Lang anhaltender Schutz für die Familie
Die Lebensversicherung als bewährtes Vorsorgemodell
Niemand denkt gerne über den eigenen Tod nach. Aber gerade wenn der Versorger in einer Familie oder Partnerschaft stirbt, bringt das für die Hinterbliebenen nicht nur Trauer mit sich, sondern eben auch finanzielle Folgen – oft sogar existenzieller Art.
Vor allem als Eltern oder Großeltern will man die finanzielle Zukunft seiner Angehörigen möglichst effizient absichern. Zu den in Frage kommenden Lösungen gehören Versicherungen, die speziell für diesen Zweck konzipiert sind, steuerliche Vorteile bieten und die Konsolidierung der Vermögenslage von Hinterbliebenen möglich machen.
Unterschiedliche Produkte
Lebensversicherungen bieten Lösungen, die je nach Produkt unterschiedlich gestaltet sind. In der Regel lassen sich die klassischen Verträge in zwei Kategorien unterteilen: befristete Versicherungen (im Todesfall) und Mischversicherungen (im Todes- und Erlebensfall).
Befristete, oder temporäre Versicherungen, bieten eine finanzielle Absicherung der Angehörigen, unabhängig davon, ob die Versicherungssumme konstant oder abnehmend ist. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die Summe an die Hinterbliebenen oder aber an die vertraglich festgelegten Nutznießer ausgezahlt.
Eine sehr häufige Form der befristeten Verträge ist die Restschuldversicherung. Sie deckt die Restsumme ab, die aus einem Immobilienkredit noch zu tilgen ist. Es handelt sich um eine temporäre Versicherung mit einem abnehmenden Kapital. Beim Kauf eines Eigenheims, ist der Abschluss einer Restschuldversicherung unerlässlich. Ansonsten könnte es passieren, dass die Familie nach dem Tod eines Elternteils den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann und die Immobilie zwangsversteigert werden muss. Besonders wichtig ist diese Art der Versicherung auch, wenn ein Ehepartner seine Berufstätigkeit reduziert oder aufgibt, um sich verstärkt den Erziehungsaufgaben zu widmen. Stirbt der/die Hauptverdiener/in, könnte der Partner oder die Partnerin den bisherigen Lebensstandard ohne Versicherungsschutz in den meisten Fällen nicht alleine aufrechterhalten.
Die Prinzipien der Restschuldversicherung
Beim Abschluss einer Restschuldversicherung gelten folgende Prinzipien: Die Versicherungsgesellschaft gewährleistet im Falle des Ablebens die Zahlung des Kapitals, das der Bank noch geschuldet wird. Der Kunde bestimmt sowohl das Kapital, das versichert werden soll als auch die Vertragsdauer. Die Berechnung der Prämie richtet sich nach dem Alter des Versicherten, der Vertragsdauer und dem versicherten Kapital. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften können natürlich auch zusätzliche Leistungen in einen Vertrag einfließen (Invalidität, Unfall usw.).
Anders als bei der Restschuldversicherung bezieht sich die befristete Lebensversicherung normalerweise auf eine definierte und konstant bleibende Kapitalsumme.
Anders als bei der Restschuldversicherung (hier nimmt das versicherte Kapital ab) bezieht sich die befristete Lebensversicherung normalerweise auf eine definierte und konstant bleibende Kapitalsumme. Die Begünstigten erhalten das Kapital, wenn der Versicherte vor Ablauf der Vertragsfrist stirbt. Auch hier gelten klare Prinzipien: Der Versicherungsnehmer bestimmt die Summe und die Vertragsdauer. Er legt auch die Zahlungshäufigkeit fest, wobei die Wahl zwischen einer einmaligen Prämie oder regelmäßigen Zahlungen besteht. Die Berechnung der Prämie richtet sich nach dem Alter des Versicherten, der Vertragsdauer und dem versicherten Kapital. Der Nehmer kann jederzeit den gesamten Rückkauf des Vertrages beantragen oder durch einen Nachtrag den Vertrag „ruhen“ lassen, sprich, die Zahlung der Prämien einstellen (was keine steuerlichen Auswirkungen hat). Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist es möglich, zusätzliche Leistungen zu vereinbaren (Invalidität, Unfall usw.). Es gibt darüber hinaus Versicherungen, die einen Hilfsdienst anbieten, den die Hinterbliebenen in Anspruch nehmen können, wenn es etwa bei einem Todesfall im Ausland Probleme gibt.
Bei gemischten Versicherungen auf den Todes- und Erlebensfall werden die Leistungen einer Lebensversicherung und einer Todesfallversicherung miteinander kombiniert. Im Erlebensfall garantieren sie am Ende der Vertragsdauer die Zahlung einer festen Kapitalleistung, inklusive möglicher Mehrwertbeteiligungen. Stirbt der Versicherte vor Ende der Vertragsdauer, erhalten die oder der Begünstigte(n) die vereinbarten Kapitalleistungen. Auch hier sehen die meisten Gesellschaften zusätzliche Versicherungsleistungen vor (Invalidität, Unfall usw.).
Lebensversicherungen tragen nicht nur zur finanziellen Absicherung Angehöriger bei, sie sind auch aus fiskalischer Sicht attraktiv.
Von fiskalischem Nutzen
Lebensversicherungen tragen nicht nur zur finanziellen Absicherung Angehöriger bei, sie sind auch aus fiskalischer Sicht attraktiv. So gelten für in Luxemburg ansässige Steuerzahler bestimmte Beträge (siehe Tabelle), die sie beim Abschluss eines Versicherungsvertrages von der Steuer absetzen können. Aufgepasst: Die abzugsfähigen Obergrenzen bei diesen Versicherungen darf man nicht mit den Obergrenzen für Schuldzinsen bei persönlichen Darlehen kumulieren.
MAXIMAL ABSETZBARE BETRÄGE BEI PRÄMIEN UND BEITRÄGEN | ||
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Steuerpflichtiger | ohne Ehepartner | Mit Ehepartner |
ohne Kinder | 672 Euro | 1 344 Euro |
mit 1 Kind | 1 344 Euro | 2 016 Euro |
mit 2 Kindern | 2 016 Euro | 2 688 Euro |
672 Euro für jedes weitere Kind |