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Dezember 20, 2024

Was wird bei einer Trennung oder Scheidung aus meinem Immobilienkredit?

  Gesammelt von myLIFE team me&myFAMILY Oktober 21, 2021 2185

Nach mehreren gemeinsamen Ehejahren haben sich Emma und Rodrigue zur Scheidung entschlossen. Diese schwierige Phase kann auch mit materiellen Problemen einhergehen. Vor allem fragen sie sich, was aus ihrem noch nicht abbezahlten Immobilienkredit wird. Wer muss dieses Darlehen zurückzahlen? Müssen sie das Haus verkaufen? myLIFE betrachtet die verschiedenen Optionen des Paares.

Beim Kauf ihres Hauses waren Emma und Rodrigue verheiratet. Sie unterzeichneten ihren Immobilienkredit gemeinsam und verpflichteten sich, ihn bis zum Ende seiner Laufzeit zurückzuzahlen. Ihre Trennung ändert nichts an ihrer Haftung gegenüber der Bank: Sie müssen ihre Verpflichtung einhalten. Hätten sie in einer eingetragenen Partnerschaft oder unverheiratet zusammengelebt, wären sie genauso zur gemeinschaftlichen Tilgung verpflichtet gewesen. Welche Alternativen bestehen in dieser Situation?

Der Immobilienkredit wurde von beiden Ehepartnern abgeschlossen

Emma und Rodrigue haben bei ihrem Immobilienkredit die Wahl zwischen drei Möglichkeiten: den Kredit auf die Person übertragen, die das Haus erhält; das Objekt verkaufen und den restlichen Kreditbetrag zurückzahlen; oder den Kredit weiterhin gemeinsam zurückzahlen.

Übertragung des Darlehens auf einen der Vertragspartner

Emma möchte das Haus gerne behalten und weiterhin darin leben. Daher muss das Paar bei der Bank eine Schuldhaftentlassung beantragen, um Rodrigue von seinen Verpflichtungen freizustellen und den Kredit auf Emma zu übertragen.

Damit dieser Antrag akzeptiert wird, muss Emma finanziell in der Lage sein, den Restkredit zu übernehmen, aber auch den Anteil von Rodrigue zu kaufen. Dieser Anteil entspricht der Hälfte des Nettowerts des Eigenheims, d. h. des Verkehrswerts des Objekts, abzüglich dem noch zu zahlenden Restbetrag des Kredits und der in das Haus eingebrachten Eigenmittel.

Beispiel: Gesetzt den Fall, der Wert des Hauses wird auf 700.000 Euro geschätzt und es muss noch eine Kreditsumme von 300.000 Euro zurückgezahlt werden:

    • Emma muss den restlichen Immobilienkredit tilgen = 300.000 Euro.
    • Außerdem muss sie Rodrigue seinen geschätzten Anteil abkaufen, d. h. 700.000 Euro – 300.000 Euro = 400.000 Euro ÷ 2 = 200.000 Euro.

Emma muss also 200.000 Euro (an Rodrigue) + 300.000 Euro (an die Bank) = 500.000 Euro zahlen. Hinzu kommen eventuelle Gebühren für die Eigentumsumschreibung.

Gut zu wissen: Solange der Kredit nicht auf Emma umgeschrieben wurde, haften beide Ehegatten solidarisch für die Tilgung.

Verkauf der Immobilie und Tilgung des Kredits

Falls Emma und Rodrigue das Haus zu diesen Konditionen nicht halten möchten (oder können), müssen sie es verkaufen. Die Verkaufssumme wird verwendet, um den Restbetrag des Immobiliendarlehens zu tilgen. Bleibt Geld übrig, wird die Summe je nach dem von ihnen gewählten Güterstand durch einen Notar zwischen ihnen aufgeteilt, also beispielsweise zu gleichen Teilen oder anteilig gemäß den von ihnen investierten Summen. Reicht die Verkaufssumme jedoch nicht zur Deckung des geschuldeten Betrags aus, ist die Differenz der Bank zurückzuzahlen.

Falls sich Emma und Rodrigue für diese Option entscheiden, müssen sie sich bei ihrem Bankberater erkundigen, ob sie für ihren Kredit eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Das Immobiliendarlehen weiter gemeinsam tilgen

Emma und Rodrigue können auch beschließen, den Immobilienkredit weiter gemeinsam zu tilgen. Dies setzt ein gutes Einvernehmen zwischen den ehemaligen Ehepartnern voraus. Sie bleiben gemeinsam für die Zahlung des Kredits und für die finanzielle Verwaltung des Hauses zuständig (Gebühren, Handwerkerarbeiten usw.), aber jeder von ihnen erhält alle Dokumente und Informationen zu dem Darlehen.

Die beiden ehemaligen Ehepartner müssen ihren Bankberater in jedem Fall über die von ihnen gewählte Option informieren. Er trifft dann die erforderlichen Vorkehrungen zur Anpassung an ihre veränderte Situation.

Es wird empfohlen, alle Belege für finanzielle Leistungen, Rückzahlungen oder auch Ausgaben für handwerkliche Arbeiten in Verbindung mit der Immobilie aufzubewahren.

Der Immobilienkredit wurde von nur einem Ehepartner abgeschlossen

Wurde der Immobilienkredit von nur einem der beiden Ehepartner abgeschlossen, bleibt die Kreditverpflichtung auch im Falle einer Trennung dieselbe. Der Unterzeichner muss seine monatlichen Raten unabhängig davon zahlen, wie sich seine Partnerschaft entwickelt. Hat sich jedoch der andere Partner zeitweise an der Zahlung der monatlichen Raten beteiligt, kann er eine Rückzahlung erhalten, sofern er seine finanzielle Beteiligung nachweisen kann.

→ Es wird empfohlen, alle Belege für finanzielle Leistungen, Tilgungen oder auch Ausgaben für Handwerkerleistungen in Verbindung mit dem Objekt aufzubewahren (Rechnungen, Eigentumsurkunde, notariell beurkundete Vermögensaufstellung usw.). Im Falle einer Trennung kann anhand dieser Belege festgestellt werden, ob Rückzahlungen geleistet werden können.

Achtung! In bestimmten Fällen kann der Ehepartner, der den Kredit nicht unterzeichnet hat, haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Paar mit der Ehe eine unbeschränkte Gütergemeinschaft eingegangen ist. Das Darlehen ist – selbst wenn es nur von einem der beiden Ehepartner aufgenommen wurde – Teil des gemeinsamen Vermögens. Beide Ehepartner haften daher für die Tilgung und dies gilt auch dann, wenn sie sich trennen.

Was geschieht, wenn der Kredit von einem Partner unterzeichnet wurde und der andere als Bürge eingetreten ist?

Die als Bürge eingetretene Person muss bei der Bank eine Entlassung aus der Schuldhaft beantragen, damit sie bei einem Zahlungsausfall aufseiten des Darlehensnehmers keine Forderung erhält.

Inwiefern hat der rechtliche Status des Paares Einfluss auf die Zukunft der Immobilie?

Bei der Trennung oder Scheidung eines Paares werden die Güter zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Der Güterstand des Paares oder sein rechtlicher Status (eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft) bestimmen die Regeln für die Aufteilung und wer Eigentümer der Güter wird.

myLIFE hat die Besonderheiten eines jeden Status und dessen Einfluss auf den Immobilienbesitz im Falle einer Trennung in folgendem Artikel detailliert erläutert: Was sollte man beim gemeinsamen Immobilienkauf mit dem Partner beachten?

Ein Paar, das sich trennt oder scheiden lässt, muss eine Vermögensaufstellung machen. Dazu muss es zunächst gemeinsam genutzte Finanzprodukte und -leistungen auflisten.

Die Trennung ist der richtige Zeitpunkt für eine finanzielle Bestandsaufnahme!

Neben dem Immobilienkredit hat ein Paar, das sich trennt oder scheiden lässt, häufig noch weitere gemeinsame finanzielle Verpflichtungen.

Emma und Rodrigue müssen eine Vermögensaufstellung machen. Dazu müssen sie zunächst die gemeinsam genutzten Finanzprodukte und -leistungen auflisten: laufende Kredite, gemeinsame Konten, Sparkonten, gemeinsam genutzte Bankkarten, Vollmachten zu persönlichen Konten und nicht zu vergessen die bestehenden Daueraufträge und abgeschlossenen Versicherungen (Restschuldversicherung, Hausrat-, Haftpflicht-, Kfz-, Lebensversicherung usw.). Zu diesem Zweck müssen sie sich an ihren Bankberater und an ihren Versicherungsmakler wenden, um ihre laufenden Verträge und Verpflichtungen zu ändern.

Die ehemaligen Eheleute müssen auch höhere Ausgaben einplanen. Sie müssen künftig nicht nur selbst alle Kosten für den Haushalt übernehmen (Wohnen, Lebensmittel, Strom, Kinderbetreuung usw.), sondern eventuell auch zusätzliche Kosten tragen (Unterhaltszahlungen, Umzug, Kauf neuer Möbel und Ausstattung usw.) und natürlich auch die Kosten für die Scheidung.

Damit dieser Schritt in ein neues Leben unter besten Voraussetzungen erfolgt, sollten sie sich beraten lassen. Hierzu können sie sich insbesondere an ihren Bankberater wenden, der ihnen helfen kann, die finanziellen Angelegenheiten bestmöglich zu regeln und die passenden Entscheidungen für ihre Situation zu treffen.

Viel Glück!