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Dezember 11, 2024

Wie teilt man die Haushaltsausgaben auf?

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY November 30, 2018 4401

Wie schön dieses neue Leben zu zweit ist – voller kleiner Aufmerksamkeiten, Gelächter und zärtlicher Momente! Ja, aber… Da ist auch noch der Kühlschrank, der gefüllt sein will, Rechnungen, die sich stapeln, und es muss auch noch gekocht werden. Wie teilt man die Kosten gerecht auf und vermeidet damit, dass finanzielle Fragen dieses Idyll trüben? myLIFE stellt Ihnen noch einmal die verschiedenen Ansätze vor, die sich bewährt haben… weist aber auch darauf hin, dass jedes Paar selbst für seine eigene Ausgeglichenheit sorgen muss.

Fifty-fifty

Das ist geradeheraus, das ist einfach, das ist klar. Bei diesem Ansatz zahlt jeder genauso viel wie der andere, um die gemeinsamen Ausgaben zu decken, und macht mit seinem übrigen Geld, was er will. Im Namen der Gleichberechtigung wählen viele Paare – in Lebensgemeinschaft oder Ehe – dieses Konzept.

Hier sind Finanzen und Gefühle klar getrennt, und es gibt beim Prinzip des Teilens keine wirklichen Unterschiede zur klassischen Wohngemeinschaft. Jeder Partner zahlt somit dieselben Beträge auf ein gemeinsames Konto ein, wobei diese Beträge im beiderseitigen Einvernehmen je nach den laufenden Ausgaben und den gemeinsamen Projekten angepasst werden. Dann muss man nicht mehr nachrechnen, wer was bezahlt hat, und es gibt keinen Grund mehr, sich über Rückzahlungen zu streiten, die fällig sind. Die finanziellen Fragen sind von vornherein geklärt, sodass es keine Diskussionen mehr zu diesem Thema gibt – vorausgesetzt, es besteht Einigkeit darüber, was eine gemeinsame Ausgabe ist! Was für den einen Knauserigkeit ist, nennt der andere Sparsamkeit. Wie in allen anderen Bereichen des Zusammenlebens als Paar spielt der Dialog eine entscheidende Rolle!

Wenn Ihnen die Vorstellung eines gemeinsamen Kontos nicht behagt, wird die Lösung lästiger, da Sie am Monatsende die Ausgaben ausrechnen und klären müssen, wer wem etwas zurückzahlt, weil er mehr ausgegeben hat als der andere. Das müssen Sie selber klären.

Jeder nach seinen Möglichkeiten

Was meinen Sie? Soll bei einem Paar jeder dasselbe zahlen oder jeder den Beitrag, der seinen Möglichkeiten entspricht? Gleichheit und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Begriffe und für jeden gibt es gute Argumente. Vor allem geht es darum, sich auf das Prinzip zu einigen, für das man sich als Paar gemeinsam entscheidet. Wenn also einer der beiden Partner zu Hause bleibt, um sich um die Kinder zu kümmern, ist wohl klar, dass das Fifty-fifty-Prinzip nicht mehr funktioniert. Dasselbe Argument kann man geltend machen bei zwei Personen, deren Einkommen sehr unterschiedlich sind. In solchen Fällen wäre es für einen der Partner unmöglich dasselbe zu bezahlen, oder es würde als ungerecht empfunden.

Deshalb verwalten viele Paare ihr Budget nach dem Prinzip der Proportionalität. Das bedeutet, dass jeder seinen Betrag gemäß seinen Möglichkeiten leistet. Wenn beispielsweise Partner A das Doppelte verdient wie Partner B, leistet er auch den doppelten Beitrag zu den Haushaltsausgaben, also 66,7% der Ausgaben.

Wenn diese Rechnung einmal gemacht ist, müssen Sie nur noch den Anteil, der auf Sie entfällt, auf das gemeinsame Konto überweisen und Ihre Zahlungen an die Veränderungen Ihrer gemeinsamen Ausgaben anpassen.

Der Fall des Partners, der Eigentümer ist

Bei Paare kommt es oft vor, dass einer der Partner in die Wohnung des anderen einzieht. Es kommt selten vor, dass man von einem Partner Miete verlangt. Eine Vereinbarung wäre die Trennung der Kosten für die Wohnung von den anderen laufenden Kosten. Denn man kann grosso modo davon ausgehen, dass die mit der Wohnung verbundenen Kosten in etwa der Hälfte der gemeinsamen Kosten eines Haushalts entsprechen.

Der Partner, der seine Wohnung behält, übernimmt also die Miete oder die Rückzahlung des Kredits für die Wohnung, während der andere Partner die anderen Haushaltskosten trägt.

Der Partner, der seine Wohnung behält, übernimmt also die Miete oder die Rückzahlung des Kredits für die Wohnung, während der andere Partner die anderen Haushaltskosten trägt. Bei unvorhergesehenen Ausgaben oder neuen Projekten muss sich das Paar dann darauf einigen, wie diese übernommen werden, damit jeder auf seine Kosten kommt.

Ich bezahle alles

Bei manchen Paaren zahlt einer der Partner alles und entscheidet allein über die alltäglichen Finanzfragen. Das ist kein Problem, solange der andere Partner nicht von den zu treffenden Entscheidungen ausgeschlossen ist. Die finanzielle Seite zu übernehmen und seinen Partner davon entlasten zu wollen, ist eine Sache – über die Finanzen Kontrolle ausüben zu wollen, kann jedoch zu schwerer Frustration und zu Spannungen in der Paarbeziehung führen. Das müssen Sie in ihrem Herzen klären. Das ist immer noch die beste Möglichkeit sicherzustellen, dass Sie aus Liebe handeln.

Von Fall zu Fall

Manche Paare gehen auch von Fall zu Fall vor. Das heißt, sie legen keine starren Regeln fest und passen ihr Vorgehen immer an die jeweilige Art der Ausgaben an. Diese Lösung führt nicht zur Anarchie, sondern vielmehr zu einer Ausgewogenheit, die sich aus einer Mischung der verschiedenen oben beschriebenen Lösungen ergibt, wobei die zugrunde liegende Logik und die jeweiligen Anteile bei jedem Paar individuell unterschiedlich sind. Warum nicht. Das einzige, was man in diesem Fall raten kann, ist auf einen offenen Dialog zu achten, damit nichts unausgesprochen bleibt und zu Spannungen führt.

In einer Gesellschaft, in der der Einzelne überbewertet wird, vergisst man, dass es eine Lösung gibt, die alle Fragen bezüglich des Teilens von Ausgaben regelt, nämlich das Zusammenlegen Ihrer Güter und Finanzen.

Wenn alles gemeinschaftlich ist, muss man nicht teilen

In einer Gesellschaft, in der der Einzelne überbewertet wird, vergisst man, dass es eine Lösung gibt, die alle Fragen bezüglich des Teilens von Ausgaben regelt, nämlich das Zusammenlegen Ihrer Güter und Finanzen. Das Prinzip ist einfach: Alles, was dir gehört, gehört auch mir und umgekehrt. Nach dem Güterstand handelt es sich um das Prinzip der allgemeinen Gütergemeinschaft oder im Rahmen der Zugewinngemeinschaft um das gemeinsame Vermögen der Ehegatten.

Hier gibt es kein Problem der Proportionalität, der Gerechtigkeit oder des 50/50, da alles dem Paar gehört. Die Löhne werden auf ein gemeinsames Konto gezahlt, von dem sowohl die gemeinsamen als auch die persönlichen Ausgaben bestritten werden. Das bedeutet in gewisser Weise, dass das Paar eine eigenständige Einheit ist, die sich nicht auf die beiden Personen reduzieren lässt, aus denen sie sich zusammensetzt. Das setzt natürlich uneingeschränktes Vertrauen in seinen Partner und dessen Beziehung zu Geld voraus. Das bedeutet, dass es wohl nicht sehr umsichtig wäre, diese Lösung schon in den ersten Wochen, nachdem man sich kennengelernt hat, in Erwägung zu ziehen. Doch es ist eine Option, die die Verwaltung des Haushaltsgeldes für „gestandene“ Paare vereinfacht. Schließlich ist es kein absurder Ansatz im Hinblick auf ein Leben zu zweit – in guten wie in schlechten Zeiten.

Letztendlich sind Sie das Paar

Gleichheit, Proportionalität, Vergemeinschaftung oder Kostenübernahme durch einen der Partner – es gibt ein breites Spektrum von Möglichkeiten. Und was bei einem Paar funktioniert, empfiehlt sich nicht unbedingt für ein anderes. Selbst bei ein und demselben Paar können sich die Lösungen weiterentwickeln, je nach Lebensabschnitt und beruflichen Entscheidungen. Es ist daher ganz wichtig, dass man darüber entspannt reden und sich vergewissern kann, dass keiner der Partner sich durch die getroffenen Entscheidungen benachteiligt fühlt.

Die Haushaltsausgaben sind ein heikles Thema, das aber für die langfristige Stabilität eine Paares von entscheidender Bedeutung ist. Es ist gewiss nicht das Geld, das Ihr Glück ausmacht, aber eine gute gemeinsame Verwaltung Ihrer Finanzen dürfte dennoch dazu beitragen. Seien Sie glücklich!