ein umweltfreundlicheres Modell. Die Prämie Clever Lueden wiederum betrifft die Installation einer privaten Ladestation.

Einige dieser Beihilfen zielen somit auf die Förderung der rationellen Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer Energien ab. Um für diese Förderung infrage zu kommen, darf die Wärmeemission der renovierten Bauteile einen bestimmten Wert nicht überschreiten, und es müssen bestimmte Effizienzstandards eingehalten werden.

Der Betrag, den Sie erhalten, hängt nicht nur von den durchgeführten Arbeiten, sondern natürlich auch von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Er bewegt sich zwischen 250 und 9.700 Euro. Wenn Sie sich beispielsweise für die Installation neuer thermischer und photovoltaischer Solaranlagen im Rahmen der Prämie Clever Solar entscheiden, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von 20% bis 62,5% der tatsächlichen Kosten.

    • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: Zuschuss in Höhe von 62,5 % der tatsächlichen Kosten – bis zu einer Obergrenze von 3.125 Euro für ein Einfamilienhaus oder eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus
    • Thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung: 62,5% der tatsächlichen Kosten – bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro für ein Einfamilienhaus, 2.500 Euro pro Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus
    • Photovoltaikanlagen und Hybridkollektoren: 20% der tatsächlichen Kosten – bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro pro kWp

Gut zu wissen: Die PRIMe-House-Förderungen können mit kommunalen Beihilfen, nicht jedoch mit einer Finanzbeihilfe für die Altbausanierung kombiniert werden.

Klimabonus

Das vom Umweltamt eingerichtete Förderprogramm für Projekte, die bis 2025 eingeleitet werden, soll den ökologischen, energetischen und sozialen Wandel beschleunigen und eine rationellere Energienutzung fördern. Das Programm Klimabonus Wunnen richtet sich in erster Linie an Haushalte mit geringem Einkommen und gliedert sich in fünf Kategorien, zu denen auch erneuerbare Energien und nachhaltiges Wohnen gehören. Die letztgenannte Kategorie sieht vereinfachte Verfahren für energetische Renovierungen vor. Keine Sorge, Sie müssen nicht zwingend die gesamte Wohnung renovieren. Auch der Austausch von Fenstern oder die Sanierung der Fassade sind förderfähig.

Zinssubvention

Sie haben ein Darlehen für eine energetische Sanierung aufgenommen? Dann können Sie eine einmalige Zinssubvention erhalten, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Mit anderen Worten: Der Staat gewährt Ihnen eine Zinsbeihilfe, die die monatlichen Belastungen zur Rückzahlung des für die Renovierungsmaßnahmen aufgenommenen Betrags vermindert.

Wenn die von Ihnen getätigten Investitionen unter die Regelungen der PRIMe-House-Beihilfen fallen, wird Ihr Darlehen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro berücksichtigt. Um die Zinssubvention zu erhalten, müssen Sie quittierte Rechnungen vorlegen, die belegen, dass die mit dem Darlehen finanzierten Maßnahmen zu einer Verbesserung der Energienutzung führen. Zudem müssen Sie einen Antrag an die Abteilung für Wohnungsbeihilfen (Service des aides au logement) senden. Ihre familiäre Situation und die Höhe Ihres Einkommens werden bei der Berechnung der Zinssubvention berücksichtigt.

Klimadarlehen

Sie fürchten, dass Ihre Immobilie für eine Förderung zu alt ist? Das Klimadarlehen der Regierung zielt auf die Förderung der nachhaltigen Renovierung von Gebäuden ab, die älter sind als zehn Jahre. Es wird entweder zu einem reduzierten Zinssatz vergeben oder ist zinslos. Ein zinsloses Klimadarlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren wird Haushalten mit geringem Einkommen von teilnehmenden Banken gewährt. Alternativ kann für einen Betrag von 100.000 Euro ein Klimadarlehen mit einem um 1,5% reduzierten Zinssatz über einen Zeitraum von 15 Jahren vergeben werden.

Reduzierter Mehrwertsteuersatz

Eine weitere gute Nachricht: Für energetische Renovierungsmaßnahmen wie die Installation einer Photovoltaikanlage gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 3%. Diese Steuerermäßigung ist auf 50.000 Euro pro Wohnung begrenzt.

ENOPRIMES

Auch den Energieversorgern liegen energetische Sanierungen am Herzen. Um Eigentümer und Mieter zu unterstützen, haben sie das Programm ENOPRIMES ins Leben gerufen, das Zuschüsse für den Austausch von Heizungsanlagen oder Fenstern, Wärmedämmung und andere Maßnahmen gewährt. Es belohnt die Senkung Ihres Energieverbrauchs und gewährt Ihnen eine Prämie, die Ihre Investitionskosten verringert. Je mehr Energie Sie durch die Maßnahmen einsparen, desto höher ist die Prämie. Eine Win-Win-Situation!

Kommunale Beihilfen

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie lokale Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen bei Ihrer Kommunalverwaltung beantragen. Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten!

Renovierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz einer Immobilie stellen eine nicht unerhebliche Investition dar. Staatliche Prämien und Beihilfen können Sie jedoch bei der Umsetzung und Finanzierung entlasten.