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Oktober 30, 2024

Zweitwohnsitz: vom Traum zur Wirklichkeit in 5 Schritten

  Gesammelt von myLIFE team myHOME August 11, 2017 15813

Ob am Meer, in den Bergen oder auf dem Land – der Erwerb eines Zweitwohnsitzes ist für viele ein Lebenstraum. Doch so persönlich ein Immobilienprojekt auch sein mag, es bleibt eine erhebliche Investition, die einen verlässlichen Finanzpartner und eine gute Vorbereitung erfordert. Entdecken Sie in 5 Schritten, wie Sie die wichtigsten Finanzfragen in Verbindung mit Ihrer Immobilie klären.

Schritt 1: Ich definiere mein Projekt

Möchten Sie einen Zweitwohnsitz in Luxemburg oder im Ausland erwerben? Am Meer, in den Bergen oder auf dem Land? Eine Neubau- oder eine Altbauwohnung? Wollen Sie das Objekt ausschließlich persönlich nutzen oder auch saisonal vermieten?

All dies sind Fragen, die man bedenken sollte, bevor man den geplanten Erwerb eines Zweitwohnsitzes in Angriff nimmt. Bei Ihrer Planung ebenfalls nicht vergessen dürfen Sie das maximale Budget sowie alle laufenden und außerordentlichen Kosten, die mit dem Besitz einer Immobilie verbunden sind.

Um Ihre monatlichen Raten zu bestimmen, führen Sie eine Beispielrechnung durch oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Bank.

Schritt 2: Ich finanziere mein Projekt

Um den Betrag zu bestimmen, den Sie in den Erwerb Ihres Zweitwohnsitzes investieren können, ist es wichtig, Ihre persönliche Einlage und Ihre laufenden Kreditverträge zu berücksichtigen. Grundsätzlich dürfen die Monatsraten Ihres Kredits nicht mehr als ein Drittel Ihrer regelmäßigen Einkünfte betragen. Bei dem Darlehen haben Sie die Wahl zwischen variablen, veränderlichen oder festen Zinsen.

Um eine Gewähr für die Rückzahlung des Kapitals und der Zinsen des Darlehens zu haben, verlangt Ihre Bank in der Regel folgende Sicherheiten:

  • die Eintragung einer Hypothek ersten Ranges auf die Immobilie oder das Grundstück in Ihrem Besitz, die finanziert werden sollen oder die ein Dritter bereit ist als Sicherheit zur Verfügung zu stellen, oder auch eine Hypothek auf die Immobilie, die sich bereits in Ihrem Eigentum befindet und die hypothekenfrei ist;
  • eine Gehaltsabtretung;
  • eine Restschuldversicherung zugunsten Ihrer Bank kann erforderlich sein, ist aber in jedem Fall empfehlenswert, um Ihre Angehörigen abzusichern.

Wenn Sie nicht über Eigenkapital verfügen, kann die Bank, wenn bestimmte zusätzliche Sicherheiten gestellt werden, auch eine Vollfinanzierung der Erwerbskosten in Erwägung ziehen.

Es ist wichtig, die laufenden und außerordentlichen Kosten zu berücksichtigen, die Ihnen nach dem Erwerb des Objekts entstehen.

Schritt 3: Ich plane die laufenden Kosten

Es ist wichtig, die laufenden und außerordentlichen Kosten zu berücksichtigen, die Ihnen nach dem Erwerb des Objekts entstehen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie die Immobilie nicht vermieten wollen

Denken Sie insbesondere an:

  • etwaige Renovierungsarbeiten und Arbeiten zur Einhaltung von Normen;
  • Kosten für Einrichtung und Innenausstattung (Anstrich, Fußböden usw.);
  • Anschaffung von Geräten (Elektro-Haushaltsgeräte, Fernseher usw.);
  • Miteigentumskosten;
  • Instandhaltungskosten (Garten, Schwimmbecken, Kamin usw.);
  • verschiedene Rechnungen (Wasser, Strom, Gas, Telefon usw.);
  • allgemeine Steuern, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Gebühren für Hausmüllabfuhr usw.;
  • Versicherungen (Wohngebäude-/Hausratversicherung oder sonstige).

Schritt 4: Ich vermiete meinen Zweitwohnsitz

Um Ihnen bei den verschiedenen laufenden Kosten zu helfen und Ihre Anlage rentabel zu machen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnung saisonal, d.h. zu bestimmten Zeiten des Jahres zu vermieten (wochenweise, monatsweise usw.). Auch wenn die Höhe der Miete frei festlegbar ist, achten Sie darauf, sich an den ortsüblichen Mieten am Standort Ihrer Immobilie zu orientieren. Achtung: Je nach Land können die Schritte, die für die saisonale Vermietung zu unternehmen sind, mehr oder weniger langwierig und aufwendig sein. Im Übrigen können die Steuern auf Mieteinkünfte erheblich schwanken.

Sie können sich selbst um die Vermietung Ihrer Immobilie kümmern, vor allem über zahlreiche Websites, die auf die saisonale Vermietung zwischen Privatpersonen spezialisiert sind. Sie können aber auch einen Immobilienmakler mit der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen. Gegen eine Provision auf die Mieten kümmert er sich um alles: Mieter finden, die Kaution abwickeln usw.

Wenn Sie in Luxemburg steuerpflichtig sind, gelten für Sie (…) nicht die gleichen Vorteile wie beim Erwerb eines Hauptwohnsitzes.

Schritt 5: Ich plane die steuerlichen Aspekte

Wenn Sie in Luxemburg steuerpflichtig sind (ansässig oder nicht ansässig), gelten für Sie beim Kauf eines Zweitwohnsitzes nicht die gleichen Vorteile wie beim Erwerb eines Hauptwohnsitzes. So sind beispielsweise die Hypothekenzinsen für Ihren Zweitwohnsitz nicht absetzbar. Die anfallenden Steuern hängen auch vom Land ab, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Sie können alle notwendigen Informationen auf der Website des Ministeriums für Wohnungsbau finden. Und Hilfen zum Ausfüllen Ihrer Erklärung finden Sie unter www.guichet.public.lu.

Wenn Sie einen Zweitwohnsitz auf luxemburgischem Staatsgebiet erworben haben, sind die Einkünfte aus der Vermietung Ihrer Immobilie entsprechend dem Betrag Ihrer Mieteinnahmen abzüglich der Erwerbskosten (Unterhaltskosten, Reparaturkosten, Schuldzinsen usw.) steuerpflichtig. Befindet sich Ihr Zweitwohnsitz außerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets, sind die Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie in dem Land steuerpflichtig, in dem sie sich befindet. Sie müssen jedoch diese Einkünfte sowie die Erwerbskosten in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung als steuerfreie Einkünfte angeben.

Bei der Veräußerung der Immobilie ist der Veräußerungsgewinn in dem Land steuerpflichtig, in dem sich das Objekt befindet. Wenn die Immobilie länger als zwei Jahre gehalten wurde, muss der Veräußerungsgewinn nicht in der luxemburgischen Steuererklärung als steuerfreie Einkünfte angegeben werden.

Die hier bereitgestellten Informationen sind als praktische Hilfe gedacht und decken nicht alle Aspekte des Erwerbs eines Zweitwohnsitzes ab. Wenn Sie mehr über jeden Schritt erfahren wollen, setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung. Damit Sie alle mit Ihrer persönlichen Situation in Zusammenhang stehenden Faktoren im Vorfeld richtig berücksichtigen, empfiehlt es sich, Experten wie z.B. einen Architekten oder Notar zu konsultieren.