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Dezember 22, 2024

Immobilienkauf: Diese Kosten sollten Sie auf keinen Fall vergessen!

  Gesammelt von myLIFE team myHOME April 16, 2020 6393

Die Suche nach einer Immobilie kann lang und aufwendig sein. Recherchen, Besichtigungen, Vergleiche: Sie interessieren sich vor allem für das Objekt, die Lage und den Kaufpreis. Allerdings ist ein Immobilienkauf mit einer ganzen Reihe mehr oder weniger hoher Kosten verbunden, die die Gesamtkosten rasch in die Höhe treiben können. Damit Sie wissen, was Sie erwartet, hat das myLIFE-Team diese Kosten für Sie zusammengefasst.

Sie möchten demnächst eine Immobilie kaufen? Herzlichen Glückwunsch! Doch bevor Sie Ihr Geld bis auf den letzten Euro in den Immobilienkauf investieren, sollten Sie die verschiedenen Kosten und Gebühren berücksichtigen, die mit einer solchen Investition einhergehen. Denn diese können Sie unerwartet teuer zu stehen kommen, wenn sie nicht korrekt ermittelt und im Vorfeld eingeplant wurden. Notarkosten und Einregistrierungsgebühren, Kosten in Verbindung mit dem Immobiliendarlehen, Hausgeld, Renovierungskosten, lokale Steuern usw. – die Liste ist lang.

Notarkosten und Einregistrierungsgebühren

Ohne Notar kein Immobilienkauf. Die Notarkosten sind in der Regel vom Käufer zu tragen und ergeben sich aus einem gesetzlich festgelegten proportionalen und degressiven Gebührensatz. Sie setzen sich aus drei Elementen zusammen:

  • Die an den Staat zu zahlenden Steuern und Abgaben. Der Notar erhält im Auftrag des Staates die von Ihnen zu entrichtenden Abgaben, nämlich die Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren für die Einregistrierungs- und Domänenverwaltung (in Höhe von 7% des Kaufpreises), die Mehrwertsteuer sowie die Grunderwerbssteuer.
  • Erstattung der angefallenen Kosten. Im Rahmen seiner Recherchearbeit entstehen dem Notar Kosten für die Beschaffung der für den Kaufvertrag benötigten Informationen: Grundbuchauszüge, hypothekarische Sicherheiten (siehe unten), Verwaltungsdokumente usw.
  • Honorare. Dieser Betrag entspricht der tatsächlichen Vergütung des Notars und seiner Mitarbeiter. Die Höhe der Honorare ist durch die Großherzogliche Verordnung festgelegt.

Es gibt auch eine gute Nachricht! Wenn es sich um den Erwerb Ihres Hauptwohnsitzes handelt, haben Sie Anspruch auf einen Steuerkredit auf notarielle Urkunden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Unterkunft binnen zwei Jahren persönlich beziehen und mindestens zwei Jahre lang darin wohnen. Dieser Steuerkredit gilt für die Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren. Er stellt eine Ermäßigung in Höhe von 30.000 Euro pro Käufer auf den Wert der Immobilie dar, wobei die Einregistrierungs- und Domänenverwaltung einen Betrag von mindestens 100 Euro als Eintragungsgebühr erhebt. Um Ihre Einregistrierungsgebühren und Notarkosten genau zu ermitteln, können Sie einfach eine Simulation durchführen.

Hypothekenkosten

Wenn Sie Ihren Immobilienkauf über ein Darlehen finanzieren möchten, fallen Hypothekenkosten an. Denn Ihre Bank verlangt eine Hypothek auf Ihre Immobilie, damit sie diese, sollten Sie Ihren Kredit eines Tages nicht mehr zurückzahlen können, verkaufen kann, um so den geliehenen Betrag zurückzuerhalten. Für eine Hypothek ist eine notariell beurkundete Eintragung in einem Hypothekenbüro erforderlich, die wiederum mit Kosten verbunden ist.

Beispiel: Die Zinsen für ein Immobiliendarlehen in Höhe von 400.000 Euro über 20 Jahre belaufen sich bei einem festen Zinssatz von 2,00% auf etwa 85.650 Euro.

Zinsen auf Ihr Immobiliendarlehen

Für die meisten von uns ist ein Immobilienkauf ohne Darlehen undenkbar. Und bei Aufnahme eines Kredits sind neben dem entliehenen Betrag zwangsläufig auch Zinsen zurückzuzahlen. Die Höhe der Zinsen ist von zahlreichen Faktoren wie etwa Ihrem Risikoprofil, dem Zinssatz und der Laufzeit des Darlehens abhängig.

Beispiel: Die Zinsen für ein Immobiliendarlehen in Höhe von 400.000 Euro über 20 Jahre belaufen sich bei einem festen Zinssatz von 2,00% auf etwa 85.650 Euro. Selbst wenn die Zahlung der Zinsen über einen langen Zeitraum erfolgt, so handelt es sich doch um eine nicht zu vernachlässigende Summe, die Sie daran erinnern soll, dass Geld leihen auch Geld kostet.

Versicherungen

Obgleich sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, wird Ihre Bank für die Gewährung des Darlehens darauf bestehen, dass Sie eine Restschuldversicherung sowie eine Wohnungsversicherung abschließen.

Welchen Zweck erfüllt eine Restschuldversicherung? Eine Restschuldversicherung funktioniert wie eine Versicherung im Todesfall (und ggf. im Falle von Invalidität) und erstreckt sich über den gesamten Rückzahlungszeitraum des Immobiliendarlehens. Auf diese Weise bleibt Ihren Angehörigen im Falle Ihres Todes eine finanzielle Belastung erspart und die verbleibende Restschuld aus Ihrem Darlehen wird vom jeweiligen Versicherungsunternehmen zurückgezahlt.

Sie erhalten eine Steuervergünstigung für die periodische Prämien Ihrer Restschuldversicherung (zusammen mit den Zinsen auf Darlehen mit Ausnahme von Hypothekendarlehen). Pro Haushaltsmitglied beträgt diese Vergünstigung 672 Euro/Jahr. Wenn Sie die Möglichkeit zur Rückzahlung Ihrer Restschuldversicherung in Raten haben, stellt eine Einmalprämie die interessantere Option dar. Denn auch wenn die Einmalprämie nur in dem Jahr der Prämienzahlung absetzbar ist, erfolgen eine Erhöhung und ein Aufschlag in Abhängigkeit Ihres Alters, Ihrer Steuerklasse und Ihrer familiären Situation.

Bearbeitungsgebühren

Die Erstellung eines Kreditvertrags ist für Ihre Bank mit Kosten verbunden. Sie wird Ihnen hierfür also eine in der Regel geringe Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen, auf die im Rahmen einer Marketing-Aktion oder aus Kulanz jedoch manchmal verzichtet wird.

Wenngleich die Makleragentur ihre Honorare frei festlegen kann, so sind in Luxemburg doch etwa 3% des Kaufpreises die Regel.

Maklerprovisionen

Die Provision für den Immobilienmakler ist grundsätzlich vom Verkäufer zu bezahlen, da dieser einen Experten mit dem Verkauf seiner Immobilie betraut hat. Die Maklerprovision ist im in der Annonce angegebenen Preis enthalten. Wenngleich die Makleragentur ihre Honorare frei festlegen kann, so sind in Luxemburg doch etwa 3% des Kaufpreises die Regel – deutlich weniger als in Frankreich oder Deutschland üblich.

Unter bestimmten Umständen kann auch der Käufer einen Immobilienmakler aufsuchen und mit der Objektsuche beauftragen. Trifft dies auf Sie zu, müssen Sie die Kosten für die Dienstleistung tragen, die von der Suche nach einem Ihren Erwartungen entsprechenden Objekt bis zur Erstellung Ihrer Unterlagen und dem anschließenden Kauf reicht.

In sehr seltenen Fällen wird die Maklerprovision jeweils zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer getragen. Sollte dies der Fall sein, ist dies bereits in der Annonce ersichtlich.

Kosten für Nutzung und Renovierung

Bei einem Immobilienkauf sind stets auch die Kosten zu berücksichtigen, die nötig sind, um das Objekt zu beziehen und nach Ihrem Geschmack einzurichten: Umzugskosten, Möbelkauf, Malerarbeiten …

Beim Kauf einer älteren Immobilie ist möglicherweise eine Renovierung erforderlich. Der Kauf einer neuen Küche, der Austausch eines Heizkessels oder die Dämmung des Daches können beträchtliche Investitionen darstellen. Stellen Sie sicher, dass diese in Ihrer Budgetplanung enthalten sind!

Hausgeld

Sie haben sich für ein Objekt in Miteigentümerschaft entschieden? Erkundigen Sie sich nach den Nebenkosten und prüfen Sie vor allem die von der Miteigentümergemeinschaft geplanten außergewöhnlichen Ausgaben (Dach, Elektrik usw.). Denn selbst wenn Sie diese Ausgaben in Abhängigkeit Ihrer Miteigentumsanteile nur anteilig zahlen müssen, so können sie Ihre Finanzen doch erheblich belasten. Vorsicht geboten ist auch bei im Rahmen der letzten Eigentümerversammlung beschlossenen Aufwendungen, da hierfür eventuell der Käufer statt des Verkäufers aufkommen muss. Denn das ausschlaggebende Datum ist nicht der Termin der Eigentümerversammlung, sondern das Datum, an dem die Eigentümer über die Kosten in Kenntnis gesetzt werden.

Mit einem Immobilienkauf sind verschiedenste und manchmal erhebliche Kosten verbunden. Daher erhebt die vorliegende Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In diesem Beitrag unerwähnt bleiben beispielsweise die Grund- und Wohnsteuer, kommunale Steuern sowie weitere mit der Abfallentsorgung verbundene Abgaben. Das Team von myLIFE möchte Sie in erster Linie darauf aufmerksam machen, dass all diese Elemente in Ihrer Budgetplanung Berücksichtigung finden sollten. Um sich ein genaueres Bild Ihrer Situation zu machen, können Sie die Anschaffungskosten und Ihre monatlichen Aufwendungen anhand von Simulationen ermitteln. Viel Glück und alles Gute!