Kauf einer Neubau- oder Altbauwohnung: Wie funktioniert das?
Eine noch nicht fertiggestellte Immobilie oder eine Altbauwohnung zu kaufen, sind zwei unterschiedliche Dinge. Hier erfahren Sie, wie der Kaufprozess in beiden Fällen vonstattengeht.
Eine geplante Neubauwohnung kaufen
Der Kauf einer geplanten Wohnung erfolgt in mehreren Schritten.
- In manchen Fällen möchte der Verkäufer einen Reservierungsvertrag abschließen. Dies gilt vor allem für bestimmte Bauträger. Prüfen Sie, ob die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten, explizit im Vertrag genannt wird.
- Sobald die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, unterzeichnen Sie den Kaufvertrag nach künftigem Baufortschritt im Beisein eines Notars. Konkret bedeutet dies: Sie zahlen den Grundstücksanteil und den Bau in Tranchen, die vom Fortschritt der Arbeiten abhängen.
- Der Verkäufer händigt Ihnen eine Fertigstellungsgarantie aus, die der notariellen Urkunde beigefügt wird. In dieser verpflichtet sich eine Bank, die für die Fertigstellung des Projekts erforderlichen Beträge zu zahlen, falls der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Bank des Verkäufers.
- Bei einer Wohnung wird mit der Teilungserklärung das Gemeinschaftseigentum begründet. Diese Erklärung wird der Urkunde beigefügt. Lesen Sie sich die Teilungserklärung genau durch, um später keine Überraschungen zu erleben.
- Bei Abnahme Ihrer Wohnung wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, um eine Bestandsaufnahme zu machen, bei der etwaige Mängel festgehalten werden. Führen Sie zu diesem Zweck eine sorgfältige Besichtigung der Räumlichkeiten gemeinsam mit einem Fachmann durch. Hinterher ist es zu spät.
- Die von den verschiedenen Parteien unterschriebene Fertigstellungsbescheinigung für die gesamte Immobilie wird anschließend der Bank ausgehändigt, die die Fertigstellungsgarantie gegeben hat. Mit dieser Übergabe wird die Bank von ihrer Garantiepflicht befreit.
Eine bereits bestehende Wohnung kaufen
Ein freihändiger Verkauf einer bestehenden Immobilie, egal ob diese direkt oder über einen Immobilienmakler angeboten wird, erfolgt im Allgemeinen in folgenden Schritten.
- Sie lassen den Wert der Immobilie schätzen und kalkulieren die gegebenenfalls noch auszuführenden Arbeiten. Bitten Sie einen Baufachmann oder einen Architekten um Hilfe.
- Sie können vom Verkäufer eine Option verlangen. Der Eigentümer verpflichtet sich dann, die Immobilien zu einem festgelegten Preis und über einen bestimmten Zeitraum nur an Sie zu verkaufen.
- Wenn Sie sich für die Immobilie entschieden haben, unterschreiben Sie einen Kaufvorvertrag. Lassen Sie diesen von einem Fachmann aufsetzen. Er enthält verschiedene Klauseln (Beschreibung der verkauften Immobilie, Preis, Kaufbedingungen usw.), deren Formulierung eine gewisse Expertise erfordert. Fügen Sie gegebenenfalls eine aufschiebende Klausel für die Einholung eines Immobiliendarlehens ein.
- Mit dem vor einem Notar abgeschlossenen Kaufvertrag wird die Eintragung des Eigentümerwechsels bei der Eintragungs- und Domänenverwaltung (Administration de l’Enregistrement et des Domaines) veranlasst. Lesen Sie sich den Kaufvertrag genau durch. In einem angeblichen Standardvertrag können Klauseln enthalten sein, die den Käufer gegenüber dem Verkäufer benachteiligen. Beachten Sie, dass Sie das Recht haben, sich von Ihrem eigenen Notar beraten zu lassen.
Neben dem freihändigen Verkauf gibt es auch den öffentlichen Verkauf von Immobilien. Hierbei gelten bestimmte Besonderheiten, über die man sich im Vorhinein informieren sollte.
Die hier bereitgestellten Informationen sind als praktische Hilfe gedacht und decken nicht alle Aspekte des Erwerbs einer Immobilie ab. Damit Sie alle mit Ihrer persönlichen Situation in Zusammenhang stehenden Faktoren im Vorfeld richtig berücksichtigen, empfiehlt es sich, Experten wie z. B. Ihre Bank, einen Architekten oder einen Notar zu konsultieren.