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April 26, 2024

Wie kündigt man seinen Mietvertrag?

  Gesammelt von myLIFE team myHOME April 5, 2018 12366

Sie haben Ihre künftige Traumwohnung gefunden und nun ist es Zeit umzuziehen. Davor müssen Sie jedoch noch einige Schritte unternehmen, darunter zunächst die Kündigung des Mietvertrages für Ihre derzeitige Wohnung. myLIFE erklärt Ihnen, wie Sie das ganz einfach erledigen können.

Beginnen wir mit einer kurzen Definition: „Das Mietverhältnis ist eine Vereinbarung, mit der der Eigentümer einer beweglichen Sache oder einer Immobilie dessen Nutzung oder Nießbrauch für eine bestimmte Zeit und zu einem bestimmten Preis an eine andere Partei abtritt.“ Einfach ausgedrückt entspricht das Mietverhältnis dem Mietvertrag, den Sie und Ihr Vermieter abgeschlossen haben. Und da Sie umziehen möchten, wollen Sie nun wissen, wie man diesen Mietvertrag auflöst.

Bevor wir ins Detail gehen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich das Original Ihres Mietvertrags genau anzuschauen. Alle Informationen zur Art des Mietverhältnisses müssen darin aufgeführt sein. Nehmen Sie sich Zeit, um alles noch einmal zu lesen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. So können Sie böse Überraschungen vermeiden.

Unbefristeter Mietvertrag

Aus gesetzlicher Sicht können Sie Ihr Mietverhältnis jederzeit kündigen, sofern im Vertrag nicht etwas anderes vorgesehen ist. Achten Sie also bei der Unterzeichnung auf die Details. Doch ein Mietverhältnis jederzeit kündigen zu können, bedeutet nicht, dass man von heute auf morgen ausziehen kann.

Für jeden Mieter einer Wohnung in Luxemburg sieht das Gesetz vor, dass er eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten muss, sofern im Mietvertrag keine längere Frist schriftlich festgehalten ist.

Für jeden Mieter einer Wohnung in Luxemburg sieht das Gesetz vor, dass er eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten muss, bevor er die Räumlichkeiten verlässt, sofern der Mietvertrag keine Klausel enthält, die eine längere Frist vorsieht. Mit anderen Worten können Sie Ihr Mietverhältnis kündigen, wann Sie möchten, aber Sie müssen eine Frist von drei Monaten berücksichtigen, in denen Sie die Verpflichtungen aus Ihrem Mietvertrag (Zahlung der Miete und der Nebenkosten usw.) weiter erfüllen müssen. Diese Frist sollten Sie also einplanen, wenn Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. So können Sie vermeiden, dass Sie zwei Wohnungen bezahlen müssen, obwohl sie nur eine bewohnen.

Auch Ihr Vermieter ist an eine Frist gebunden, wenn er den mit Ihnen auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Mietvertrag kündigen möchte. Dies darf er jedoch nur im Falle von schweren Verfehlungen aufseiten des Mieters, aus schwerwiegenden und legitimen Gründen (z.B. erhebliche bauliche Veränderungen der Wohnräumlichkeiten) oder bei Eigenbedarf (wenn er die Wohnung selbst bewohnen möchte bzw. einem seiner Elternteile oder einem Verwandten bis einschließlich dritten Grades zur Verfügung stellen will). Die normale Kündigungsfrist von drei Monaten gilt auch für ihn, wobei sie im Falle einer Kündigung aufgrund von Eigenbedarf auf sechs Monate verlängert wird. Im Falle von Versäumnissen seitens des Mieters kann jedoch auch eine fristlose Kündigung erfolgen.

Befristeter Mietvertrag

Wie sieht es mit befristeten Mietverträgen aus, d.h. mit Verträgen, in denen ein Enddatum festgelegt ist? Prinzipiell können Sie einen solchen Mietvertrag nur vorzeitig kündigen, wenn Sie ein fehlerhaftes Verhalten des Vermieters nachweisen oder sich mit ihm auf eine andere Regelung einigen können. Wenn Sie den Vertrag bei Ablauf kündigen wollen, müssen Sie dies dem Vermieter ebenfalls drei Monate im Voraus mitteilen. Und Sie müssen bis zu diesem Enddatum die Miete zahlen. Das bedeutet konkret: Wenn Ihr Mietvertrag am 31. Juni endet und Sie ihn im März kündigen, müssen Sie trotz allem die Mieten für April, Mai und Juni zahlen, auch wenn Sie in der Zwischenzeit bereits in Ihre neue Wohnung eingezogen sind.

Achtung! Wenn weder Sie noch der Vermieter mitgeteilt haben, dass Sie den Vertrag beenden wollen, verlängert sich dieser automatisch!

Achtung! Wenn weder Sie noch der Vermieter mitgeteilt haben, dass Sie den Vertrag beenden wollen, verlängert sich dieser automatisch! Und sofern es keine anderslautende Bestimmung gibt, wird ein auslaufender, aber nicht gekündigter Mietvertrag automatisch zu einem unbefristeten Vertrag. Der Vermieter kann jedoch die Verlängerung verhindern, wenn er die Wohnung braucht, um sie selbst zu beziehen (wobei er Ihnen dies sechs Monate im Voraus mitteilen muss), oder wenn er schwerwiegende Gründe feststellt, die einer Verlängerung im Wege stehen. Unternehmen Sie also alle erforderlichen Schritte, auch wenn das Mietverhältnis befristet eingegangen wurde.

Wie sieht das in der Praxis aus?

In der Praxis besteht die Möglichkeit, Ihre Kündigungsfrist zu verkürzen oder sie ganz zu umgehen, wenn es Ihnen gelingt, dem Vermieter einen potenziellen Nachmieter für die von Ihnen genutzte Wohnung vorzustellen. Wenn der Vermieter und der künftige Mieter sich einigen und einen Mietvertrag über die betreffende Immobilie unterzeichnen, steht es Ihnen frei, die Räumlichkeiten bei dessen Inkrafttreten zu verlassen. Auch hier müssen Sie wieder entsprechend planen…

Sie wissen nun Bescheid, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Kündigungsfristen gelten. Doch wie müssen Sie Ihrem Vermieter mitteilen, dass Sie den Mietvertrag für Ihre Wohnung beenden möchten?

Die Kündigung des Mietvertrages erfolgt konkret per Einschreiben mit Rückschein, das Sie an Ihren Vermieter schicken. Dies ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern die einfachste Möglichkeit, wie Sie sich für den Fall eines möglichen Streits mit dem Vermieter einen Nachweis beschaffen können. In Ihrem Schreiben teilen Sie einfach Ihren Wunsch mit, die betreffende Wohnung zu einem bestimmten Datum aufzugeben. Sie müssen keinen Grund angeben, denn es ist Ihr gutes Recht, den Vertrag aufzulösen. Im Internet finden Sie zahlreiche Musterschreiben, an denen Sie sich bei der Formulierung orientieren können.

Noch ein letztes Detail: Denken Sie daran, ein sorgfältiges Wohnungsübergabeprotokoll (bei Auszug) mit Ihrem Vermieter zu erstellen! Dies ist unerlässlich, um Streitigkeiten zu vermeiden, wenn der Vermieter Ihnen die Mietkaution zurückerstatten muss.

Letztendlich ist es gar nicht so kompliziert, als Mieter das Mietverhältnis für seine Wohnung aufzulösen. Wenn man bei Unterzeichnung alle Klauseln des Mietvertrags gelesen hat, sind keine bösen Überraschungen zu befürchten. Planen Sie also ein, dass Sie eine Kündigungsfrist einzuhalten haben, wenn Sie einen anderen Mietvertrag unterschreiben, um zu vermeiden, mehrere Mieten gleichzeitig zahlen zu müssen. Versuchen Sie auch, Ihrem Vermieter einen möglichen Nachmieter vorzustellen, wenn Sie schneller ausziehen möchten.

Wünschen Sie weitere Informationen zu diesem Thema? Caritas Luxembourg hat vor einigen Jahren einen Leitfaden für Mieter in Luxemburg herausgegeben (nur auf Französisch). Die luxemburgische Regierung stellt Mietern ebenfalls alle erforderlichen Informationen unter Angabe der zuständigen Kontaktstellen in seinem Bürgerportal Guichet public zur Verfügung.