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November 24, 2024

Nachlass: Ein Thema, das Sie mit Ihrer Familie besprechen sollten

  Gesammelt von myLIFE team myWEALTH Juli 28, 2023 1756

Das Thema Nachlass anzusprechen, kann schwierig sein, besonders im Kreis der Familie. Doch eine gute Planung ist wichtig, um Konflikten und Missverständnissen vorzubeugen. Wie planen Sie Ihren Nachlass? Wem vermachen Sie Ihr Vermögen im Todesfall? Worauf ist zu achten? myLIFE hilft Ihnen, Klarheit zu schaffen – auch, wenn Sie Unternehmer sind.

Die Vorbereitung des eigenen Nachlasses ist ein emotional sensibles Thema, dem man dennoch unbedingt die nötige Aufmerksamkeit und Zeit widmen sollte. Ganz gleich, ob Ihr Ziel darin besteht, Ihre Familie abzusichern oder das zu bewahren, was Sie sich im Laufe der Jahre aufgebaut haben: Es ist wichtig, dass Sie Ihren Nachlass planen und so früh wie möglich die nötigen Vorkehrungen treffen. Indem Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen und dabei auch steuerliche Fragen berücksichtigen, sorgen Sie für mehr Gelassenheit – und zwar sowohl für sich selbst als auch zu gegebener Zeit für Ihre Familie. Beachten Sie, dass Erbschaftssteuern anfallen, die in Abhängigkeit von der Erbfolge, der Lage der Vermögenswerte und dem Wohnort der Erben variieren. In Luxemburg sind Erben und direkte Nachkommen (Eltern, Großeltern und Kinder) im Rahmen ihres Pflichtteils von diesen Steuern befreit. Für Personen, die nicht mit dem/der Verstorbenen verwandt sind, können die Abgaben allerdings bis zu 48% betragen.

Was ist der Nachlass?

Von „Nachlass“ spricht man erst am Tag Ihres Ablebens. Die Erbmasse hängt dabei in erster Linie von Ihrem Familienstand ab. Sie besteht aus Ihrem beweglichen und unbeweglichen Vermögen, von dem etwaige Schulden und unter bestimmten Bedingungen auch Schenkungen abgezogen werden. Sofern Sie verheiratet sind, wird die Zusammensetzung Ihres Nachlasses auch durch Ihren ehelichen Güterstand beeinflusst.

Zur Vorbereitung Ihres Nachlasses sollten Sie – am besten mit Unterstützung von außen, beispielsweise durch Ihren Kundenberater – eine Bilanz Ihrer Vermögenslage erstellen. In diesem Rahmen listen Sie alle vererb- oder verschenkbaren Vermögenswerte auf (Finanzvermögen, Immobilien, gewerbliches Vermögen usw.) und analysieren Ihre Vermögenslage (familiäre Situation, ehelicher Güterstand, berufliche und steuerliche Situation usw.).

Mit dieser Bilanz schaffen Sie eine Grundlage, anhand derer Sie sich klare Ziele setzen können.

Mit dieser Bilanz schaffen Sie eine Grundlage, anhand derer Sie sich klare Ziele setzen können (Ihren Ehepartner oder die Kinder absichern, die Übertragung des Unternehmens vorbereiten, ein Projekt mit wohltätigem Zweck verwirklichen usw.). Danach folgt eine Strukturierung mithilfe von Vermögensexperten, in deren Rahmen die Möglichkeiten für die Umsetzung Ihrer Ziele analysiert werden, unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse in der Gegenwart und der Umsetzung etwaiger anderer Projekte. Es kann verschiedene Lösungen geben (Schenkungen, Lebensversicherungen usw.), und es ist wichtig, dass Sie die steuerlichen Auswirkungen jeder Lösung verstehen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Ein gut durchdachtes Testament

Sobald Sie Ihre Vermögenslage geklärt haben, ist es an der Zeit, Ihr Testament zu verfassen und Ihren Willen schriftlich festzuhalten. Mit diesem Rechtsakt können Sie die Begünstigten festlegen, Ihr Vermögen aufteilen und Vorkehrungen zur Schlichtung möglicher Streitigkeiten in der Familie treffen, falls diese sich nicht vermeiden lassen sollten. Wenn kein Testament vorliegt, wird Ihr Vermögen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt.

Wenn Sie sich dazu entschließen, ein Testament zu verfassen, sollten Sie beachten, dass Sie gewisse Regeln einzuhalten haben. In Luxemburg ist es rechtlich ausgeschlossen, Abkömmlinge (pflichtteilsberechtigte Erben) zu enterben. Wenn Sie Kinder haben, wird der Großteil Ihres Vermögens automatisch zu gleichen Teilen zwischen diesen aufgeteilt. Es handelt sich dabei um einen Pflichtteil, der nicht angefochten werden kann. Wenn Sie ein Kind haben, steht diesem als Pflichtteil 50% der Erbmasse zu. Bei zwei Kindern sind es 67% (zwei Drittel) und bei drei oder mehr Kindern 75%.

Ihr Ehepartner erhält das Nutzungsrecht (Nießbrauch) an einer möglicherweise vorhandenen Immobilie oder einen Anteil, der dem des Kindes entspricht. Per Verfügung kann jedoch festgelegt werden, dass der überlebende Ehepartner entweder den frei verfügbaren Teil der Erbschaft und den Nießbrauch am restlichen Vermögen oder das gesamte Vermögen im Nießbrauch erhält. Es ist immer von Vorteil, sich in diesem Bereich von einem Experten begleiten zu lassen, um Fehler zu vermeiden.

Die Nachlassplanung kann sich komplizierter gestalten, wenn Sie eine Patchwork-Familie haben oder wenn Ihre Angehörigen z.B. in verschiedenen EU-Ländern leben.

Mit der Familie über das Thema sprechen

Die Nachlassplanung kann sich komplizierter gestalten, wenn Sie eine Patchwork-Familie haben und Ihre Kinder aus mehreren Partnerschaften stammen oder wenn Ihre Angehörigen z.B. in verschiedenen EU-Ländern leben. Auch hier empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme mit Unterstützung durch einen Experten. Nehmen Sie sich Zeit, um mit Ihren Angehörigen über Ihren Nachlass zu sprechen und sie vorzubereiten, damit zukünftige Spannungen in Bezug auf das Erbe weitestgehend vermieden werden können und der Übergang zu gegebener Zeit so reibungslos wie möglich verläuft. Denken Sie daran, dass diese Situation für niemanden einfach ist, insbesondere wenn sich finanzielle Erwägungen mit psychologischen Aspekten vermischen.

Das eigene Unternehmen an die Kinder übertragen

Wenn Sie Unternehmer sind, stellt das Familienunternehmen den zentralen Vermögenswert dar, der bei der Nachlassplanung gebührend berücksichtigt werden muss. Wem möchten Sie die Unternehmensleitung übertragen? Wie kann das Pflichtteilsprinzip eingehalten werden, wenn der Großteil Ihres zu vererbenden Vermögens im Unternehmen steckt? Angesichts der Bedeutung des Unternehmens, das Ihr Lebensprojekt ist und in das Sie Ihre Hoffnungen und Ersparnisse investiert haben, sollten Sie sich frühzeitig mit diesen manchmal heiklen Fragen beschäftigen. In der Regel sind rund fünf Jahre erforderlich, um eine Übertragung gut vorzubereiten. Noch einmal: Besprechen Sie dieses Thema mit Ihren Angehörigen, um festzulegen, wer die Leitung des Unternehmens übernehmen soll, und um vor allem die gerechte Verteilung zwischen den Erben trotz möglicher Konflikte zu gewährleisten.

Um sicherzustellen, dass die ihnen am Herzen liegende Tätigkeit fortgeführt wird, bestimmen viele Unternehmer einen oder mehrere Nachfolger innerhalb ihrer Familie. Diese Lösung hat Vorteile für alle: Sie können darauf vertrauen, dass die Unternehmenskultur und -werte sowie die Familientradition erhalten bleiben. Ihre Kinder können sich stärker für ein Unternehmen engagieren, dessen Funktionsweise, Kunden und Besonderheiten sie kennen, und dabei ihre eigene Vision einbringen.

Zugleich ist die Übertragung des eigenen Unternehmens an Familienmitglieder oft nicht leicht: Man muss akzeptieren, dass die neue Generation nach und nach das Ruder übernimmt und dass manche Entscheidungen in Frage gestellt werden. Während des Prozesses der Nachlassplanung sollten alle Beteiligten ihre Absichten offenlegen und stets ehrlich kommunizieren. Die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen und neutralen Experten kann die Übertragung erleichtern. Mit fachkundiger Unterstützung lassen sich auch die steuerlichen und erbrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung leichter handhaben.

Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten, lesen Sie bitte unsere Spezialdossiers zu den Themen Nachlass und Unternehmensübertragung.