Tipps für den Autoverkauf
Ob Zuwachs in der Familie, ein neues Fahrzeugmodell, das Sie unbedingt haben möchten, oder einfach nur die Chance auf ein Schnäppchen – es gibt viele Gründe, sein Auto zu verkaufen. Allerdings reicht es nicht, nur einen Käufer zu finden. Beim Verkauf eines Autos müssen bestimmte administrative Formalitäten erledigt werden. myLIFE erklärt, was zu beachten ist, und gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten des Verkaufs.*/**
Sein Fahrzeug als Privatperson verkaufen
Wer sein in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug verkaufen möchte, muss die diesbezüglich geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Die Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA) ist die in Luxemburg für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und die Fahrzeugzulassung zuständige Behörde.
Zunächst ist in jedem Fall ein Rechnungsdokument (ein Kaufvertrag) zu erstellen. Ein Verkaufsvertragsmuster wird auf der Website des Automobilclubs von Luxemburg (ACL) angeboten. In dem Dokument müssen das Fahrzeug, der derzeitige Eigentümer und der Käufer eindeutig identifiziert werden. Diesem Dokument müssen Sie eine Kopie des Personalausweises des Verkäufers und des Käufers beilegen. Während der Verkäufer eine Kopie dieser Dokumente behalten sollte, benötigt der Käufer das Original für die Zulassung des Fahrzeugs. Denken Sie also daran, ihm das Dokument bei der Fahrzeugübergabe auszuhändigen.
Sobald das Fahrzeug verkauft ist, müssen Sie die SNCA innerhalb von 5 Werktagen informieren und das Fahrzeug außer Betrieb setzen. Dazu müssen Sie ihnen mehrere Dokumente zukommen lassen (per Einschreiben, über MyGuichet.lu oder persönlich): ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Außerbetriebnahme, Teil 1 und 2 des Zertifikats für eine endgültige Außerbetriebnahme, Ausweis des Eigentümers/Inhabers des Fahrzeugs usw.
Sobald das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, darf es nicht mehr gefahren werden, bis es erneut zugelassen ist. Die Kennzeichen müssen ebenfalls abmontiert werden (die eingetragene Nummer folgt nicht dem Fahrzeug, sondern dem früheren Inhaber des Zulassungszertifikats).
Informieren Sie schließlich Ihre Versicherungsgesellschaft über den Verkauf, um Ihren Versicherungsschutz zu aktualisieren. Sie können ihr die Empfangsbestätigung vorlegen, die nach der Außerbetriebnahme Ihres Fahrzeugs ausgestellt wurde. Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch eine Rückerstattung der überzahlten Steuer auf Straßenfahrzeuge von der Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung erhalten.
Sein Fahrzeug als Selbständiger oder Vertreter einer Firma verkaufen
Wenn Sie Selbständiger Geschäftsführer eines Unternehmens sind und Sie Ihren Firmenwagen, also ein Auto, das zum Fuhrpark Ihres Unternehmens gehört und das Sie dienstlich nutzen, verkaufen wollen, müssen Sie ähnliche Schritte unternehmen wie Privatpersonen. Es wird notwendig sein, eine Verkaufsrechnung im Namen des Unternehmens auszustellen, die die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt. Wenn sich das Fahrzeug unter dem Regime der Umsatzsteuerbefreiung oder der Zollgebühren befindet, muss auch ein offizieller Nachweis über seinen regulären Status erbracht werden. Auch die Rechnung ist nur gültig, wenn mit ihr das Fahrzeug und der Käufer eindeutig identifiziert werden können. Bei einem Verkauf an ein Unternehmen müssen Sie Informationen zu dieser juristischen Person (MwSt.-Nummer, Handelsregisterauszug usw.) auf der Rechnung angeben.
Je nachdem, ob das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen wird oder nicht, sind unterschiedliche Formalitäten zu erledigen.
Fahrzeug an einen Nichtansässigen verkaufen
Die einzuhaltenden Formalitäten sind unterschiedlich, wenn das Fahrzeug das luxemburgische Hoheitsgebiet verlassen soll.
In diesem Fall müssen Sie zusätzlich zu den oben beschriebenen Schritten eine Exportbescheinigung bei der SNCA beantragen (Preis des Dokuments: 19,80 euros ) und diese dem neuen Eigentümer übermitteln. Sie ermöglicht es ihm, das Fahrzeug in seinem Wohnsitzland zuzulassen. Der nicht ansässige Käufer kann diese Bescheinigung auch selbst erhalten, wenn das Fahrzeug vom Eigentümer außer Betrieb gesetzt wurde.
Achtung: Die Exportbescheinigung ist nicht gültig für die Nutzung und den Verkehr auf öffentlichen Straßen. Es wird daher empfohlen, das Fahrzeug vor der Außerbetriebsetzung zu seinem Bestimmungsort zu transportieren. Wenn der Käufer sein neues Fahrzeug auf der Straße in sein Wohnsitzland bewegen muss, sollte er einen Antrag auf Exportkennzeichen stellen.
Möglichkeiten, sein Auto zu verkaufen
Nach diesen Informationen zum administrativen Vorgehen wird es Zeit, sich mit dem Gebrauchtwagenmarkt zu beschäftigen. Zunächst nennen wir Ihnen die Optionen für den Verkauf Ihres Fahrzeugs.
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- Ein Händler oder eine Werkstatt kann Ihnen ein attraktives Angebot für den Kauf Ihres Fahrzeugs machen. Das Angebot wird deutlich interessanter, wenn Sie bei diesem Anbieter gleichzeitig ein neues Fahrzeug kaufen. Zusätzlich zu den finanziellen Aspekten werden Ihnen dann in der Regel auch die oben beschriebenen administrativen Formalitäten abgenommen. Auch wenn der Rückkaufpreis wahrscheinlich weniger interessant ist als bei einem Verkauf an eine Privatperson, sparen Sie sich die Mühe, nicht immer angenehme Schritte unternehmen zu müssen.
- Obwohl dies in Luxemburg weniger verbreitet ist als in unseren Nachbarländern, können Sie bei einigen Händlern oder Kfz-Werkstätten Ihr altes Fahrzeug auch in Kommission geben, wobei dem Händler dann ein bestimmter Prozentsatz des Verkaufspreises zusteht. Die administrativen Formalitäten werden auch hier in der Regel übernommen.
- Internetportale sind ebenfalls eine hervorragende Möglichkeit, ein Fahrzeug zu verkaufen. Denken Sie daran, Ihr Fahrzeug (außen und innen) zu reinigen, schöne Fotos zu machen und alle notwendigen Informationen in der Beschreibung anzugeben (Modell, Alter, Kilometerstand, Ausstattung, Merkmale usw.), um Ihre Chancen auf Kontaktaufnahme zu erhöhen.. Zu den größten Anbietern zählen www.luxauto.lu und www.autoscout24.lu.
Noch einfacher ist es natürlich, wenn ein Verwandter oder Bekannter Ihr Auto kauft. Doch auch dann sind die Regeln einzuhalten! Wenn der Verkauf nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, kann dies später im Falle von Mängeln zu Problemen führen.
Welchen Preis kann ich verlangen?
Welchen Preis können Sie für Ihr Auto verlangen? Das hängt von der Kilometerleistung, dem Allgemeinzustand, den Optionen und anstehenden Reparaturen ab. Beginnen Sie damit, die Preise von Automobilanzeigen für ähnliche Fahrzeuge zu vergleichen und informieren Sie sich über den Wert Ihres Autos. Sie können insbesondere die französische Website von l’Argus besuchen, die von Privatpersonen und Fachleuten als Referenz für Gebrauchtfahrzeuge in Frankreich anerkannt ist: www.largus.fr. Einziger Nachteil ist, dass eine Zahlung von einigen Euro erforderlich ist, um eine personalisierte Argus-Bewertung Ihres Fahrzeugs zu erhalten. Achtung, die angegebenen Preise sind indikativ und berücksichtigen nicht immer nicht standardmäßige Optionen oder kleine spezifische Mängel Ihres Fahrzeugs, was den Wert beeinflussen kann.
Doch eine zuverlässige Schätzung allein reicht nicht. Denn die Preise werden natürlich individuell ausgehandelt. Egal für welche Möglichkeit des Autoverkaufs Sie sich entscheiden und welche Verkaufsstrategie Sie wählen, Sie sollten das Auto in dem jedem Fall im bestmöglichen technischen und optischen Zustand präsentieren. Sie werden dann wahrscheinlich schneller einen Käufer finden und dürften in der Lage sein, Wartungs- oder Reparaturkosten durch einen höheren Verkaufspreis auszugleichen.
* Die folgenden Informationen gelten für im Großherzogtum zugelassene Fahrzeuge, unabhängig davon, ob der Eigentümer in Luxemburg ansässig ist oder nicht.
** Inhalt aus dem Französischen übersetzt mit dem AI-Tool BIL GPT