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März 28, 2024

Welcher Versicherungsschutz für den Zweitwohnsitz?

  Gesammelt von myLIFE team myHOME Juli 24, 2019 2764

Sie sind im Begriff, einen Zweitwohnsitz zu erwerben? Herzlichen Glückwunsch! Freuen Sie sich auf Wochenendausflüge, Urlaube mit allem Komfort oder einen unbeschwerten Ruhestand in Ihrer Immobilie am Meer, in den Bergen oder auf dem Land. Doch obwohl Sie Ihre Koffer sicher am liebsten sofort packen möchten, sollten Sie vor der Abreise einige Formalitäten beachten. Vor allem sollten Sie eine Hausrat- und Gebäudeversicherung abschließen.

Die Frage, welche Versicherungen für Ihren Zweitwohnsitz erforderlich sind, sollten Sie gemeinsam mit einem Experten klären. Das myLIFE-Team kann das Thema in diesem Artikel nicht erschöpfend behandeln und möchte Sie daher lediglich auf die wichtigsten Aspekte hinweisen, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt.

Im Ausland

Zunächst sollte man wissen, dass der Abschluss einer Hausrat- und Gebäudeversicherung nicht in allen Ländern vorgeschrieben ist. Daher sollte man sich über die gesetzlichen Regelungen des Landes informieren, in dem sich die Immobilie befindet. Um Ihr Eigentum zu schützen, ist der Abschluss einer Hausrat- und Gebäudeversicherung allerdings auch dann dringend angeraten, wenn dies nicht verpflichtend ist. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Ihre Immobilie nur gelegentlich nutzen.

Wir wollen zwar nicht den Teufel an die Wand malen, möchten aber dennoch daran erinnern, dass Zweitwohnsitze häufig schlecht gegen Einbruch und Vandalismus geschützt sind. Darüber hinaus kann es recht lange dauern, bis Sie von einem Schadensfall erfahren, was zu Folgeschäden führen kann. Ein Versicherungsschutz kann hier den entscheidenden Unterschied zwischen ein wenig Ärger und einer ausgewachsenen finanziellen Katastrophe ausmachen. Zudem wären Sie für den Fall abgesichert, dass Ihren Nachbarn Schäden entstehen, da Ihre Versicherung auch dafür aufkommen würde.

Im Großherzogtum Luxemburg

Wenn sich Ihr Zweitwohnsitz in Luxemburg befindet, müssen Sie sich lediglich an Ihre Versicherung wenden und um eine Ausweitung der Hausrat- und Gebäudeversicherung für Ihren Hauptwohnsitz bitten. Befindet sich die Immobilie hingegen im Ausland, kann Ihnen Ihre luxemburgische Versicherung keinen Versicherungsschutz anbieten. Sie wird Sie an eine Partnergesellschaft im Ausland oder, sofern es sich um eine luxemburgische Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns handelt, an eine direkt verbundene Versicherungsgesellschaft verweisen.

Denken Sie unbedingt auch daran, die Risiken in Verbindung mit der geographischen Lage der Immobilie zu beurteilen.

So finden Sie ein geeignetes Angebot

Sie können die Versicherung über die Bank abschließen, die sich um die Finanzierung der Immobilie kümmert, oder direkt bei einer Versicherungsgesellschaft. Bestimmen Sie vorher jedoch Ihre Bedürfnisse und die Situation Ihres Zweitwohnsitzes. Dazu sollten Sie einen Überblick über Ihre Güter erstellen und deren Wert schätzen, um die maximale Rückzahlung zu ermitteln. Denken Sie unbedingt auch daran, die Risiken in Verbindung mit der geographischen Lage der Immobilie zu beurteilen. Eine Villa im Umland von Nizza ohne direkte Nachbarn ist nicht den gleichen Risiken ausgesetzt wie eine Wohnung in einer Ferienresidenz in den Bergen.

Tragen Sie diese Informationen zusammen und berücksichtigen Sie sie bei der Wahl eines Angebots. Lassen Sie sich genug Zeit, um jeden Aspekt genau zu beurteilen, und fragen Sie gegebenenfalls auch die Nachbarn Ihres Feriendomizils, für welches Angebot sie sich entschieden haben und ob sie sich in einer vergleichbaren Situation wie Sie befinden. Stellen Sie alle Ihre Fragen insbesondere dem Fachmann, bei dem Sie den Versicherungsvertrag abschließen möchten.

Gehen Sie nie davon aus, dass ein bestimmtes Risiko automatisch abgedeckt ist. Es ist immer besser, alle Einzelheiten vor dem Abschluss zu überprüfen, als seine Entscheidung hinterher zu bereuen.

Die Hausrat- und Gebäudeversicherung

Die Hausrat- und Gebäudeversicherung deckt in jedem Fall die größten Risiken wie zum Beispiel einen Brand ab.

In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz darüber hinaus auf die folgenden Risiken:

  • Familienhaftpflicht (normalerweise bereits Bestandteil des Vertrags für Ihren Hauptwohnsitz, sodass diese nicht erneut abgeschlossen werden muss);
  • Glasbruch und -riss;
  • Gebäudehaftpflicht, einschließlich elektrischer und elektronischer Einrichtungen;
  • Rechtsschutz;
  • Wohnungsbeistand;
  • Brand und verwandte Gefahren;
  • Diebstahl;
  • Sturm, Hagel, Schnee- und Eisbruch, Erdbeben;
  • Elektroschäden;
  • indirekte Verluste;
  • Wasser- und Sachschäden;

Wenn Sie besondere Anforderungen haben, können Sie auch weitere Risiken absichern. All diese Fragen sollten Sie mit Ihrem Versicherer oder Kundenbetreuer Ihrer Bank besprechen, der Ihnen ein passendes Angebot macht. Gehen Sie nie davon aus, dass ein bestimmtes Risiko automatisch abgedeckt ist. Es ist immer besser, alle Einzelheiten vor dem Abschluss zu überprüfen, als seine Entscheidung hinterher zu bereuen.

Weitere Versicherungen

Neben einer Versicherung, die physische Schäden an Ihrer Immobilie abdeckt, sollte man auch Vorsorge für andere Risiken treffen. Dies können etwa Risiken in Verbindung mit der Finanzierung Ihres Zweitwohnsitzes sein.

So deckt eine Restschuldversicherung im Todesfall den Rückzahlungsbetrag für Ihre Immobilie vollständig oder teilweise ab. Dabei handelt es sich um eine überaus sichere Vorsorgelösung, da Ihre Angehörigen den Zweitwohnsitz so in jedem Fall weiter nutzen können. Im Sinne der Vermögensübertragung sollten Sie diesen Aspekt ernsthaft berücksichtigen. Wenn diese Frage nicht im Rahmen der Finanzierung angesprochen wurde, sollten Sie einen Termin mit dem Kundenbetreuer Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung vereinbaren, um die entsprechenden Bedingungen festzulegen (Kapital, Vertragsdauer, Zahlungshäufigkeit).

Der Versicherungsschutz kann durch weitere Zusatzversicherungen gegen das Invaliditätsrisiko oder das Unfallrisiko ergänzt werden. Schließlich gibt es noch gemischte Versicherungen auf den Todes- oder Erlebensfall, die eine Lebensversicherungssumme oder ein Todesfallkapital garantieren.

Wenn Sie Ihre Immobilie nur für kurze Zeiträume vermieten, empfiehlt es sich, die Hausrat- und Gebäudeversicherung selbst abzuschließen.

Wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz vermieten

Einige Immobilienbesitzer entscheiden sich dafür, ihren Zweitwohnsitz saisonal zu vermieten, um etwa die Ausgaben für den Unterhalt zu senken oder ihre Investition gewinnbringend zu nutzen. Im Hinblick auf den Versicherungsschutz macht es einen Unterschied, ob Sie Ihre Immobilie für lange oder kurze Zeiträume vermieten.

Bei einer langen Mietdauer können Sie, wie bei einer als Hauptwohnsitz vermieteten Unterkunft, das Gebäude an sich versichern und vom Mieter verlangen, eine Hausrat- und Gebäudeversicherung abzuschließen. In einigen Ländern sind Mieter gesetzlich dazu verpflichtet, dem Vermieter eine Kopie ihrer Versicherungspolice zukommen zu lassen. Diese Frage sollten Sie in jedem Fall klären. Wenn Sie Ihre Immobilie nur für kurze Zeiträume vermieten (einige Tage oder Wochen), empfiehlt es sich, die Hausrat- und Gebäudeversicherung selbst abzuschließen. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung. Sie kann Sie am besten beraten und mit Ihnen die erforderlichen Garantien ermitteln.

Kurzum: Eine Hausrat- und Gebäudeversicherung stellt einen unerlässlichen Schutz für Ihre Immobilie und Güter dar, selbst wenn ihr Abschluss nicht in allen Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist. Ihr Bankberater oder Versicherer hilft Ihnen dabei, das Angebot zu finden, dass für Ihre persönliche Situation am besten geeignet ist.