Mithilfe einer Staatsbürgschaft zum Immobilienkauf
Es ist nicht immer einfach, die von Ihrer Bank für ein Immobiliendarlehen geforderten Sicherheiten vorzulegen. Wussten Sie, dass der Staat unter gewissen Voraussetzungen als Bürge für einen Teil Ihres Darlehens fungieren kann? Wie funktioniert das und wer ist anspruchsberechtigt? myLIFE hat die Antworten.
Sandra und Guillaume sind seit einigen Jahren ein Paar und haben jede Menge Pläne, wie etwa den Kauf eines Eigenheims. Ihnen ist bewusst, dass sie sich mit ihren bescheidenen Einkünften kein Traumschloss leisten können, doch sie haben bereits eine Immobilie ausfindig gemacht, die ihnen erschwinglich erscheint. Voller Hoffnung vereinbaren sie einen Termin mit ihrem Bankberater, um die Finanzierung des kleinen Hauses zu besprechen, in dem sie später einmal eine Familie gründen möchten.
Allerdings … verlangt die Bank trotz der Ersparnisse des Paares und trotz seines guten Profils (regelmäßige Einkünfte, geringer Verschuldungsgrad, sorgfältige Verwaltung ihrer Konten) Sicherheiten für die Gewährung eines Immobiliendarlehens (Hypothek, Eigenkapital usw.). Insbesondere verlangt sie Eigenmittel in Höhe von 10 % bis 20 % des Kaufpreises der Immobilie, um die Notar-, Anschaffungs- sowie sonstige Kosten zu decken. Sandra und Guillaume können diese Summe jedoch nicht aufbringen und auch keine ausreichenden Sicherheiten für den Erhalt des Darlehens vorlegen. Ebenso sind ihre Familien nicht in der Lage, sie finanziell zu unterstützen.
Müssen sie ihre Einrichtungs- und Dekorationsideen oder das geplante Kinderzimmer also abschreiben? Keineswegs, denn der Bankberater informiert das Paar darüber, dass unter bestimmten Bedingungen Beihilfen in Anspruch genommen werden können, die der Unterstützung der Haushalte beim Erwerb von Wohneigentum dienen – insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Garantien.
Die Staatsbürgschaft betrifft den Teil des Darlehens, der 60 % der Gesamtinvestition überschreitet, darf jedoch nicht mehr als 30 % bzw. 269.807 Euro betragen.
Die Staatsbürgschaft: eine willkommene Starthilfe
„Kann ein Haushalt nicht genügend eigene Sicherheiten für einen Kredit für den Bau, den Erwerb, die Sanierung, des Umbaus oder der Renovierung von Wohnraum beibringen – wie bei Sandra und Guillaume der Fall – so kann der Staat unter bestimmten Voraussetzungen als Bürge für ein Hypothekendarlehen einspringen”, so der Berater. „Diese Vorrichtung wird als Staatsbürgschaft bezeichnet.“
Konkret bedeutet das, dass der Staat Ihnen dabei hilft, die für den Kredit erforderlichen Sicherheiten beizubringen. Dabei stellt er lediglich einen Teil der erforderlichen Sicherheiten zur Verfügung. Genauer gesagt betrifft die Staatsbürgschaft den Teil des Darlehens, der 60 % der Gesamtinvestition überschreitet. Sie darf jedoch nicht mehr als 30 % bzw. 269.807 Euro1 betragen.
Für Sandra und Guillaume scheint dies die Lösung für den Erhalt ihres Darlehens zu sein. Allerdings gilt es zunächst noch zu überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Bürgschaft erfüllen.
Vorschriften und Bedingungen für den Erhalt einer Staatsbürgschaft
Gemeinsam mit ihrem Bankberater geht das Paar die unterschiedlichen Bedingungen für die staatliche Beihilfe durch.
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- Das Immobiliendarlehen muss dem Bau, dem Erwerb oder der Sanierung einer in Luxemburg befindlichen und als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie dienen.
- Einer der Kreditnehmer muss mindestens 3 Jahre lang auf einem Sparkonto bei derselben Bank gespart haben. Das Guthaben auf dem Sparkonto muss in einem Zeitraum von mindestens 3 Jahren vor dem Antragsdatum um einen Nettobetrag von 1.000 Euro pro Jahr gestiegen sein.
- Das Darlehen muss bei einer konventionierten Bank aufgenommen worden sein und mindestens 60% der Kosten des Projekts abdecken.
- Das jährliche Nettoeinkommen darf bei einem Antragsteller 9.400 Euros zum Index 100 (81.936,04 Euro zum Index 871,66 für das Jahr 2022) und bei mehreren Antragstellern 11.200 Euro zum Index 100 (97.625,92 Euro zum Index 871,66 für das Jahr 2022) nicht übersteigen.
- Das Paar darf zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung nicht Eigentümer einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein.
- Abschließend muss das Darlehen durch eine Hypothek auf die betroffene Immobilie abgesichert werden, deren Sollzinssatz nicht über dem in Artikel 21 festgelegten Höchstsatz liegt.
Nach dieser Bestandsaufnahme stellen Sandra und Guillaume fest, dass sie alle erforderlichen Kriterien erfüllen! Sie können also berechtigterweise auf die Unterstützung des Ministeriums hoffen, um ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen.
Gut zu wissen: Eine Staatsbürgschaft kann auch gewährt werden, wenn das Darlehen bei einer Bank oder einem zugelassenen Finanzinstitut außerhalb des Großherzogtums (in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum) aufgenommen wird.
Die Bürgschaft wird über das kreditgebende Finanzinstitut beantragt.
Wie beantragt man eine Staatsbürgschaft?
Die Bürgschaft wird über das kreditgebende Finanzinstitut beantragt. In unserem Fall reicht also die Bank von Sandra und Guillaume den Antrag beim Ministerium für Wohnungsbau ein.
Zu diesem Zweck müssen die Kunden gemeinsam mit der Bank einen „Antrag auf Erteilung einer Staatsbürgschaft“ ausfüllen und diesen mitsamt den folgenden Belegen an die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (11, rue de Hollerich, L-1741 Luxemburg) senden:
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- eine Kopie Ihres Identitätsnachweises;
- eine Bescheinigung über Ihre Haushaltszusammensetzung ;
- Die Kontoauszüge des Sparkontos der letzten drei Jahre;
- eine Kopie des Kaufvorvertrags oder der öffentlichen Beurkundung eines Verkaufs einer im Bau befindlichen Immobilie;
- eine von Ihnen unterzeichnete eidesstattliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass Ihre häusliche Gemeinschaft keine andere Immobilie in Luxemburg oder im Ausland hat;
- eine Lohn-/Gehaltsbescheinigung des Antragstellers (der Antragsteller, wenn der Kauf zu zweit erfolgt);
- einen Finanzierungsplan;
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Darlehens;
- bei ausländischen Antragstellern, eine entsprechende Aufenthaltsbescheinigung für mehr als drei Monate.
In der Zwischenzeit können sich Sandra und Guillaume über weitere mögliche Wohnbeihilfen informieren (Prämie für den Erwerb von Wohneigentum, Zinssubvention, Sparprämie, Sanierungprämie, usw.), entweder direkt bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen oder aber über den auf Guichet.lu verfügbaren Beihilfesimulator. Vielleicht finden sie ja heraus, dass sie Anrecht auf weitere Staatsbeihilfen haben.
1 Entspricht der Indexzahl 100 des durchschnittlichen jährlichen Baupreisindexes (1037,72 für das Jahr 2022).